... - 18.4.2012 9:32:23
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sevenfiftybiker
Beiträge: 12855
Mitglied seit: 27.7.2006 Status: offline
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Der Begriff Teilwertabschreibung ist mir absolut fremd. Gibts auch hierzulande nicht. Was bei einer fremdfinanzierten Übernahme passiert, ist keine Abwertung sondern eine massive Aufwertung (u.a. Goodwill, Aktivierung von Stillen und nicht ganz so stillen Reserven; allerdings nicht in der Steuerbilanz!). So kann man dananch Fremdkapital oft zu 90% der (neuen!) Bilanzsumme aufnehmen. Die Firma kauft sich direkt selber und der Firmenkauf wird durch das aufgenommene Kapital finanziert. Kurz: Das Risiko ist minimal, weil die restlichen 10% kann der Investor noch durch Intercompany-Transaktionen im neuen Konzern verschieben (z.B. Verkauf der Immobilien oder Anlagen, Management-Beiträge, Waren und Dienstleistungen,...). Wenn der Investor die Firma für 1 Fr. verkaufen kann, dann hat er schon mindestens 1 Fr. Gewinn erzielt. Steuerfolgen sind eh ein separates Thema, aber da diese nur auf Einzelabschlüssen beruhen, kann man auch dort genügend Tricksen (Gewinnverschiebungen, Auflösung von Verlustvorträgen etc.). Nochmals zurück zu den Teilwertabschreibung: Warum so kompliziert? Gewinnausschüttungen sind in der Schweiz dank der Unternehmenssteuerreform II eh praktisch steuerfrei geworden. Was in der Schweiz effektiver ist, ist das Holding-Privileg, dass eine Holding teilweise steuerbefreit ist, solange sie keine Geschäftstätigkeit aufweist. Dadurch lässt man die Einzelgesellschaft virtuell verschulden, sämtliche Finanziellen Vermögenswerte werden der Holding überschrieben und die Einzelgesellschaft bezahlt nette Zinsen für das Kapital, welches natürlich von der Steuer abgezogen werden kann und die Holding muss die Zinseinnahmen nur reduziert versteuern.
< Beitrag bearbeitet von sevenfiftybiker -- 18.4.2012 9:37:51 >
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