Entdrosseln wenn die Drossel bereits ausgebaut ist.

Hallo an Alle!

Ich bin neu hier und erlaube mir eine Frage zum Vorgang des Entdrosselns.
Ich ziehe in Erwägung ein Motorrad zu kaufen, welches mit 25kW offiziell gedrosselt ist,
Einer der Vorbesitzer hat diese aber wieder entfernt, somit hat die SV650 wieder um die 50/52kW.
Den Drosselsatz gibt es nicht mehr/ist nicht vorhanden.
Damit ich die Drossel korrekt ausgetragen bekomme muss mir eine Werkstätte den ordnungsgemässen Ausbau bescheinigen.
Nur, was sollen die ausbauen was nicht vorhanden ist? Die Landesregierung schreibt mir so eine Bestätigung vor.

Gibts hier vielleicht jemanden, der solche Situationen kennt und mir evtl. weiterhelfen kann?

Vielen Dank im voraus