Ampel - 12.12.2013 21:27:03
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MK1971
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Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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quote:
ORIGINAL: mandrake ob der 125ccm ein "normales grün" gehabt hat oder einen grünen Geradeaus-Pfeil, ich hoff du weißt was ich mein. Wenn so einer dagewesen wäre hätte der andere rot haben müssen, dann kann man das durchaus annehmen ohne es gesehen zu haben find ich. Es spielt keine Rolle ob da ein Pfeil nach oben drauf war oder nicht, unser Threadersteller hat bei ampelgeregelter Kreuzung als Geradeausfahrer immer Vorrang gegenüber einem Linksabbieger. Aber trotzdem darf man nicht einfach "annehmen" welche Farbe die anderen haben. Grünes Licht (mit oder ohne Pfeil in meine Fahrtrichtung) bedeutet, ich darf grundsätzlich mal in die Kreuzung fahren. Die Ampelfarben der anderen haben mich nicht zu interessieren, da ich sie ohnehin nicht kenne. Wenn ich nun in die Kreuzung fahre, gibts dann schon noch andere Regeln, wie zb. Einsatzfahrzeuge, Gegenverkehr, Radfahrer, Fußgänger, Schienenfahrzeuge, Haupt- vs Nebenfahrbahn und "komme ich auch komplett drüber" (weiß jetzt nicht wie das genau heißt). Manche natürlich nur beim Abbiegen, aber immerhin will ich darauf hinaus, daß man "nicht einfach drüberfahren darf" nur weil man Grün hat. Und vor allem darf man nicht einfach annehmen welche Farben die anderen haben. Bissl Amtsdeutsch dazu: Grünes Licht gilt als Zeichen für “Freie Fahrt”. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen. Beim Einbiegen dürfen die Benützer der freigegebenen Fahrstreifen sowie Fußgänger und Radfahrer, welche die Fahrbahn im Sinne der für sie geltenden Regelungen überqueren, weder gefährdet noch behindert werden. Beim Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen. Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte. Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
< Beitrag bearbeitet von MK1971 -- 12.12.2013 21:29:16 >
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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