k - 26.9.2013 23:03:47
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MK1971
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Mitglied seit: 11.7.2012 Wohnort: Linz Status: offline
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Hier mal ein paar Erklärungen von verschiedenen Quellen, auch von bestimmten Versicherungstarifen, für die Ungläubigen unter uns: Rabatt für Hinterlegungsverzicht Sie können auch ohne Hinterlegung der Kennzeichen bis zu 50% auf Ihre Versicherungsprämie sparen, wenn Sie für die Zeit im Winter einem Kennzeichen-Hinterlegungsverzicht zustimmen. Dabei ersparen Sie sich die Hinterlegung der Kennzeichen und verzichten gleichzeitig auf das Recht für diesen Zeitraum die Versicherungsprämie zurückzufordern. Da sich auch die Versicherungen den großen administrativen Aufwand der Hinterlegungen ersparen, räumen sie dafür satte Rabatte ein. Der Nachlass bezieht sich nur auf die Versicherungsprämie, während die motorbezogene Steuer davon nicht betroffen ist. Darüber hinaus knüpfen einige Versicherer den Nachlass an einen festgelegten Zeitraum, in dem Sie Ihr Motorrad nicht verwenden dürfen. Wenn Sie in diesem Zeitraum trotzdem einen Schaden haben, wird meist ein zusätzlicher Selbstbehalt fällig. Zeitraum und Höhe des Selbstbehalts und allfällige Bedingungen oder Einschränkungen können Sie dem Vergleich auf durchblicker entnehmen. Was bedeutet "Hinterlegungsverzicht" Sie verzichten bei Vertragsabschluss auf Ihr Recht zur Rückerstattung der Versicherungsprämie bei Kennzeichenhinterlegung. Dafür erhalten Sie von der VAV für die Haftpflichtversicherung einen Prämiennachlass von 50% auf die Tarifprämie. Sie verzichten damit auf die Benutzung Ihres Kraftrades im Zeitraum vom 01. November bis 01. März eines jeden Jahres. Wird das Fahrzeug in diesem Zeitraum trotzdem benutzt, gelangt pro Versicherungsfall der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbeitrag von nicht mehr als die Versicherungsleistung, höchstens jedoch EUR 350,00 zur Vorschreibung. Wird das Kennzeichen und der Zulassungsschein dennoch ununterbrochen mindestens 45 Tage (ohne Tag der Hinterlegung und Ausfolgung) hinterlegt, wird für den Zeitraum der nachgewiesenen Stilllegung keine motorbezogene Versicherungssteuer verrechnet. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung wird bei "Hinterlegungsverzicht" die Versicherung im Zeitraum vom 01. November bis 01. März auf das Garagenrisiko beschrängt. Das heißt, sie gilt nur für Versicherungsfälle, die sich innerhalb der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen. Sparen bei der Motorradversicherung: Präminerabatt für Hinterlegungsverzicht Viele Anbieter von Motorradversicherungen gewähren hohe Rabatte in den Wintermonaten, auch wenn Sie die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht hinterlegen. Eine Kennzeichenhinterlegung und die damit verbundene Rückforderung der Versicherungsprämie für den Hinterlegungszeitraum bedeuten für die Versicherungen einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Stimmen Sie zu, auf eine Hinterlegung zu verzichten und ersparen Ihrer Versicherung damit diesen Aufwand, können Sie bis zu 50% Ihrer Prämie sparen. Der von der Versicherung gewährte Prämienrabatt erstreckt sich jedoch nicht auf die Motorsteuer, die ist normal weiterzubezahlen. Bei vielen Versicherungen ist der Zeitraum, in denen eine Rabatt für Hinterlegungsverzicht gewährt wird, genau festgelegt. Während dieser Zeit, darf das Fahrzeug meist auch nicht verwendet werden, beziehungsweise wird im Falle eines Schadens meist ein zusätzlicher Selbstbehalt berechnet. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Mit oder ohne Hinterlegungsverzicht? Wie sich bei der Prämie sparen lässt Motorradfahrer können zwecks Prämien- und Steuerersparnis Ihr Kennzeichen bei Zulassungsstellen hinterlegen, wenn das Fahrzeug im Winter nicht verwendet wird. Dies rechnet sich meist dann, wenn nur zwei bis drei Monate im Sommer mit dem Motorrad gefahren wird. In diesem Fall sollte die Variante ohne Hinterlegungsverzicht gewählt werden, damit das Kennzeichen während der Wintermonate hinterlegt werden kann und die Prämien inkl. motorbezogener Versicherungssteuer nur für den tatsächlichen Zeitraum der aktiven Anmeldung anfallen. Die Hinterlegung ist in jeder Zulassungsstelle innerhalb des Verwaltungsbezirkes möglich und von dort muss das Kennzeichen auch wieder abgeholt werden, jedoch vor dem Ablauf der Hinterlegungsfrist von 1 Jahr und nach Vorzeigen der aktuell gültigen Versicherungsbestätigung. Vor Ablauf der Hinterlegungsfrist kann eine Verlängerung um 1 Jahr beantragt werden. Wer das nicht rechtzeitig tut oder die Kennzeichen nicht fristgemäß abholt, sollte mit Verlust der Zulassung und den Kosten für eine Neuanmeldung rechnen. Oft wird bei der Variante mit Hinterlegungsverzicht vergessen, dass das Motorrad meist ohnehin vom 15. November bis zum 1. April nicht benutzt werden darf. Holt man das Fahrzeug dennoch aus der Garage und kommt es zu einem Schadensfall, ist mit hohen Selbstbehalten zu rechnen.
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Zum Streiten gehören zwei! Aber nerven kann ma auch alleine. Ich streite nie! Ich versuche nur zu erklären warum ich Recht habe.
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