sag ich einfach fahr einmal dort hin http://www.bremstechnik.at/start.aspx der ist in wien zuhause und kennt sich sicher mit den bestimmungen dazu aus. ich weiß dass manche prüfer auf die schläuche schauen, ist lästig aber nicht zu ändern.
grundsätzlich gilt dass du ein teilegutachten mitführen musst. dieses gutachten enthält die prüfnummer welche mit einem E beginnt und das motorrad für welches das gutachten gilt.
nur deutsches ABE kann ich mir in der heutigen zeit gar nicht mehr vorstellen aber in abrede stelle ich es auch nicht
ich seh das praktisch - ich fahr zum pickerl mit allen fahrzeugen zu einem mech, der selber rennen fährt und keine derartigen blödheiten im kopf hat - und der großteil der restfamilie fährt daher auch dorthin, das rechnet sich für ihn… würde ich dir auch raten, einen solchen/verwandten zu suchen – bei koffern, die auf verordnungen mehr achten als auf sinnhaftigkeit selbiger, fühle ich mich nicht sicher …
Der bietet beliebige Längen an, in diesen Fall bekommst Du aber keine (deutsche) ABE, sondern ein Teilegutachten für die Eintragung bei der Prüfstelle.
PS.: Ich halt das mit der notwendigen EU-ABE für ein G’schichtl.
PPS.: Fahr nicht mehr zu diesem Honk um’s Pickerl.
erstens bist du nicht lernfähig ??? du hast in diesem forum eines der schlimmsten unwörter gesagt nämlich HONK
nun zur sache auszug aus dem kfg nachzulesen im motorradrecht
11 Bremsanlage : KFG § 6 (5); KDV § 3b (5)
Bei Krafträdern muss es dem Lenker mit jeder der auf Vorder- bzw. Hinterrad wirkenden Bremsen möglich sein, auch bei höchst zulässiger Belastung (Steigung, Gefälle, Anhänger, Sozius) die Fahrgeschwindigkeit sicher und schnell auf eine möglichst geringe Entfernung bis zum Stillstand zu verringern.
Die Bremsleuchtenfunktion (rot) ist wegen des nachfolgenden Verkehrs für beide voneinander unabhängigen Bremssysteme zu beachten.
Das Beiwagenrad des Motorrades mit Beiwagen (Boot, Gespann, Seitenwagen) muss nicht gebremst sein. Eine Bremsanlage muss jedoch so feststellbar sein, dass mit ihr das Abrollen des mehrspurigen Kraftrades auch in Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. (Feststellbremse)
Werden an Stelle von Original-Bremsleitungen sogenannte Stahlflex-Bremsleitungen eingebaut, so ist das Mitführen des Teilegutachtens (TÜV) erforderlich.
Heißt für mich, daß das Gutachten (ABE) das mir melvin mitgegeben hat ausreicht.
Von einer (dubiosen) EU-ABE steht da nichts.
(Und zum Pickal foahr I ned zu de Hönke (1kPS-Plural vun Honk)
ist eine allgemeine betriebserlaubnis ob das für dich reicht oder auch dem polizisten wirst sehen wennst zur landesprüfstelle vorgeladen wirst. beim pickerl schauens dort wo ich hinfahre auch nicht auf solche sachen.
aber veraltet. es muss eine nach Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erteilte genehmigung sein. deine zettel gelten nicht einmal mehr in deutschland, und zwar seit oktober 2014.
auch das teilegutachten ist nicht nach Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erstellt daher ungültig
… wenn man die Leitungen schon ewig am Krad hat, (so wie ich) werden sie irgendwann unzulässig, weil ein Telegutachten aufgrund irgendwelcher EU-Bestimmungen nicht mehr gilt?