ja - - 1.4.2014 17:33:39
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alpenkoenig
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....es gibt einige Beispiele für Beamtenwillkür. Eines gefällig: Wenn einer der Bürger z.B. sich in Rechten besser auskennt als die Behörden, dann erklärt er dies meist in einem freundlichen Schreiben und bittet um Widerlegung falls die Behörde anderer Meiniung wäre. Daraufhin kommt garantiert keine Widerlegung und noch sicherer keine Bestätigung, auch wenn der Bürger absolut im Recht ist. Was die Behörden an Stelle dann gerne machen ist es, dann den Bürger in der Form anzuzweifeln dass jemand eine "Wahrnehmung" macht, nach der dieser Bürger vielleicht gesundheitlich nicht in der Lage wäre ein KFZ zu lenken. Da nützt es nichts, wenn der Bürger die Frage stellt, was denn eine andere Rechtsmeinung mit dem Lenken eines KFZ zu tun habe? Diese Frage wird nicht beantwortet, statt desssen kommt ein Bescheid mit der Vorladung zum Amtsarzt, der sich nach genauerem Hinsehen als Polizeiarzt entpuppt und sich mehr die Rechtsdokumente ansieht, als den Menschen den er untersuchen soll. Dabei erkennt er (rein zufällig) dass er zur Überprüfung des Geisteszustandes keine fachliche Qualifikation besitzt und er deshalb einen Experten, sprich Psychater beiziehen müsse. Der brave Bürger darf dann ein psychiatrisches Gutachten erbringen, dafür etwa € 250,- berappen und bei der Behörde einreichen, damit ihm nicht der Fürherschein entzogen wird. So ganz nebenbei erwähnt gilt dieses Gutachten genau einen Tag, denn am nächsten Tag könnten sie den Geisteszustand schon wieder anzweifeln. erbringt er das Gutachten nicht, weil er sich vielleicht nicht begutachten lassen möchte, so wird ihm sofort die Berechtigung ein KFZ zu lenken entzogen und er darf zu Fuß weitergehen. Also ein voller Eingriff in die Bewegungsfreiheit eines Menschen. Man beachte, der Bürger hat nichts verbrochen, keinen Schaden verursacht sondern nur eine Rechtsfrage gestellt, die den Behörden (wahrscheinlich) unangenehm, weil sie nicht zu widerlegen ist und der Bürger im Recht wäre. Recht wird eben nur angenommen wenn man es will..... Dies ist bereits zwei von meinen Bekannten passiert, nachdem sie internationale Rechtspapiere eingebracht hatten. Einer der beiden wurde auch sofort der Führerschein zu Hause abgeholt nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie nicht bereit ist sich auf dieses Spielchen einzulassen und stattdessen noch immer auf Zustimmung od. Widerlegung der Rechtssache wartet. Österreich betreibt nämlich gerne globalen Handel, aber scheinbar ohne deren Gesetze zu kennen, oder kennen zu wollen. Internationale Rechtssprechung ist auch unseren österreichischen Anwälten und Richtern völlig unbekannt, weil diese in den Fakultäten nicht unterrichtet wird. So gibt es sie auch nicht, oder gelten bestenfalls nur in Tschiputi..., auch wenn es US amerikanische Gesetze sind denen die österreichische Notenbank unterliegt. (seit 1934) DAS IST NUR EIN BEISPIEL für Beamtenwillkür in das man rutschen kann, obwohl man im Recht ist. Wer hat ähnliches, oder anderes Unrecht auch schon erlebt?
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"Nur im Rückblick lässt sich Leben erklären, mit dem Blick nach vorne gestalten" Jetzt kannst da aussuchen wo du hinschauen wilst - willst erklären oder gestalten?
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