Hebel - 29.8.2018 16:28:10
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hara22
Beiträge: 90
Mitglied seit: 3.10.2006 Wohnort: NÖ Status: offline
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Kupplung bzw Bremshebel musst du eintragen lassen. Mit Bescheinigung Termin bei Landesregierung -Prüfstelle ausmachen. Dort werden sie aufgrund der Bescheinigung dann in den Zulassungsschein und Typenschein eingetragen. Genau so ist es mit Fußrastenanlagen. Sämtliche Teile mit ABE Auspuff, Blinker Sturzpads usw brauchst du nicht mehr eintragen lassen. Der Prüfer hat mir das so erklärt, dass die Hebel u die Rasten nur IdendifikationsNr haben, diese werden dann überprüft und an Hand der Bescheinigungen die beim Kauf vorhanden sein müssen (Internetausdruck od vom Händler) eingetragen. Dann ist das Mitführen der Bescheinigungen auch nicht mehr nötig. Die Anbauteile die ABE Nr haben, müssen nicht eingetragen werden und benötigen auch keine Bescheide die mitgeführt werden. Beim Auspuff wird ABE Nr kontrolliert und Nachschau gehalten, ob der Dd Killer entfernt bzw bearbeitet wurde. Ich hab das auch 2 Wochen später beim Prüfzug in Puchenstuben erlebt und es war genau so. Hat alles gepasst. Hauptaugenmerk der Kontrollen wurde mir erklärt sind eben Hebel und Rastenanlagen . LG
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