Austauschmotor - Zulassung

Hallo, bitte um Hilfe wegen Austauschmotor.

Es wurde ein Austauschmotor eingebaut (privat) bin Student und kann mir keine hohen Werkstattrechnungen leisten.

Ich wollte den neuen Motor im Tsypenschein sowie Zulassungschein ändern (motornummer)

Zwei Zulassungsfilialen wollten mir den neuen Austauschmotor nicht eintragen weil:

  1. Zulassungsstelle sagt - keine Einbaubestätigung
  2. sagt: keine Typengleichheitbestätigung

habe diese Seite gefunden und der ersten Zulassungsstelle zum lesen vorgeschlagen: Motortausch

es steht nichts drin über Einbaubestätigung jedoch über eine Bestätigung der Typengleichheit. Der Motor ist aus dem gleichen Modell (Honda CBF 500) und hat fast die Idente Motornummer wie mein alter motor… sogar auf dem Kaufvertrag steht was für ein Motorradmodell das ist und Hubraum und KW aber leider beharren die Zulassungsstelen auf unnötige Bürokratie.
Es sind nur die letzten 4 Ziffern der Motornummer anders.

Leider konnte ich die beiden sturren Damen nicht überzeugen dass es die gleichen Motoren sind,mit dem Kaufvertrag. Aber die hole ich mir vielleicht von Honda Austria in Wr. Neudorf.

kann mir jemand weiterhelfen wegen Einbaubestätigung (Werkstatt)?? Per PN versteht sich - ohne Garantieansprüche usw.

DANKE!!!

35 Motortausch : KFG § 42 (2)

Für ausgetauschte Motoren ist bei typengleichen Hubraum- und Leistungsdaten keine Neutypisierung erforderlich. EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .

Hallo, danke für den Hinweis, aber das Motorrad hat keine Motortypennummer (nur Motorkennbuchstabe) sondern eine Motorennummer.

Es ist schon älter und damals gab es immer eine Motorennumme ua auch auf dem Rahmen. Bei Autos gibt es ja nur noch Motortypennummern z.b. die sogenannten Motorkennbuchstaben APU ANB usw.

habs schon ein paar mal hinter mich gerbacht. motor muss natürlich eingebaut sein, du brauchst ein dokument was bestätigt das er ordnungsgemäß eingebaut ist (werkstatt, öamtc, etc) und einen kaufvertrag mit der neuen motornummer (das du den nicht gach gestohlen hast) dan gehste zur zulassungstelle und die neue nummer wird im und jetzt kommts Zulassungsschein eingestragen, nicht im Typenschein, ist seit ein paar jahren so, gleich wie mit der farbe.

MfG Mille

hallo mille.

  • der motor ist eingebaut - von mir bin erfahrener hobbyschrauber (klar reicht das der zulassungsstelle nicht aus)
  • der motor ist nicht gestohlen - rechtmäßig erworben, kaufvertrag vorhanden mit allen daten (marke , type, motorennummer, kw zahl ,hubraum)
  • das motorrad fährt prima - besser wie der alte motor der eingegangen ist (kolbenreiber)

Leider ist mein Problem die Zulassungsstelle die eine Einbaubestätigung braucht - ich habs ja selbst gemacht. Eine Lösung ? Ausbauen und dem Händler zum Einbauen bringen, lol?

es handelt sich ja nur um einen blöden zettel wo drauf steht die nummer vom alten motor und der neuen und ein stempel, ohne garantieansprüche usw.

Oder würde ein Pickerl-Gutachten beim Öeamtc mit dem Vermerk „korrekter Motoreneinbau“ helfen?

ich bin damals immer zu meinem bekannten beim öamtc gegangen der mir das gutachten für den korrekten motoreinbau ausgestellt hat nachdem er es kontrolliert hatte. ich denke dein händler des vertrauen kann sowas auch ausstellen.

MfG Mille

„Motorradrecht“ hat ja schon korrekt gepostet, dass man einen identischen Motor nicht neu typisieren muss.

Ich habe einmal gehört, dass man da gar nichts mehr eintragen muss, weil die Motornummer nicht im Zulassungsschein steht. Auch bei alten Motoren. War das eine Falschinformation?

…bei den neuen bikes der fall da die keine wirkliche motornummer mehr haben, so wie bei den alten die bis auf ein die ersten zeichen identisch ist mit der ramennummer, die haben nur mehr eine typenbezeichnung, bei den alten was noch motornummer haben brauchst duus meines wissens schon.

MfG Mille

von „Wer viel fragt, geht lang irr“.

Ich hätt das der Behörde nichtmal mitgeteilt. Warum auch? Mir ist noch nie passiert, dass einer die Fahrzeugnummern anschaut. Damit ist bei so alten Häfen auch nicht zu rechnen.

Ws anderes wärs, wennst statt dem Zweizylinder plötzlich an Vierfüsser drin hättest.

So was zu empfehlen entspricht eigentlich nicht der Art und Weise wie du sonst schreibst.

Ich muss dir auch entschieden widersprechen, denn ICH hatte derartige Kontrollen schon einige Male. Ob einem das jetzt passt oder nicht, sei’s drum, aber auf der einen Seite jammern, dass so viel gestohlen wird und auf der anderen Seite sich darüber beschweren wenn genau kontrolliert wird ist absurd.

Nur zum Beispiel: Du brauchst nur das Opfer der mobilen Quäler werden, die schauen alles ganz genau an, denn die WOLLEN quälen.

Mich hat es selbst vor etwa drei Jahren das letzte Mal erwischt als ich meine Gatschinger im Bus nach Ungarn transportierte. In Traiskirchen an der Autobahntankstelle haben mich 2 Zivile genau unter die Lupe genommen und intensiv nach Läusen gesucht, glücklicherweise ist die Kant’n auf Wechselkennzeichen angemeldet und der Zulassungsschein war dabei—> No Prob.

Ich bin auch der, der eine Drosselmaschine entdrosseln lassen würde, ohne das umtypisieren zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass man den Führerschein für die ungedrosselte hat.

Eine Kontrolle im Bus/am Hänger ist auch was anderes. Offensichtlich soll danach geschaut werden, ob was gestohlen ist. Nur is so, wenn ich sie transportiere, dass ich weder Anmeldung noch sonstwas brauche. Da kann ich auch einen Ducatimotor in ein Maxi reinhängen und nach KFG hat keiner eine Handhabe.

Natürlich ist im Falle einer genauen Kontrolle bei einem Tauschmotor schon mit Bröseln zu rechnen. Aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist eher gering.

klar, denn bei der gedrosselten entdrosselten ist das im Prinzip nur ein Formfehler wenn man denn offen fahren darf.

Es geht ja immer darum den Eigentumsnachweis zu erbringen und da ist eben die Korrektur in der Zulassung die beste Methode…

stellt dir der öamtc aus, sofern alles passt und kostet auch nicht viel. mit dem wisch kannst dann den motor eintragen lassen, umtypisieren ist icht notwendig weil es sich scheinbar um den selben motortyp handelt das erkennst du an den ersten buchstaben/ziffern, aber der freundliche hondahändler kann dir da genau nachschauen.

Oder vielmehr: Eigentlich schon.
Aber das System mit Rahmennummer und Motornummer wurde nicht dazu genützt, die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, sondern -maximal- um zu schauen, ob sich eh keiner in den 125er-Rahmen den 350er Motor einepflanzt hat.

… hast Du noch die alten Zulassungspapiere? In Österreich stand ja höllenmäßig viel drin. Dann würde ich die Kiste auf eine andere Person zulassen und dann wieder auf Dich. Denn dann kriegst Du neue EU-Papiere. In denen sind keine Motoren eingetragen. Sollte das nicht gehen, dann in Deutschland anmelden und dann wieder in Österreich. Billiger ist jedoch, wenn Dir ne (befreundete) Werkstatt eine Bestätigung über den richtigen Einbau ausstellt. Es könnte ja sein, dass Du den Motor verkehrt herum eingebaut hast, sodass das Moppett nun nur noch rückwärts fährt. :grin:

ja klar, den motor habe ich abdersrum eingebaut, mit dem rückwärtsgang fahre ich jetzt vorwärts, wem störts? :smiley:

Motorradrecht hats eh schon geschrieben…

Eine Motornummer stellt sich meistens aus Motortype und Seriennummer zusammen
zB ein Vespamotor einer der ersten PX hat eine Motornummer VNX1M 1234567 dann kannst einen Motor reinhängen der zB heißt VNX1M 987654
Motortype VNX1M - wennst sowas hast brauchst nix eintragen lassen!

oder Kawasaki Z650 Motor - Motortype KZ650BE 123456 - kauf einen gebrauchten mit KZ650BE 987456 dann rein damit.

Wichtig ist dass die Motortype übereinstimmt - Seriennummer is egal!

Das stimmt nicht ganz. Als gelernter Kfz-Mechaniker mit Gesellenbrief habe ich eine staatliche Prüfung abgelegt, welche mir bescheinigt, dass ich das Fachwissen besitze (unabhängig davon ob es den Tatsachen entspricht) und mir kann niemand vorschreiben, dass ich den Motoreinbau in einer Werkstatt durchführen lassen muß. Das wäre ungefähr genauso, dass ein gelernter Maurer sein Haus von einer Firma aufstellen lassen muß. Ist absurd. Ich habe bei meiner GPZ 500s auch „aus 2 mach 1“ durchgeführt und den Motor auch nicht eintragen lassen (wie Motorraadrecht beschrieben hat) habe allerdings auch den Kaufvertrag für beide (nicht mit, kann sie jedoch bei jeder Gelegenheit nachbringen).

mfg
wogi