Hi! - 12.12.2012 17:05:53
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Burgerkalvi
Beiträge: 124
Mitglied seit: 28.5.2011 Status: offline
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Hi in die Runde! Also, ein Kumpel hat folgendes "problem". Er ist seit Oktober im Besitz des beschränkten A-Scheins, da er erst 19 Jahre alt ist. Nun hat er diese Beschränkung 2 Jahre aufrecht und im FS die zeitliche Begrenzung eingetragen. Jetzt kommt ja im Jänner die neue Regelung mit 35 kw/48 PS, die er ja ab dem Zeitpunkt ja fahren darf. Das die knapp 2 Jahre beschränkung (ab Jänner, da hat er den FS schon ein paar Monate) auf eben diese 35 kw aufrecht bleiben, ist uns klar. Was uns NICHT KLAR ist, bleibt diese zeitliche Begrenzung auf diese 35 kw auch aufrecht und er darf dann ab dem eingetragegen Zeitpunkt offene Motorräder fahren oder muß er die dann für die Klasse A2 gültige Regelung einhalten, das er nochmals eine Fahrprüfung (oder 7 Stunden in der Fahrschule) ablegen muß???
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