Bundesprüfanstalt - oder - Werner beinhart!!!

Treue Lesers des Forums kennen vielleicht meine Geschichte:

Urlaub 2004 - oder - Viel Lärm um nichts!!
(siehe http://www.reitwagen.at/forum.asp?thema_id=1040415&id=1040415#view)

Tja, es war soweit: Termin Bundesprüfanstalt
Pflichtbewusst Original Suzuki Auspuff montiert, Schönen Rückstrahler montiert, funkelnagelneue Michelin Pilot Sport aufziehen lassen, Motorrad geputzt. Vor Prüftermin noch schnell zum ÖAMTC, anstandslos Pickerl bekommen, ohne Punkt und Beistrich im Bericht.

Mit stolzer Brust auf zum Ingenieur:

Nach einer halben Stunde dann das Ergebnis…NEGATIV!!!

Begründung:

1) habe nicht wie im Typenschein ersichtlich die Michelin ME1 oder so montiert, einen Reifen, den es mittlerweile nicht mehr zu kaufen gibt.

Lösung: brauche von Suzuki Austria einen Bescheid, daß ich mit den Pilot Sport fahren darf!! Obwohl die Dimension und die Geschwindigkeitsklasse passt!!!

2) Carbonkotflügel vorne montiert.

Lösung: brauche ein Gutachten, daß dieses Teil nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

3) Stahlflexbremsschläuche montiert.

Lösung: Gutachten!!!

4) Ihr kennt sicher das Teil, weiß gar nicht ob es für das einen Namen gibt…auf jeden Fall das Teil, welches unter dem Kennzeichen fast bis zur Straße reicht, damit kein Wasser spritzt im Regen…nicht montiert, muß rauf!!!

Rückfrage bei der ÖAMTC Rechtsabteilung: „„Ja ich weiß, ist mühsam, teilweise nicht EU konform, aber was soll man machen, da müssen Sie durch!!!Vurschrift is Vurschrift!!!““

Bin echt verzweifelt! Mein Rat an Euch, Klebt euch nicht einmal einen Aufkleber aufs Bike, der nicht im Typenschein ersichtlich ist!!!

Anbei eine Bitte, gibt es vielleicht irgendjemanden , der einen vorderen Kotflüglel (Original) bzw. dieses tolle Teil zur Vermeidung von Spritzwasserfontänenen am Heck irgendwo herumliegen hat, und an mich abtreten würde. (Suzuki GSXR 600 BJ98)Oder weiß jemand , wo man ein Gutachten für Stahlflexbremsschläuche bekommt??? Wäre euch echt dankbar!!!

Also dann, weiterhin sturzfreie Saison und haltet die Augen offen vor etwaigen Kontrollen!!!

Marcellus


i mus sagen das ich heuer a saumässiges glück ghapt hab!
bei der letzten tour übern glockner hab ich 4 kontrollen lückenlos passiert! (fast ohne aufhalten)

die erste in sbg, da stand eine weisse maus die gerade einer tourer einen liebesbrief schrib, der hob nur kurz den kopf und weg waren wir,

die 2te in heiligenblut nachm glockner, der hatte gerade an aufgemotzten 2er gti in verhör und hob nur seine hand zum grusse als wir vorbeikamen,

der 3te war am fusse des katschbergs, der hatte gerade 3 dukatisti in der 50er zone angehalten als ich im 3ten gang vollgas beim 50er taferl des gas zumachte! (erntete dafür erhobene daumen der ducatisti und an bösen blick des mannes in grau!!! g)

und der 4te war wieder in sbg bei der heimreise, wo gerade ein cbr treiber vor am peugot unfreiwillig absteigen musste! (abgeschossen)
da wir in unserer gruppe 4 sanis waren, (is so bei einer RK moppedtour g) wurde natürlich sofort angehalten, und jegliches material ausgepackt und sofort geholfen!
die frage nach unserem verbandszeug erübrigte sich dann, als der nette herr sah was so alles in a givi topcase von eier transalp passt!


naja, er war glücklich das der verunfallte versorgt wurde bis dan die kollegen eintrafen! und so durften wir auch hier ohne weitere kontrolle passiern!


naja, hoffentlich geht die saison noch weiter so!


viel glück noch bei deiner überprüfung!


so long,da Woif

seas,

wegen dem kotflügel (oder wie das sonst heisst). frag mal bei dem händler deines vertrauen nach der hat sicha haufenweise rumliegen - montiert sich ja keiner freiwillig.
das hab ich gmacht damals. ansonsten könnt ich dir mein teil borgen. hab zwar a 600er bandit aber vielleicht passts ja.

reifengutachten is in ö eigentlich ned notwendig, die auskunft hab ich vom hr. Ing von da Landesprüfstelle St.Pölten bekommen. Ich hätt nämlich eine Freigabe mitghabt und er hat gmeint dass brauchens nur bei unseren deutschen nachbarn.

viel glück wünsch ich noch!!

mfg,
Alfred.

… brauchst du kein Guatchten. Es genügt ein Teilegutachten der Herstellers (bei Spiegler z.B. das kleine blaue Heftchen) und eine Bestätigung einer Werkstatt (mit Stempel), dass dier Dinger ordnungsgemäß eingebaut sind. Es handelt sich hierbei um „typengerechte Austauschteile“, die kein weiters Gutachten bedingen.
Dasselbe gilt für den Carbon-Kotflügel.
Was den Spritzschutd betrifft, ist irgendein Spritzschutz ausreichend, dessen Unterkante maximal 10 cm höher liegen darf, als die Hinteachse. Da kasst dir also irgenein Plastikteil dranpappen, es darf nur nicht am Reifen schleifen.
Alle Informationen stammen von der Landesfahrzeugprüfstelle Wien (MA46).

LHG, Schlucki

Es genügt eine Freigabe der Reifenherstellers für das vorgeführte Motorrad. Die Freigabedaten solltest du bei Micheline bekommen. Der passende LInk: [url=http://www.michelin-motorrad.de/reifenkompass/pdf/201.pdf]http://www.michelin-motorrad.de/reifenkompass/pdf/201.pdf[/url]

LHG, Schlucki

suzuki.de seite findest eine aktuelle reifenfreigabeliste von suzuki selbst. a net unpraktisch :slight_smile:

das urgrausige, hässliche plastikteil muss im kürzesten fall bis 10 cm über der achse liegen???
das hat ja nicht einmal das original-teil auf der aprilia zusammengebracht, das kann ich mir ned vorstellen (ich geht morgen in der früh zum dealer und mess das nach bei der aprilia, die im schauraum steht… aber das sind niemals nicht 10 cm im original!!!)

lg. aus sbg.
da harpyr

… noch der Gesetzgeber. Laut EU-Recht ist aber keine Länge vorgegeben. Da EU-Recht vor Länderrecht geht, liegt es also in der Hand des Prüfers, wie lang das grausliche Teil sein muß.

LHG, Schlucki

i fahr zwar no net lang mit motorrad, aber wenn i da so die gschichten les - hab i scho den eindruck, dass da jeder herr ing. fast tut und sagt, was im einfach heut grad mal so einfällt - je nachdem, ob er in der früh sex oder zoff mit seiner gattin hatte oder so ähnlich halt.

für den einzelnen, den´s erwischt, is es einfach nur blöd - aber grundsätzlich stösst mir auf, dass da scheinbar nix einheitlich und klar geregelt is und man/frau von der gunst(oder dann ja meist missgunst) des einzelnen abhängt. grrrrrrrrrrr

zeig ihnen, was sie sehen wollen, und dann wieder runter mit dem blöden zeugs!
lg, wf

… je mehr man dem Prüfer Scheine ( € ) in die Hand drückt, umso kürzer darf der Spritzlappen sein ???

das kann´s aber nicht sein :stuck_out_tongue:

da haben wir europaweit nichts als Normen und Regeln und im Einzelfall ist man trotzdem der Willkür eines unbefriedigten Beamten ausgesetzt … super.

stay tuned.

Der Spritzschutz muss genau so lang sein, wie auf der Zeichnung im Typenschein dargestellt!
Nicht weniger …

Ist dort eine Verlängerung eingetragen - tja Pech gehabt.
Wenn steht wahlweise (ww) oder nix eingezeichnet ist, dann können wir glücklich sein.

lg
Tom

… ich so nicht bestätigen.

Die Angaben im Typenschein beruhen auf der Gesetzeslage zur Zeit der Genehmigung des Fahrzeuges.
Wenn sich in der Zwischenzeit die Gesetze geändert haben, darf/muss das Fahrzeug an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden.
Meine CBR 1000 F z.B. hatte 1992 eingetragene Seitenreflektoren. Diese sind heute nicht mehr vorgeschrieben und dürfen - trotz Eintragung im Typenschein - abmontiert werden.

LHG, Schlucki

… dem Prüfer Scheine anbietest, wird er böse werden und die Prüfung wahrscheinlich negativ ausgehen (versuchte Beamtenbestechung).
Ein Gespräch kann da oft mehr bringen. Als ich 2002 meine umgebaute HAWK prüfen ließ, hatte ich eine Maske aus dem Zubehörhandel drauf, die kein E-Prüfzeichen hatte und dem TÜV nicht vorgeführt worden war.
Nach einem kurzen Gespräch erklärte sich der Prüfer bereit mal in die deutsche Teilebeschreibung zu sehen, stellte fest, dass die nötige Splittersicherheit gegeben war und trug das Teil OHNE extra Bezahlung ein.

LHG, Schlucki

Hallo,
naja was hast Du erwartet?
Die von der Bundesprüfanstalt wissen sicher das Dich die Polizei hingeschickt hat und wennst dazu noch einen besonders peniblen Prüfer hast vergleicht der das Bike halt genau mit den Eintragungen vom Typenschein…

Apropos Typenschein - bin einmal wegen dem Pickerl nicht zu meinem „Stamm-“ ÖAMTC gefahren und prompt wurde mir das Pickerl wegen eines fehlenden Kettenschutz verweigert :-o

Dabei ist zu sagen das in Ö ein Kettenschutz vorgeschrieben ist nur ist meine XR scheinbar ein früheres (US?) Modell wo die Befestigungswinkel noch nicht an der Schwinge angeschweisst sind und sie so auch im Typenschein abgebildet ist. Zur Sicherheit also schnell eine Bestätigung von Honda geholt und zusammen mit dem Typenschein wieder hingefahren.

Dann bekam ich vom Prüfer zähneknirschend das Pickerl obwohl er dabei immer murmelte "Verstehe ich nicht, Kettenschutz ist Vorschrift, verstehe ich nicht… :o)

Gruß
santiago

dir der spaß eigentlich bis jetzt gekostet?

…ja da darfst eigentlich gar nicht mitrechnen. Aber schau ma mal…

Originalauspuff (von Freund zum Freundschaftspreis!!) € 100,–, Anzeige €115,–,Rückstrahler € 5,–, negative Begutachtung 15,–, somit gesamt bisher 235,-- Euronen. Liegt noch im grünen Bereich aber ich schätze mit den ganzen Gutachten und Teilen die ich noch brauche inklusive Eintragungen werden das knapp 400,–Euro sein.

Noch schlimmer sind aber die Rennereien und die Zeit, die man mit so einem Sch… vertrödelt…

< Die Angaben im Typenschein beruhen auf der Gesetzeslage zur Zeit der Genehmigung des Fahrzeuges. >
Das steht für mich auch außer Zweifel.

< Wenn sich in der Zwischenzeit die Gesetze geändert haben, darf/muss das Fahrzeug an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden. >
Bist Du da mit „muss“ ganz sicher ?

D.h. im Klartext dürfte dann keine Oldtimer mehr eine Zulassung bekommen, genauso müssten sämtliche Fahrzeuge die NICHT mehr den aktuellen LÄRM- und ABGASvorschriften entsprechen die Zulassung und Genehmigung entzogen und von der Straße verbannt werden.
Es kann doch nicht sein, das genehmigte Fahrzeuge permanent an die Gesetzeslage angepasst werden müssen!

< Meine CBR 1000 F z.B. hatte 1992 eingetragene Seitenreflektoren. Diese sind heute nicht mehr vorgeschrieben >
Richtig, sie dürfen montiert werden, müssen aber nicht → §15 KFG 1967 Abs (3) [teilw] besagt folgendes:
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:
9. ein oder zwei Nebelscheinwerfer,
10. ein oder zwei Nebelschlußleuchten,
11. Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage),
12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite.

< und dürfen - trotz Eintragung im Typenschein - abmontiert werden. >
Das dürfte scheinbar einer der wenigen Sonderfälle sein – siehe Abs (1) 1. b)

§ 33. Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

(1) Änderungen an einem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat; durch Verordnung kann jedoch festgesetzt werden, daß Änderungen durch das Anbringen von bestimmten Arten von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn
1. diese Änderungen
a) nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen,
b) den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht zuwiderlaufen und
c) die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht herabsetzen, und
2. sofern für diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 oder nach einer Einzelrichtlinie typengenehmigt sind, oder
3. sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.


Kurz gesagt:
Im Falle der Seitenreflektoren, lässt dir der Gesetzgeber die freie Entscheidung ob Du sie drauf haben willst oder nicht (trotzdem die CBR früher so genehmigt war).

Im umgekehrten Fall kann der Gesetzgeber aber nicht eine (bestehende) Genehmigung einer Fahrzeugtype außer Kraft setzen.


lg
Tom

…sollte das Teil passen und ich beim Händler keines auftreiben , daß er mir borgt, komm ich auf Dein Angebot zurück. Find´s cool , daß sich die Bikergemeinschaft in solchen Fällen wirklich solidarisiert…

Es lebe die Bürokratie!!!

Hatte vor einem Monat auch Probs. damit. 2 Wochen rennerei und Telefonate von Vorarlberg bis Wien nur weil die netten Herrn von der Anmeldestelle die falsche Reifendimension in den Zulassungsschein geschrieben haben! Ist echt zum verrückt werden…

lg, chris

<< Wenn sich in der Zwischenzeit die Gesetze geändert haben, darf/muss das Fahrzeug an die aktuelle Gesetzeslage angepasst werden. >
Bist Du da mit „muss“ ganz sicher ?>

Sofern es der Gesetzgeber vorschreibt (siehe Seitenreflektoren in den 80ern und 90ern, die nachgerüstet werden MUSSTEN).

<D.h. im Klartext dürfte dann keine Oldtimer mehr eine Zulassung bekommen, genauso müssten sämtliche Fahrzeuge die NICHT mehr den aktuellen LÄRM- und ABGASvorschriften entsprechen die Zulassung und Genehmigung entzogen und von der Straße verbannt werden.
Es kann doch nicht sein, das genehmigte Fahrzeuge permanent an die Gesetzeslage angepasst werden müssen!>

Sofern die Gesetzesänderungen nicht sicherheitsrelevant oder umweltschonend sind, denke ich, eher nein. Ein längerer Spritzschutz dient in diesem Falle der Sicherheit (geringere Sichbehinderung des Nachkommenden, bessere Lesbarkeit des Kennzeichens, geringere Verschmutzung des Rücklichts).

Lärmvorschriften gibt es explizit keine. Es gibt keine allgemeine db-Begrenzung. Das Fahrzeug darf nicht mehr Lärm erzeugen, als typisiert, bzw. notwendig (Abgase detto). Wurde ein Mororrad in den 70ern mit 105 db typisiert, so darf es heute auch 105 db Schalldruck erzeugen, aber NICHT MEHR.

Abgasvorschriften beinhalten stets Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen für ältere Fahrzeuge.

Oldtimer haben wiederum einen anderen Status, da sie als erhaltenswürdige Fahrzeuge im Originalzustand belassen werden MÜSSEN, um den Oldtimerstatus nicht zu verlieren.


<< und dürfen - trotz Eintragung im Typenschein - abmontiert werden. >
Das dürfte scheinbar einer der wenigen Sonderfälle sein – siehe Abs (1) 1. b)

Kurz gesagt:
Im Falle der Seitenreflektoren, lässt dir der Gesetzgeber die freie Entscheidung ob Du sie drauf haben willst oder nicht (trotzdem die CBR früher so genehmigt war).

Im umgekehrten Fall kann der Gesetzgeber aber nicht eine (bestehende) Genehmigung einer Fahrzeugtype außer Kraft setzen.>

Das kommt auf die gesetzlichen Vorgaben, Fristen, Ausnahmen und Übergangsregelungen an (siehe Seitenreflektoren). Die ändern sich aber schneller, als Exekutive und Fahrzeughalter sich daran gewöhnen können. ;o)

LHG, Schlucki