Eingetragene Drossel, aber nicht eingebaut - 17.3.2012 17:00:40
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shortey
Beiträge: 5
Mitglied seit: 3.3.2012 Status: offline
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Hallo, bin gerade relativ ratlos und zwar habe ich eine gebrauchte Yamaha XJ600N (4BRA; Bj. 97) gekauft bzw. bis heute nur angezahlt. Im Vertrag steht, dass sie "entdrosselt" ist, jedoch als "gedrosselt" eingetragen ist; die Drossel wird beigelegt (zum Einbau). Ich habe jetzt Kfz-Versicherung mit Teilkasko beantragt um meine eVB-Nummer für die Zulassung zu erhalten, dort wurde sie bei der Versicherung als 25kW angegeben, also gedrosselt. Jetzt meldete sich der Verkäufter und sagte mir, dass er die Drossel nicht mehr findet und dem entsprechend mit dem Preis runtergehen wird bei Abholung. Meine Frage: Muss ich die Maschine jetzt als entdrosselt anmelden oder kann ich mit den ganzen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I & II) zur Zulassungsstelle gehen, die Maschine als gedrosselt zulassen (wie in Papieren) incl. die oben angegebene Versicherung und dann nachträglich einen neuen Drosselsatz einbauen lassen? Oder ist das unzulässig? Und darf ich die als gedrosselt eingetragene Maschine entdrosselt bewegen z.B. zu mir um die Drossel einzubauen und dann anschließend zum TÜV, der den Drosselsatz dann begutachtet? Ich selbst stecke noch im Führerschein, muss später also eh gedrosselt fahren. Danke für schnelle und konstruktive Antworten!
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