wiso keine Prüfung ? Die Prüfung im Schriftlichem Sinne muß man schon im zuge des FS B abgelegt haben , sonst bekommt man gar keinen §111 FS desweiteren ist sehr wohl eine Mehrstündige Übungsfahrt vor einem Fahrlehrer vorgesehn …siehe hier
Klasse B Code 111
Krafträder der Klasse A1 dürfen mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Österreich gelenkt werden, wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse B
Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
Sich nicht mehr in der Probezeit befindet,
Nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
Der Code 111 im Führerschein eingetragen ist (dazu wird immer eine neue Scheckkarte angefertigt)
Mindestalter
An sich gibt es kein Mindestalter, aber der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren „ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung“ für die Klasse B sein. Das bedeutet, dass auch kurze Entziehungen der Lenkberechtigung (z.B. zwei Wochen für eine heftigere Geschwindigkeitsüberschreitung) in diese Zeit nicht einzurechnen sind, im Gegenteil: Nach einer Entziehung wird wieder von Null gerechnet.
All das ist weit davon entfernt wennsd an Fs zb . in Thailand , China , Russland , Rumänien Bulgarien , Tschechien oder EX -Jugo Länder gemacht hast . wennsd dein Ordentlichen Wohnsitz dann in Österreich hast , wird der Fake uman Block- fahr Führerschein schön umgschrieben in einen Österreichischen . nach einer Kleinen Nachprüfung Die sowiso fast a Jeder Trottl dann auf Die Reihe bekommt -Desweiteren bleiben Trotzdem Die 1000 sende Die mit Ihren Pseudo gekauften Führerscheinen Weltweit ummadumm fahren davon unberührt , mir braucht ma sicha ned erklären, weil ichs eh ned glaube , das zb Die Oben genannten Länder eine Ähnliche Umfangreiche Ausbildung im Führerschein Wesen haben als zb. D und Ö .
und genau um des gings mir auch . D und Ö haben Die gleiche Schrift und Amtsprache , aber Trotzdem könnens keine Fs anerkennen wie im Fall vom § 111 …dafür aber
Italien
Lettland
Spanien, aber nur nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B (was funktionell kein Problem ist, denn man benötigt ja fünf Jahre B, um den Code 111 zu bekommen)
Portugal, aber erst ab einem Mindesalter von 25 Jahren
Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
die a Andere Sprache auch noch haben …und Genau des verstehe ich unter der EU Logik …Egal bei was Großes Maul habens die Voi Koffa aba Nix dahinter , was Irgendwie amal was in Richtung Gutes ändern würde.