hinweis - 9.10.2013 8:45:34
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Elite90
Beiträge: 6
Mitglied seit: 9.12.2010 Status: offline
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Aber vergleiche "Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen." Damit ist ja die ABE gemeint (vorhanden!) "Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt." Aber es gibt ja nicht nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung sondern eine ABE und Gutachten In Deutschland reicht es ja diese ABE mitzuführen und ist keine gesonderte Eintragung bzw. Abnahme nötig. Sprich möchte ich ja wissen wie es bei uns in Österreich ist, da immer hier alles anders ist. Ob es ausreicht, wenn ich die ABE mitnehme, oder ob ich doch eintragen gehen muss und einfach die ABE und das Gutachten mitnehme, sodass die Eintragung leichter und schneller geht. Weil wenn die ABE und Gutachten ausreicht, dann brauch ich ned extra zur MA46. Es geht ja darum, dass wenn ich jetzt zb nur die ABE immer mithabe, aber eigentlich eintragen muss, dass im Falle einer Kontrolle/pickerl/Unfall es da Probleme gibt, zum Beispiel dass die Betriebserlaubnis erlischt und im Falle eines Unfalls die Versicherung aussteigt. Angekommen?
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