Bremsschläuche/Stahlflex EU/ABE

hab über das thema nat. schon einiges gelesen…angeblich braucht man stahlflexschläuche mit EG/ABE bzw. kennzeichnung-nicht mit Deutschem ABE !-

um sie einfach so (selber!) einbaun zu können- ABER - ich finde in ganz österreich keine ???

alle die so angeboten werden haben nur deutsches abe !??

wer hat stahlflex mit europ. ABE !???

pw

ps- bitte keine tips wie- „da schaut eh niemand“…

voriges jahr beim pickerl wurde u.a. genau DAS bemängelt !! u. ich mußte die besch. gummidinger montieren…

sag ich einfach fahr einmal dort hin http://www.bremstechnik.at/start.aspx der ist in wien zuhause und kennt sich sicher mit den bestimmungen dazu aus. ich weiß dass manche prüfer auf die schläuche schauen, ist lästig aber nicht zu ändern.

grundsätzlich gilt dass du ein teilegutachten mitführen musst. dieses gutachten enthält die prüfnummer welche mit einem E beginnt und das motorrad für welches das gutachten gilt.

nur deutsches ABE kann ich mir in der heutigen zeit gar nicht mehr vorstellen aber in abrede stelle ich es auch nicht

ich seh das praktisch - ich fahr zum pickerl mit allen fahrzeugen zu einem mech, der selber rennen fährt und keine derartigen blödheiten im kopf hat - und der großteil der restfamilie fährt daher auch dorthin, das rechnet sich für ihn… würde ich dir auch raten, einen solchen/verwandten zu suchen – bei koffern, die auf verordnungen mehr achten als auf sinnhaftigkeit selbiger, fühle ich mich nicht sicher … :wink:

Vielleicht wirsd ja da auch fündig …

http://www.xmas1.at/xneu/index.htm :grin:

Lolo Fahrwerkstechnik

http://www.cyclerep.at/

… hab meine von dort: http://www.melvin.de/

Der bietet beliebige Längen an, in diesen Fall bekommst Du aber keine (deutsche) ABE, sondern ein Teilegutachten für die Eintragung bei der Prüfstelle.

PS.: Ich halt das mit der notwendigen EU-ABE für ein G’schichtl.
PPS.: Fahr nicht mehr zu diesem Honk um’s Pickerl.

erstens bist du nicht lernfähig ??? du hast in diesem forum eines der schlimmsten unwörter gesagt nämlich HONK :grin: :grin:

nun zur sache auszug aus dem kfg nachzulesen im motorradrecht

11 Bremsanlage : KFG § 6 (5); KDV § 3b (5)

Bei Krafträdern muss es dem Lenker mit jeder der auf Vorder- bzw. Hinterrad wirkenden Bremsen möglich sein, auch bei höchst zulässiger Belastung (Steigung, Gefälle, Anhänger, Sozius) die Fahrgeschwindigkeit sicher und schnell auf eine möglichst geringe Entfernung bis zum Stillstand zu verringern.
Die Bremsleuchtenfunktion (rot) ist wegen des nachfolgenden Verkehrs für beide voneinander unabhängigen Bremssysteme zu beachten.

Das Beiwagenrad des Motorrades mit Beiwagen (Boot, Gespann, Seitenwagen) muss nicht gebremst sein. Eine Bremsanlage muss jedoch so feststellbar sein, dass mit ihr das Abrollen des mehrspurigen Kraftrades auch in Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. (Feststellbremse)

Werden an Stelle von Original-Bremsleitungen sogenannte Stahlflex-Bremsleitungen eingebaut, so ist das Mitführen des Teilegutachtens (TÜV) erforderlich.

Heißt für mich, daß das Gutachten (ABE) das mir melvin mitgegeben hat ausreicht.
Von einer (dubiosen) EU-ABE steht da nichts.
(Und zum Pickal foahr I ned zu de Hönke (1kPS-Plural vun Honk) :grin:

Genau danach hat er nicht gefragt, wo er sein Pickerl machen soll. Lern lesen.

Wo hast du diesen Teil her? Sieht aus wie wenn er zu dem kopierten Text gehört. Tut er aber nicht.

ist eine allgemeine betriebserlaubnis ob das für dich reicht oder auch dem polizisten wirst sehen wennst zur landesprüfstelle vorgeladen wirst. beim pickerl schauens dort wo ich hinfahre auch nicht auf solche sachen.

wie ich es geschrieben habe

hier zu finden Motorrad-Recht unter punkt 11

HÖNKER tät I favorisieren … :wink:

das jetzt ewig vertiefen zu wollen, von Melvin bekommt man im I-Net beides, mit den Leitungen habe ich nur die ABE mitbekommen.

http://media.melvin.de/wsContent/pdf/TG_Melvin_DOT_KRAD.pdf
http://media.melvin.de/wsContent/pdf/ABE_Melvin_DOT_KRAD.pdf

Werd’ mir halt vorsichtshalber das TG auch noch unter die Sitzbank stecken da ist ja eh Platz ohne Ende … :wink:

… Motor unterwegs :wink:

… da Komparativ? :wink:

… vün Papierkraum densd heit scho brauchst is fia so Nebensächlichkeiten hoit ka Plotz mehr … :cold_face:

aber veraltet. es muss eine nach Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erteilte genehmigung sein. deine zettel gelten nicht einmal mehr in deutschland, und zwar seit oktober 2014.

auch das teilegutachten ist nicht nach Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erstellt daher ungültig

Ah, ok, hab ich irgendwie übersehen.
Dann ist das wohl eine freie Interpretation unseres 1000PS-Anwaltes. :wink:

… wenn man die Leitungen schon ewig am Krad hat, (so wie ich) werden sie irgendwann unzulässig, weil ein Telegutachten aufgrund irgendwelcher EU-Bestimmungen nicht mehr gilt?

Scheiß doch auf dese „Brave new world“.

… bist du a so ausgstiegn wia I ? do lebt sichs gleich viel leichter dahin … :wink: