Jo - 13.12.2014 15:43:15
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pilgram
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ABE "Allgemeine Betriebserlaubnis", EG- bzw. EU-"Betriebserlaubnis" und COC "Certificate Of Conformity". Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis kann bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und Prüfung des Fahrzeuges auf Übereinstimmung vom Landeshauptmann (Landesprüfstelle) eine Bestätigung für die Zulassung ausgestellt werden. Diese Bestätigung (Zulassungsbescheinigung Teil II) ersetzt den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid und ist bei der Zulassung vorzulegen. Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, werden wie in Österreich zugelassene Fahrzeuge behandelt. Eine nationale Betriebserlaubnis ist nur im Ausstellungsland gültig. dann : 57 Zulassung : KFG §§ 37, 43 Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind erforderlich: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) Hauptwohnsitz-Meldebestätigung (Abfrage Zentrales Melderegister) Fahrzeug-Besitznachweis (Kauf-, Leasing-Vertrag) Typenschein/Auszug Genehmigungsdatenbank (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung (Bescheid) Kfz-Versicherungsantrag (Haftpflicht, Motorbezogene Versicherungssteuer) Finanzamtsbestätigung (NoVA) Begutachtungsformblatt (Pickerl, Abfrage Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) (Auszug Forum oben Rechts -Motorradrecht) und -vielleicht auch noch Hilfreich : https://www.help.gv.at/ Rubrik KFZ und dann Eigen Import Lg Pg
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2 Takt ist Nicht Tot ! https://www.youtube.com/watch?v=xX6_LlXtt48 https://www.youtube.com/watch?v=iJ1VFT1OG6Q tm Racing = Super Moto Weltmeister : 2009-2010-2012-2013 - 2014 Enduro EMX 300 Europameister 2014 u.a.
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