ABE .mal wieder

grüße euch,
ich hätte eine frage bezüglich ABE und hab nicht wirklich auf die gache in den foren etwas gefunden.
es geht also darum, ich fahr eine kawa z750 bj 06, und würde mir sehr gerne den LeoVince Sportauspuff SBK GP-Pro drauf schnallen. hätte auch eine firma in D gefunden, wo er nicht all zu teuer ist. laut ihrer auskunft, ist es kein problem den auf der kawa zu montieren, ABE ist natürlich dabei.

so, jetzt hab ich gesehen, dass der louis den auch verkauft, aber erst für modelle ab 07.
laut deren auskunft, ist er für 06er bj nicht zugelassen, und es gibt auch kein „e-gutachten“ auf ihrer seite für den topf.

meine frage ist nun: würde die ABE reichen, falls mich mal ein Polizist aufhält, oder sitz ich da eher in der sch…?! auf den bildern die ich vom puffer gesehen habe, hab ich auch keine „E-nr“ entdecken können, sprich ich müßte dann immer die abe mitführen ( was ja jetzt ned so ein problem ist).
ich meine, photos, videos von 06er z´s mit dem topf gibts a ganze menge, also sollte es wohl technisch zumindest kein problem geben, aber das rechtliche…?!
wäre sehr hilfreich, wenn da wer ein bisserl ahnung hätte, und mir da infos geben könnte.
lg
philipp

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

 die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
 die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
 der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
 Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

für die infos!!
lg
philipp