Eingetragene Lautstärke ... - 4.5.2005 7:16:00
|
|
|
Schlucki
Beiträge: 5745
Mitglied seit: 17.6.2002 Wohnort: Wien Status: offline
|
... plus 3 dB ist die Grenze.
Drüber wird dir das Taferl abmontiert, egal, ob Originalauspuff, eingetragener Auspuff oder Racing-Anlage.
Bei unzulässiger Verursachung von starkem Lärm, Rauch, üblem Geruch oder schädlicher Luftverunreinigung können auf Grund nicht genehmigter Änderungen, schadhafter Teile oder Ausrüstungsgegenstände am Fahrzeug, unabhängig von der Verkehrs- und Betriebssicherheit, unverzüglich Zulassungsschein und Kennzeichentafel an Ort und Stelle abgenommen werden. Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigungen die bei ordnungsgemäßem Zustand des Fahrzeuges auf bloß unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind (unnötiges Gasgeben, Laufenlassen des Motors am Stand), stellen eine Übertretung dar.
Selbst, wenn du dann beweisen kannst, dass dein Bike legal war gehst zuerst mal zu Fuß und die Anzeige wird dann eben zurückgezogen.
LHG, Schlucki
|
|