.... - 7.4.2013 17:09:19
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kipfal
Beiträge: 199
Mitglied seit: 6.10.2004 Status: offline
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@marxchen: wenn man bei einem händler ein gebrauchtes KFZ kauft, hat man ein jahr lang gewährleistung. vollkommen egal wie alt das ding ist. in den ersten sechs monaten muss der händler beweisen, dass er ned schuld ist, in den zweiten sechs der käufer. bei mir war der schaden in den ersten sechs monaten. @uraltersack: danke, genau das hab ich ihm auch gesagt. @pilgram: sprudel is wohl eher keiner irgendwohin gekommen, weils mir umgefallen is, als ichs geschoben hab, weil mir genau der ausgegangen is :D danke soweit, nächste woche schau i mal zu einer werkstatt und zum öamtc, was die so dazu meinen.
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