Ausgleichswelle verrieben – Gewährleistung?

hallo,

mir is letzten sommer meine CB450S eingegangen, die ich drei monate vorher bei einem händler gebraucht gekauft habe.

mir ist lt. dem händler die ausgleichswelle verrieben und in weiterer folge dann die kette gerissen. er meint allerdings, dass das davon gekommen ist, weil sie mir einmal kurz umgekippt ist und dadurch ein luftpolster im öl war.

was meint ihr? ist es grundsätzlich realistisch, dass so etwas davon kommen kann?

danke für eure einschätzungen!

Na Jo oiso a Luftblasn … :eyes: :grin:…Na glaub i ned :sunglasses: …oba a Bissal a Sprudl von De Versager Schwimmakammern kaun unter umständen bei am Umfaller scho ins Motoröl gelangen .zb wenn a Ventül grod ungünstig bissal offen is . Aber Des kannst leicht feststelln waunsd aun Öl Einfüllschraufn aufmochst und es daun do noch Sprudl riacht .wenn a Sprudl im Öl ist …wirds verdünnt und kaun Natirli nimma gscheid schmiern und dann eh scho wissn :grin: :cold_face: :sunglasses:

Lg Pg

… für mich ein bißchen unglaubwürdig.

Selbst wenn man davon ausgeht, daß durch’s Umkippen eine Luftblase im Öl entstanden sein sollte:

Eine Welle reibt sich (bei moderater Drehzahl) ja nicht in der Sekunde sofort an.
Zumal Motoröl (auch aufgrund seiner Haftadditive) ja nicht schlagartig völlig von einer Oberfläche verschwindet (Jeder der es schoneinmal wegwischen wollte, weiß das).

Sollte nicht der seltsame Fall eingetreten sein, daß das Krad umgekippt und bei bestehendem Luftpolster mit hoher Drehzahl weitergelaufen ist, denke ich nicht daß das so passiert ist.

Wenn der Motor in aufrechter Position wieder läuft muß die Ölpumpe ja in ausreichend kurzer Zeit wieder alle relevanten Stellen versorgen.

Was das für einen Gewährleistungsanspruch bedeutet, vermag ich nicht zu sagen, aber es klingt nach einer hanebüchenen Erklärung um Dich ruhigzustellen.

Dere!

die Garantie ist sogar von Honda ca 1992 abgelaufen und warum sollte ein Händler eine Gewährleistung geben wenn das Motorrad nun 20 jahre oder mehr ist!?
solange das Motorrad nicht 3000euro oder keine ahnung wieviel kostete ist das halt so!!

da wäre doch jeder irre wenn er ein neues kaufen würde wenns bei einer uralten eh auf gewährleistung geht…

@marxchen: wenn man bei einem händler ein gebrauchtes KFZ kauft, hat man ein jahr lang gewährleistung. vollkommen egal wie alt das ding ist. in den ersten sechs monaten muss der händler beweisen, dass er ned schuld ist, in den zweiten sechs der käufer. bei mir war der schaden in den ersten sechs monaten.

@uraltersack: danke, genau das hab ich ihm auch gesagt.

@pilgram: sprudel is wohl eher keiner irgendwohin gekommen, weils mir umgefallen is, als ichs geschoben hab, weil mir genau der ausgegangen is :smiley:

danke soweit, nächste woche schau i mal zu einer werkstatt und zum öamtc, was die so dazu meinen.

Subba :grin: …des hättst aba a glei schreiben können …dann hät mir den Kommentar a sparn können Danke… :cold_face:

Lg Pg

oba a Bissal a Sprudl von De Versager Schwimmakammern kaun unter umständen bei am Umfaller scho ins Motoröl gelangen

wie das ? des gilt doch nur für an 3takter, oder ;-?

okay, falls es zukünftig mal jemanden interessiert:

es ist zwa vollkommener blödsinn, dass der schaden von dem umfaller gekommen ist (haben mir drei mechaniker und drei ÖAMTC-angestellte versichert), aber ein gewährleistungsfall ist das leider nicht. da bei der gewährleistung der schaden beim kauf bestehen hätte müssen. und natürlich habe ich kein motorrad mit motorschaden gekauft.

gewährleistung schützt also vor solchen schäden nicht. hätte ich vorher nicht gedacht, aber jetzt weiß ich es :slight_smile:

eha für Die im 4 Takt …(mit Versager -ned mit Injektione).hobs vor einiga Zeit bei so am Otello Achtal 4 T Föhn in da W-statt selba riachn können …hob a bleed gschaut -sowas woar mir bis dahin auch nicht bekannt . :sunglasses:

Lg Pg