Jo - 26.11.2013 16:22:01
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kps_Pilgram1
Beiträge: 22559
Mitglied seit: 10.9.2008 Wohnort: Du mich auch! Status: offline
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quote:
ORIGINAL: Hansi93 hallo, hab seit 2 jahren eine er5 und darf sie nun offen fahren. ich hab jedoch den verdacht, dass sie schon vom vorbesitzer entdrosselt wurde und dieser das nicht eintragen wollte. jetzt würd ich sie gerne auf 50ps eintragen lassen, sicher ist sicher (und versicherungskosten bleiben gleich). wie soll/kann man das machen? hab ja keinen "werkstatt-brief" oder sonstiges. PS. sie war ab werk gedrosselt. danke, Servas Hansi 93 oiso mir fällt dazu folgendes ein . Zwecks dem Fehlenden Werkstatt Brief , wird Dir wohl der gang zur Freundlichen Werkstatt ned wirklich erspart bleiben . Soweit ich weis ist eine Schriftliche Bescheinigung Einer Berechtigten Werkstatt bei Drosselungen auch nötig , Die dann bei Der Jeweilig Zuständigen Stelle vorgelegt werden kann. ich denke das des in Deinem Fall eben Genau andersd rum ist -Das heist Du Benötigst eben eine Bestätigung-Der Werkstatt über Die nun OFFENE Leistung . Wie Du feststellen kannst ob das Moppal jetzt schon Offen war oder ist , gabats für mich 2 Möglichkeiten . 1- Du erkundigst Dich wie Der Drosselsatz ausschaut bzw was dazu Nötig ist ..Sind dann Diese Teile auch an Deinem Moppal zu finden -ist Sie Gedrosselt , wenn Nicht dann ist Sie eben Offen .(Was Die Genaue Drosselung bei Der ER 5 beinhaltet weis ich nicht , kann man aber sicher raus bekommen...auch kann es sein das es Verschiedene Drossel arten (Na ned des Vogl Zeichs ) in den Europ .Ländern gibt . 2- Du stellst Des Moppal auf an Leistungsprüfstand , Sowas haben Einige Werkstätten (aber Nicht Alle)....dort wird dann Sehr Sicher ermittelt werden, was das Fahrzeug für eine Tatsächliche Leistung hat . Ansonstn kann ich nur empfehlen , Das mit Einer Werkstatt oder gleich mit kawasaki.at (Kundenservice) zu Besprechen . Verhindert evtl Eine Menge Lauferei und Ärger , auch im Finanz . Bereich . Lg Pg
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