Der Code 111 "gilt" auch in Tschechien und Sp... - 1.2.2014 14:28:51
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roteVespa
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Am 19. Jänner 2013 trat EU-weit eine Führerscheinreform in Kraft, aus deren Anlass die EU-Staaten ihre Führerscheinregelungen teilweise überdacht oder neu formuliert haben. Das betrifft auch jene Regelungen, gemäß denen man mit dem B-Schein eine 125er lenken darf. Akzeptiert wird der B-Schein zum Lenken von 125ern nun in folgenden EU-Staaten: * Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Klasse B), * Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), * Tschechien (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe) * Italien * Lettland http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1052432%2C%2C Auch in der Schweiz, der Slowakei, Frankreich, Großbritannien, Belgien und in Ungarn gibt es spezielle Regelungen für 125er, die sind teilweise aber mit einer kleinen Zusatzausbildung verbunden, ähnlich wie in Österreich, was für Österreicher kaum erfüllbar ist. In Deutschland und Slowenien gibt es keine speziellen Regelungen für B-Schein-Besitzer aus dem EU-Raum, hier muss ein Führerschein der Klasse A bzw. A1 vorhanden sein. Der Code 111 ist in Tschechien, Spanien usw. natürlich unbekannt, dort reicht alleine schon der Besitz der Kasse B (mit Zusatzbedingungen). RoteVespa
< Beitrag bearbeitet von roteVespa -- 1.2.2014 14:30:40 >
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