Abschleppen lassen: Ist das wirklich so??

Seas leute!

Hab mal eine Frage:

Bei meiner Freundin verparken oft leute die Garageneinfahrt, die dann abgschleppt werden.
Bisher auch kein Problem sonst. Grad letzte Woche wurde einer abgschleppt weil ihr Nachbar HINAUS wollte.
Gestern is die Polizei dann mit 2 Einsatzwagn angrückt und 4 Personen um dann zu erklären, sie könnten nit abschleppn. Mit der Begründung man darf nur abschleppn lassen wenn einer REIN will aba NIT wenn jemand RAUS will. Man darf niemand von seinem Eigentum aussperren, aba anscheined „einsperren“ schon.
Der Polizist meinte dann noch, wenn jetzt ein Taxi gebraucht wird, kann man das bei Gericht einklagn.

Stimmt des wirklich so??? Bisher habn alle imma abgschleppt in jedem Fall! A wenn einer raus wollt! Waren die da nur zu faul weil sie auf den Abschleppdienst warten hätten müssn, oda gibs so eine Regelung? Und wenn ja: wo is da da sinn?

Vielleicht kennt sich da ja jemand aus, v.a. von den Polizisten im Forum?!
Danke im voraus!

Lg tom

mir verparkens auch oft die einfahrt, und einmal musste ich auch abschleppen lassen, da ich nicht raus konnte.
ist ein fall von nötigung!!!
grüße
tom

meines wissen nach (hatte einen kumpel dem das dauernd passiert ist) ist es sogar nötigung, dich am verlassen deiner garage/grundstücks zu hindern.


lg
e.

ist es nicht, sondern eine Besitzstörung, gegen die man beim Zivilgericht eine Besitzstörungsklage einbringen kann.
lG -007

gut, danke für die korrektur <no text>

(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere
durch ein stehendes Fahrzeug, mag es betriebsfähig oder nicht
betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat und
dergleichen der Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde die
Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu veranlassen.
Die Entfernung ist ferner ohne weiteres Verfahren zu veranlassen

(2a) Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne des Abs. 2 ist
insbesondere gegeben,

c) wenn der Lenker eines sonstigen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder
Wegfahren oder am Zufahren zu einer Ladezone oder zu einer
Garagen- oder Grundstückseinfahrt gehindert ist,

(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der
Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines
Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im
Abs. 2 genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände
zu entfernen oder entfernen zu lassen.


hoffe, das beantwortet deine Frage
lG -007

perfekt… dankeschön!! -notxt-

thx @ all… damit ist di frage geklärt denk i -notxt-

…am vorbeifahren oder wegfahren oda am zufahren zu einer grundstückseinfahrt…

heißt des jetzt am vorbeifahren oder wegfahren von dem fahrezug (weil man eingeparkt wurde) muss abgeschleppt werden bzw. NUR beim ZUFAHREN zu einer grundstückseinfahrt usw.?
oder schon beim weg- UND. zufahren von der einfahrt?

is zwar deutsch aba i kimm nit ganz mit… woas nit ob i da da oanzige bin und lei i nit deutsch kann, oda ob des nit so klar is ggg vielleicht bin i a lei zbled dazua :slight_smile: g

dnke, lg tom

ich verstehe das so:
abgeschleppt kann werden
- wenn du am Vorbeifahren (allgemein)
- am Zu- oder Wegfahren bei einer Ladezone
- am Zu- oder Wegfahren bei einer Einfahrt gehindert wirst.
wichtig: gehindert und nicht behindert, d.h. es darf nicht nur erschwert, sondern muss unmöglich sein

Ansonsten kannst dich mal an das Policegirl wenden, die muss es besser wissen als ich.

lG -007

ja versteh das eher auch so, aba vielleicht frag ich policegirl mal, die muss es schließlich wissn…

danke auf jeden fall

lg tom

daß sie nicht auf dich schießt …

ggg

lg
peter

p.s.: danke nocheinmal fürs schöne schifahren! :slight_smile:

ist ganz was anderes:
§105 Abs1. Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freicheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Gewalt oder gefährliche Drohung liegt eindeutig nicht vor. Außerdem kommt Begehung durch Unterlassung mangels Garantenstellung nicht in Frage.


Mal ehrlich, glaubt ihr dass jemand wegen sowas strafrechtlich belangt werden kann?

Gruß

hab diese weisheit der nötigung von einem polizisten: der ist mir selbst (als ich kurz vor meiner garage noch eine strasse queren musste und ich die andere spur blockiert habe) zu fuß!!! nachgehirscht, hat mich bei meiner garageneinfahrt eingeholt und gesagt, wenn er nächstes mal sieht, dass ich die strasse blockiere, dann gibts eine anzeige wegen nötigung.
grüße
tom

den Polizisten anzeigen und zwar wegen gefährlicher Drohung. Eine Drohung mit einer Strafverfolgung, wo gar kein möglich ist, erfüllt diesen Tatbestand…

servus peter… ja werd mich in acht nehmen!! is ja nicht ganz ungefährlich!! ggg aba wenn i ganz ganz lieb frag und nix schlechtes über freund und helfer sag wirds hoffentlich passn. ggg

schifahren war ja echt genial stimmt! gerne wieder mal! :wink:
woasch jetzt scho obs ihr im april wieder kommts? hasch da doch mal was gsagt, von a messe in innsbruck?!

lg tom

nein im april wirds nix - sind voll in wien eingesetzt und müssen daher wen anderen nach innsbruck schicken - wir sehen uns aber bestimmt ein anderes mal wieder!
lg
peter (& birgit)