Doppelscheinwerfer

Wer kann mir folgendes beantworten?

Wann dürfen bei einem Doppelscheinwerfer beide Lampen bei Abblendlicht leuchten und wann nicht??

Besten Dank
und eine unfallfreie Saison
yoyo72

eingeschalten sind, dann dürfen’s nicht nur, sondern sollen auch leuchten … und wenn’s ausgeschalten sind und trotzdem leuchten, dann hast ein problem …

lg,

die worte des weisen meister jedi ääh yeti´s;-)

weil’s wahr ist … ggg

lg,

ab welchem baujahr es zulässig war, daß bei einem doppelscheinwerfer bei eingeschaltenem abblendlicht beide lampen leuchten. da gab´s eine novellierung (2001 ?) und seither dürfen´s das-weil kenn wen der a 2000er bike mit DSW hat und da dürfen´s no ned-tun´s aber trotzdem gg
für genauer info´s->call MA46/techn. info auskunft
mfg xjrsommsi

Seit der Novelle dürfens das bei ALLEN Motorrädern. Im Gesetzestext steht nix drin, daß BJ-abhängig ist. Hab z.B. bie mein Tiger sogar 1 Schalter, kann wählen 1 oder 2 Lichter.

Insofern hat der Yeti wieder recht. gg

3lg
Harald

supa für die auskunft…

hab a 2003er bike und beide brennen, dann is aber eh alles klar

ich ein depperl bin, und die die mich besser kennen, können es auch bestätigen … aber so gescheit bin ich noch, dass ich weiss, dass ein „herr vom technischen dienst (oder sonstwas) der ma46“ ein bundesgesetz weder aussser karft setzen, noch abändern kann … ganz im gegenteil, auch er hat sich danach zu richten …

lg,

wenn meine erste antwort vielleicht ein bisserl „„unangebracht““ war, aber hier hast einen ganz nützlichen link, um dies & das nachzulesen …
[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]

lg,