Behindertenzone nur durch Bodenmarkierung wirksam??

Hallo!

Folgende Situation: Vor dem Wohnhaus in dem ich lebe, gibt es einen einzelnen Parkplatz, der bis vor einigen Monaten durch ein Halteverbotsschild mit der Zusatztafel „ausgenommen Behinderte“ und „5 m ->“ sowie durch einen am Boden aufgemalten Rollstuhl in blauem Feld als „Behindertenzone“ eingerichtet war. So weit ich weiß, ist die Dame, die der Grund für diesen Parkplatz war verzogen.
Fakt ist, dass das Halteverbotsschild demontiert wurde, die Bodenmarkierung jedoch noch da ist. Heute hab ich mich dort mit dem Motorrad hingeparkt und gleich einen Strafzettel bekommen.

Meine Frage: Ist eine „Behindertenzone“ allein nur durch die Bodenmarkierung „Weißer Rollstuhlfahrer in blauem Feld“ ausreichend gekennzeichnet und ohne Halteverbotsschild gültig?

Edit: Wenn ich es mir so überlege tendiere ich immer mehr zu „Nein“. Wo ich nicht Halten/Parken darf, steht ja im §24 StVO… Dort steht ja auch die Sperrfläche, ZickZacklinie, gelbe durchgezogene Linie etc… Aber von „Rollstuhlfahrer auf blauem Grund“ steht da nix …

liebe Grüße

Pedro

wenn es dir das wert ist