Ich habe jedenfalls... - 5.3.2017 10:13:32
|
|
|
0Iponator
Beiträge: 191
Mitglied seit: 9.12.2016 Status: offline
|
... keine Einwände, um die Glaubwürdigkeit in DIESEM Fall nachvollziehen zu können - es wäre ein bißchen viel Aufwand alle diese Unterlagen zu fälschen, nur um jemanden zu ärgern, indem man ihm ein Fahrzeug ABMELDET - die problemlose Abmeldung bei gleichzeitigem Anmelden des selben Fahrzeuges auf eine durch Meldezettel und Ausweis offenbar existente reale Person wurde seitens der Zulassungsstelle nicht in Frage gestellt; lediglich die Abmeldung alleine. @Muhhh: "...da ja meine Unterschrift verifizierbar ist..." So ganz stimmt das nicht; die Zulassungsstelle kann bei einer Abmeldung garnix verifizieren ... wie denn auch, es liegen ja keine Kaufverträge zwecks Vergleiches der Unterschrift - wie früher- in Kopie auf den Zulassungsstellen auf - zumindest kann ich mich nicht erinnern, daß jemals ein KV während eines Anmeldevorganges digitalisiert worden wäre. Eine falsche Ab- oder Anmeldung durch einen Versicherungsberater ist eigentlich aus Sachgründen nicht denkbar. @"dodl, schindluder und strafen...": Im konkreten Fall halte ich das Vorgehen des Verkäufers in keinem Fall für strafwürdig - die Bedingungen für einen gültigen Kaufvertrag wurden eindeutig und mit Ablaufdatum vermerkt. Nebenbei: ich halte es nicht für besonders freundlich und auch nicht für nötig, den Verkäufer unbekannterweise als 'dodl' zu bezeichnen, da uns keinerlei Info über das Zustandekommen des Kaufes bekannt sind und dadurch auf diesem Umweg den TE als möglichen Faker und Verbrecher zu betiteln - denn der hat seine soziale Einstellung alleine dadurch gezeigt, indem er eine Information weitergab, die nicht Allgemeingut zu sein scheint - so viel Feingefühl darf man auch im dümmsten Moppetfo der Welt an den Tag legen ... ;-)
|
|