Bobber Umbau Shadow 600

Hallo,

erstmal, da ich neu im Forum bin und mir kein anderes Unterforum für meine Frage passend erschien, schreibe ich mal hier in den Hauptthread. Falls das nicht richtig ist bitte einfach verschieben @admin =)

Ich habe ein paar fragen zu meinem neuen Projekt =) Ich habe mir eine 600er Shadow gekauft und würde daraus gerne einen Bobber machen. Hier wäre ein Bild das die Richtung des Umbaus geht den ich machen will: [link]http://ninjaz.kicks-ass.net/ac/img4d98ea9bd0e70.jpg[/link]

Zu meinen Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen da ich nicht wirklich viel gefunden habe:

  1. Heckfender:
    Bin da leider nicht so ganz schlau aus dem Gesetzestext geworden wie weit nach hinten der Heckfender gehen muss. Stimmt es das man sich eine waagrechte Linie durch die Rad mitte denken muss und dann 15cm darüber muss der Heckfender sein ?

  2. Rücklicht:
    Also am schönsten würde ich finden wenn man über der seitlichen Nummertaferl Halterung das Rücklicht anbringen könnte aber da habe ich gelesen dass man das in Österreich nicht haben darf? Jetzt meine Frage zu einer anderen Form: Es gibt ja Blinker in denen ein Rücklicht schon eingebaut ist. Darf man wenn man 2 so Blinker mit Rücklicht montiert hat das Rücklicht in der Mitte weg lassen ? oder muss das in der Mitte immer sein?
    [link]http://www.dock66.de/shop/de///66-.html[/link]

  3. Stahlflex Leitungen.
    Ich habe mir einen Z-Lenker gesehen den ich gerne hätte und der auch eine EG irgendwas Zulassung hat aber die Originalleitungen der Shadow sind dafür zu kurz. Jetzt habe ich längere Leitungen gefunden aber die sind aus Stahlflex. Kann man die Porblemlos montieren oder muss man die auch eintragen lassen ?
    [link]http://www.louis.at/index.php?topic=artnr_gr&artnr_gr=10037426[/link]

LG

Florian

die stahlflex sind gut, die nimm, am besten bei spiegler.de bestellen, der hat sie erfunden/entwickelt und ist am billigsten.
du bekommst eine ABE mitgeliefert, d. h. du brauchst nichts eintragen zu lassen, mußt sie aber auf verlangen vorzeigen können.

den rest vergiß, das ist schrott, braucht niemand zum moppet fahren.

gutes gelingen allemal :wink:

preislich a recht interessant, und I kaun nix schlechtes über de Qualität sogn. Erfunden hod as oba, glaub I, ned …
http://melvin.de/

hmmm … er behauptet was, das drauf schließen läßt, er hätts ‚erfunden‘:

Lothar Spiegler erhielt 1990 das Patent auf Stahlflexleitungen. Als Erfinder und Hersteller besitzen wir alle Kompetenz um Ihnen ein passgenaues und hochwertiges Produkt zu liefern.
http://www.fabian-spiegler.de/de/fahrrad-kits.php

… zumindest für biker … :wink:

… vastaunden.

I hob den Melvin gmant.

is leicht wos? :cold_face:

hallo und herzlich willkommen im ganz realen wahnsinn dieser virutellen welt.

zu 1 und 2 wirst hier antworten finden [url=http://www.1000ps.at/forum/forum_motorrad-recht-in-oesterreich_2654523]http://www.1000ps.at/forum/forum_motorrad-recht-in-oesterreich_2654523[/url]

zu 3 kann ich dir sagen dass es mittlwerweile fast nur mehr stalflex mit abe gibt die du bedenkenlos einbauen kannst. es gab sogar bereits einen streitfall vom raunzer (ehemaliger braking großhändler) der recht bekommen hat dass stahlflexleitungen, sofern sie geprüft sind, nicht eintragungspflichtig sind

denn ich hatte auf meiner seligen vf750f im jahr 1988 schon stahlflexleitungen verbaut, kann mich aber nicht mehr erinnern welcher hersteller das war. aber gekauft hab ich sie beim fischer, der damals noch im 4. bezirk logierte

ich denke, es geht um die aussage ‚patentrecht‘ - ich hab mich auch gewundert, daß sie erst 1990 ‚erfunden‘ wurden, weil ich sie aus seligen zeiten einer ypvs aus dem rennsport kenne - zumindest als experiment…
in der praxis hat sich’s für mich erwiesen, daß die spiegler-angebote immer die günstigsten sind und oft nur die hälfte (!) kosten, was firmen, die bei spiegler bestellen und sich auch auf seinen namen und die gute qualität berufen, verlangen.
außerdem hat er -auf anfrage- ältere modelle im programm, die man bei anderen lieferanten vergeblich sucht. das wissen um das ‚richtige‘ produkt bezieht sich bei spiegler nicht bloß auf die länge, sondern auch darauf, ob die anschlüsse gerade oder gebogen sein müssen, durfte ich erfreut feststellen…
der erfinder einer sache liefert nun ja nicht immer das beste produkt, weiterentwicklungen sind oftmals besser, so sie solche sind - hab ich selbst aber noch nicht gefunden bei anderen anbietern - außer vllt mehr farben außer schwarz oder blank :wink:

mein stahlflex und sonstiges bremsenzubehör immer beim klimek gerhard (leider in pension gegangen) gekauft. längen von 15 - 200 cm waren lagernd (in 5cm schritten was vollkommen ausreichend skaliert ist). die fittinge wurden genial mit einem maulschlüssel verschraubt und gab es in allen möglichen und unmöglichen winkeln. da sie verschraubt werden konnte man auch die schläuche „verdrehfrei“ ausrichten.

so weit ich weiß hat das jetzt der gerhard böhm, bremsentechnik böhm oder so ähnlich, im angebot. ich brauchs aber nimmer da beide moppeds serienmäßig stahlflex haben und meine 360er original bleiben soll

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>> Ja der alte ‚Gauner‘, hat mir Bremsscheiben mit angeblicher ABE verkauft die aber aus Ferodo Innenring bestanden und einem ?? Wave-Aussenring, beim nachfragen bei Ferodo kam heraus das die keine Wavescheiben mit ABE produzierten…

Der Hodalump hat nur ein ABE Blattl mitgegeben wo die Nummer des Innenteils vermerk war den Rest gabs ja eigentlich nicht.
Beim Typisieren durfte ich mir neue Scheiben kaufen, er war schon in Pension… [/color]

>> Ja mitn Gerhard habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht (www.bremstechnik.at) hat auch ABM Zeugs und andere Spezereien.

Kalle_B

Hallo Florian,

mein Rat, vor dem Umbau unbedingt Kontakt mit der zuständigem Landesprüfstelle herstellen, das erspart unliebsame Erfahrungen und Kosten!

Für wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffende Änderungen am Motorrad, wie die im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichneten, ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erforderlich.

Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob das Kfz den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Genehmigungsdaten und Zulassungssperren von Fahrzeugen sind im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzutragen.
Der Bescheid über die genehmigte Typenänderung (Ausnahme-, Einzelgenehmigung etc.), muss mitgeführt werden.

ad 1.) Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

Am Vorderrad von Krafträdern genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt.
Am Hinterrad von Krafträdern mit großen Federwegen (Enduro-Ausführung) muss die Abdeckung, bei größter möglicher Einfederung, bis annähernd auf die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte herunterreichen. Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt.

ad 2.) Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.

Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.

Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Fahrwerk, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Kupplung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Blinker, Schutzgitter, Haltesystem, Sitz, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.

Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.

MfG, Heinz

da du grad da bist …
wie schauts rechtlich aus mit reifen?

zb: vorne: michelin pilot power 2ct
hinten: mezler sportec M5

erlaubt?

frag nur weils mich interessiert.

(bitte ned an link mit gesetzestext einstelln. die sind so gschissn formuliert. ja/nein als antwort reicht :wink: )

greeeez, ich

passt’s??? :wink:

wennsd im T-Schein koa Reifen Marken Bindung drinn stehn host ist es schon erlaubt . Vorraussetzung :

Sollte zb Pirelli oda sowas drinn stehn ist Das auch zu verwenden , oder aber ein Gutachten eines Anderen Reifenherstellers mitzuführen …

Die angegebene Reifen Dimension muß passen und Die Laufrichtung auch (Falls vorhanden)

ABER : Machen dad i des trotzdem ned …Durch Die Unterschiedlichen Profile und auch Gummi Mischungen bzw Fahrverhalten der Reifen …kannsta schnell aun Scherbn aufsetzn :grin: -wauns bleed rennt…insbesonderst wauns amal Gscheid obewaschlt …dann merkstas schon.

Bei Leistungs schwächaren Enduros is des eha ned so Wichtig , aber bei SS und Sumo Moppaln - sicha.

Lg Pg

Sollte zb Pirelli oda sowas drinn stehn ist Das auch zu verwenden , oder aber ein Gutachten eines Anderen Reifenherstellers mitzuführen …

nein. den schwachsinn mit der reifenbindung betreiben nur die piefkes, in ösiland gibts des ned - felgenbreite und (ersatz)dimension paßt ? paßt.

Guat dann wirds so sein …mir wurde amal erklärt …DAß: Wenn eine oda mehrere Reifen Marken tatsächlich noch im T Schein stehen, so sind Sie auch Tatsächlich so zu verwenden oder eben der Eintrag im T schein zu korrigieren -bzw löschen …zu lassen.
Als ersatz für Die im T -schein stehenden Marken kann aber auch ein Gutachten was man sich auch ausdrucken kann zb .Bridgestone mitgeführt werden

lass mich aber auch gerne von Jeglichen Änderungen Diesbezüglich überzeugn :wink:

Oiso Hr Anwalt (Motorradrecht)…wo issa? :grin:

Lg Pg

Guat dann wirds so sein …mir wurde amal erklärt …

des muaß in deim früheren leben im ausland gwesen sein :wink:

na…auch hier :wink:… bin i ma no sicha , a menge T-Scheine (wo i damals ghacklt hob), in da Bratzn ghabt zum haben wo Deitlich Der Reifenhersteller eingetragen war . Da El Cheffe hod dann gmeint wenns drinn steht seis eben auch Bindend , Und wenn Nix drinn steht kauna auffidurn wosa will -vorrausgesetzt Die Dimension stimmt. …wie auch immer wie des jetzt wirkli is Intaressiert mi schon ned zwecks aum Recht oda Nicht Recht hobn :grin:

Lg Pg

Onki :grin:…deswegn hoas i a: :smiling_face: Willibald, Klaus ,Adnälsau :grin:…Du Blitzgneissa :grin: :grin: :grin:

Lg Pg