Richtigstellung - 1.3.2013 14:17:14
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Olponator
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ORIGINAL: Haiasammahin Worin genau besteht das Problem, etwas NICHT zu tun, obwohl man es aus subjektiver Sicht tun könnte, ohne jemand zu behindern oder zu gefährden, einfach nur, weil es eben untersagt ist? das 'Problem' sehe ich nicht - wenn jemand die Sinnhaftigkeit einer Anordnung hinterfrägt, sehe ich dies noch nicht als problematisch an - ich erkenne darin vorerst eher das Gegenteil. Fährst du über eine Stopptafel, ohne anzuhalten, wenn kein Fahrzeug kommt, logisch, wenn die Sicht uneingeschränkt gut ist, aber ausschließlich dann. oder über eine rote Ampel? Klar. Ohne Verkehrsaufkommen, um 02:31 früh in einem 500-Seelen-Nest, jederzeit, allerdings trotzdem vorsichtig... Gegen eine Einbahn, bei Null Verkehr? Was bedeutet Null Verkehr jetzt genau ? 'Null Verkehr': kann niemand abschätzen - Radfahrern traut man dies offenbar aber zu, denn die dürfen das in der Stadt - auch wenn ihnen ein LKW entgegenkommt, der sowieso grad durch die Parker durchpaßt ... fährst du auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet links ran oder wendest du? Diese Praxis ist leider weitverbreitet - erlebe ich täglich mehrmals ... und das sind nicht (nur) die 'Tschuschn' und im Übrigen: es sind fast ausschließlich Autofahrer, die so verFAHREN, nicht Moppettreiber - zur Erinnerung: die Frage hat ein Motorradfahrer gestellt - du fährst eher mehr Auto als Motorrad, so in der Tendenz, könnte man sagen, oder ? Bist du ein Mitglied der Mot-Abtlg. ? ... ;-) Überholst du Strassenbahnen rechts, natürlich, denn lt. StVo, § 15 [Überholen] (2) b) heißt es doch: Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden. is aber eh klar - denn wäre der Abstand nicht groß genug, kamma eh ned überholen ... hier drückts der Gesetzgeber echt deppensicher aus ... ;-) Ja? Dann bist du ein potentiell gefährlicher Verkehrsteilnehmer und gehörst aus dem selbigen genommen. Hier irrst du eben, denn so ist es lt. Gesetzestext vorgeschrieben ... und ich halte es nicht für legitim, jemanden allgemein zu idiotisieren und/oder kriminalisieren zu versuchen, der fragen über sinn oder un_sinn von bestimmten maßnahmen stellt, indem man ihm worte in den mund zu legen versucht ... Da halte ich es eher für dämlich, sich auf Autobahnen an Kolonnen vorbeizuschlängeln, wenn es auch eine -weitaus für alle Verkehrsteilnehmer sicherere- gerade Linie gäbe, zB eine so genannte Rettungsgasse ;) -- daher glaube ich auch nicht, daß es gestattet ist - für möglich halte ich es schon - aber wie gesagt: ziemlich dämlich, wers so praktiziert, auch wenns der grüne Tisch erlaubt ;) Zum Kollonnenschlängeln zwischen den Autos ist meistens auch noch genug Platz - und das ist ja erlaubt! wenn dem tatsächlich so wäre, ist es an der Zeit, dies (auf Autobahnen) zu unterbinden. Gefährlich isses allemal - denn das Verlassen von Fahrzeugen ist ja auch nicht verboten - und ich glaube nichtmal, daß zum Urinieren am Straßenrand die Warnweste anzulegen vorgeschrieben ist.
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