hab meine - 26.1.2005 10:52:00
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Mike The Bike
Beiträge: 117
Mitglied seit: 2.1.2003 Status: offline
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selber umlackieren lassen. lediglich änderung des wohnsitzes (oder gröberer umbau) sind anzeigepflichtig (innerhalb einer woche!). hab dir da was rauskopiert, wobei der letzte absatz für dich wichtig ist:
Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt. Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob das Kfz den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Der Bescheid über die genehmigte Typenänderung (Einzelgenehmigung) an Rahmen, Rädern, Bremsen Beleuchtung etc, muss mitgeführt werden. Bei getunten Fahrzeugen ohne Genehmigung (Abgas-, Lärm-, und Leistungsgutachten) kann bei Unfallschaden versicherungsrechtlich wegen Gefahrenerhöhung Leistungsfreiheit eingewendet werden und bei Motorschaden gewährleitungsrechtlich die Herstellergarantie (2 Jahre) entfallen. Der Tuner wird nur sehr schwer zur Haftung heranzuziehen sein.
Für nicht wesentliche technische Merkmale betreffende, wie die vorschriftsgemäße Anbringung von seriengemäß genehmigtem Zubehör für das Motorrad (Zusatzbeleuchtung, Windschild, Packtasche etc.) mit entsprechendem E-Prüfzeichen ist nur eine Anzeige und Eintragung erforderlich. Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.
lg, Mike!
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