nonsens - 7.7.2012 20:23:22
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paul_h1982
Beiträge: 23
Mitglied seit: 27.5.2010 Status: offline
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quote:
ORIGINAL: klausirieger Ist der "Felberbauer" ein Händler? Dann kann er ankreuzen was er will und du hast mindestens 1 Jahr Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten nach Übergabe muß er beweisen, dass der Schaden nachher entstanden ist. Wenn er ein Privater ist ist es schwerer, du hast aber auch eine Chance, mußt aber beweisen, dass der Mangel nicht offensichtlich war und er davon gewußt, hat und es dir verheimlicht hat. hallo bitte das ist ein topfen. weder ist es relevant ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (-> Schadenersatz, Irrtumsanfechtung, Anfechtung des Geschäfts wegen List) noch ist es relevant, ob der Felberbauer ein Händler ist. Grundfrage ist: Was war Inhalt des Kaufvertrages und kann man bei einem derartigen Kaufpreis gewöhnlich eine einwandfreie Maschine voraussetzen. so far, P
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