Nicht ganz richtig, - 19.8.2004 22:11:00
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rauder
Beiträge: 175
Mitglied seit: 21.6.2004 Status: offline
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aus der Kaskoversicherung ist eine Ablöse nur selten in den Bedingungen vorgesehen. Es ist eine Wiederinstandsetzungsversicherung. Pfff... schweres Wort. Ablöse, so wie wir es kennen, ist generell bei Fremdverschulden möglich und vorgesehen, das liegt aber in diesem Fall nicht vor. Allerdings wird seit einigen Jahren bei einigen Anstalten auch aus der Kasko kulanterweise Ablöse bezahlt.
BEVOR jetzt einige nörgeln, mal eine kleine Erklärung, warum:
Bei Fremdverschulden geht die Vers. nicht davon aus, das der Geschädigte mit jemandem, der bei der gleichen Anstalt versichert ist, einen weiteren Unfall hat und den nichtreparierten, sondern abgelösten Schaden ein zweites mal bezahlen muß. Anders bei der Kasko, hier liegt die Möglichkeit sehr nahe, den Schaden abzulösen und nach einiger Zeit wird der Schaden, bzw. ein "erweiterter" Schaden ein zweites mal eingereicht. Die Wiederinstandsetzung kann so nicht kontrolliert werden. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern UNS ALLEN. Keiner wird bereit sein, mit den höheren Prämien solche Gauner finanzieren zu wollen. Der Versicherung könnts egal sein, denn dann werden halt die Prämien erhöht. Das soll es ja auch nicht sein.
Aber im Einzelfall mal nachfragen, ob eine Ablöse möglich ist.
Gruß AL
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