ABS-Funktionalität fürs Pickerl notwendig?

Hallo Leute.

Überlege derzeit den Kauf einer neuen Maschine und hätte auch schon eine passende gefunden und gefahren.
Das Problem ist jedoch, dass das Model serienmäßig ABS eingebaut hat. Der derzeitige Besitzer hat sich jedoch seine Gußfelgen auf Speichen umgebaut - wodurch das ABS nicht mehr funktioniert.

Ich habe nun die Bedenken, dass es Probleme beim Pickerl geben könnte, da die ABS-Funktionalität nicht mehr gegeben ist.
Kann/Muss man sich diese austragen lassen , damit dies nicht als schwerwiegender Mangel zu Buche schlägt oder hilft nichts außer das ABS wieder nachzurüsten?

P.S.: Bitte keine Diskussion für und gegen ABS :slight_smile:

… das der derzeitige Besitzer geregelt mit dem Pickerl? Oder ist das Moped erst zum 1.x Vorführpflichtig? Oder ist der einige Zeit ohne Pickerl unterwegs gewesen?
Kannst ihn ja mal fragen

Der hat gemeint er hat sich darüber bisher noch keine Gedanken gemacht und er hat einen Bekannten der ihm immer das Pickerl macht, zu dem ich auch gehen kann, falls es Probleme geben sollte.
Neues Pickerl von 05/2017 ist übrigens vorhanden.

Ich möchte mich trotzdem nicht auf die Aussagen des Besitzers verlassen, denn sollte doch was passieren, dann bin schnell ich der Blöde.
Leider habe ich bisher keine gesetzliche Regelung für entferntes ABS & Pickerl bzw. Typisierung gefunden.

… deine Gedankengänge.

Meine Reaktion nach einer solchen Aussage, zwecks Pickerl beim Bekannten, würd ich mich umdrehen und den De…n stehen lassen. Ist sicher ned des einzige Moped dieser Art auf dem Markt.

Vor allem - wie schauts Versicherungstechnisch aus im Falle eines Falles.

Klar, kann man immer noch behaupten, genau in dem Moment indem ich die Bremse betätigt habe, hat das ABS nicht mehr funktioniert, drum lieg jetzt ich und mein Unfallgegner auf der Intensiv,…

Aber ob dies einem Gutachter auch weis zu machen ist, bezweifle ich jetzt hier mal ganz kräftig an, speziell nach einem Umbau des Motorrades,…

würde davon die Finger lassen.

Denn, wurden die Felgen eingetragen bzw.dürfen diese überhaupt montiert werden?
Zwecks Tragelast, Bremsen usw.
ABS ist für das Pickerl relevant,
Solltest du eventuell mal zu einer Verkehrskontrolle kommen, wo auch ein Prüfbus steht, könntest du gröbere Probleme bekommen.
Wobei die Abnahme vom Taferl es kleinste darstellt.

Danke für die Antwort.

Nein, die Felgen sind nicht eingetragen, das ließe sich denke ich jedoch machen - da diese eigentlich für ein ähnliches Model sind.

Aber weißt Du gibt es die Möglichkeit das ABS nachträglich auszutragen (typisieren) - bzw. ist dieses im Typenschein überhaupt vermerkt (meine jetzige hat nämlich auch keines deswegen schwer für mich nachzuschauen)?

drauf an.
Denke das es nicht möglich ist ein ABS austragen zu lassen, aber vielleicht Irre ich mich.

Wegen den Felgen, ähnliches Modell gilt nicht.
Entweder genau für deine oder nicht, ansonsten hättest die Sache mit dem ABS nicht.

ABS ist im Typenschein vermerkt.

nicht das es bei uns möglich ist ein Fahrzeug behördlich genehmigt sicherheitstechnisch downzugraden - praktisch könnte ich mir aber vorstellen das wenn kein fehlerlamperl oder anzeige leuchtet das im zuge des pickerls gar nicht auffällt

lg

Roland

… bekommen ohne ABS ist sicher kein Problem,- liest man ja in einem der 1. Kommentare.

Problematisch könnte es werden wenn sich das Fahrzeug mal einer genau anschaut.

Nicht eingetragene Felgen, ABS mutwillig ohne Funktion,… - wo das passieren könnte?
Technische Verkehrskontrolle mit Prüfbus, Gutachter nach einem Unfall, A Kiwara kennt se zu fällig doch a bissl mehr aus ois ma immer glaubt,…

Dann wird’s sicher lustig.

Wäre Rückbau auf Originalfelgen eine Option? Denn die Speichen waren das Privatvergnügen des Vorbesitzers, das du nicht mitmachen musst.

rV

Mir ist folgendes bekannt uns selbst erlebt.

Meine BMW R1200R, Bj 07 hat ABS. Das ABS ist mir kaputt gegangen, die Werkstatt hatte nicht sofort einen Termin, vorführen hätte ich noch müssen. Ich musste das Vorführen verschieben, da der ÖAMTC meinte, dass ohne ABS, wenn es eingebaut ist, kein positives Gutachten möglich sei.

OLI

Hallo,

du müsstest es wieder auf die Gußfelgen zurück bauen lassen, da du sonst kriegst du kein Pickerl. Der Rückbau ist sehr aufwendig und kann auch sehr teuer werden.
Ich würde vom Kauf eher abraten.

LG
Marko