. - 4.1.2013 15:21:58
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sevenfiftybiker
Beiträge: 12855
Mitglied seit: 27.7.2006 Status: offline
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Mal zum nachlesen: quote:
ORIGINAL: help.gov.at Inhaberinnen/Inhaber von Führerscheinen aus der Republik Serbien müssen immer eine praktische Fahrprüfung ablegen. Nur für die Umschreibung folgender Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine ist keine praktische Fahrprüfung notwendig – sie müssen aber auch umgetauscht werden: Für alle Klassen: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, San Marino, Schweiz Für die Klasse B: Australien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn sie nach dem 1. Jänner 1997 erteilt wurde), USA Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040500.html Ein türkischer Führerausweis kann nicht in einen EU-Führerausweis umgeschrieben werden. EDIT: Wegen dem 125er Ausweis: In der Schweiz gibts einen ähnlichen Ausweis (A2: 125ccm, 15PS), aber das ist keine Erweiterung einer bestehenden Kategorie sondern eine eigene Kategorie. Da haben sich die Österreicher selber ins Bein geschossen. Dafür brauchts für den 125er 'neu'-Schein hierzulande 8h Ausbildung bei Fahrlehrer. Des weiteren: Ich habe den Anhängerschein (BE/D1E) 'gratis' bekommen. Ich darf an jedes Motorfahrzeug (mit max. 14 Sitzplätzen (in der Schweiz unbegrenzt) und 3,5t Gesamtgewicht) jeden beliebigen Anhänger hängen, den das Zugfahrzeug ziehen darf (z.B. Dodge Ram mit Druckluftbremsanlage: > 10t Anhängelast erlaubt).
< Beitrag bearbeitet von sevenfiftybiker -- 4.1.2013 15:33:21 >
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