Arg - 4.3.2015 17:11:11
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xAlex
Beiträge: 1758
Mitglied seit: 24.10.2010 Wohnort: GF Status: offline
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ORIGINAL: MK1971 quote:
ORIGINAL: ignaz1 ... , denke aber das mathematisch gerundet wird und somit das leistungsgewicht mit 0,2kw/kg erfüllt ist Ich wünsche es ihm, aber das Gesetz sagt ja nicht 0,2 kW/kg sondern maximal 0,2 kW/kg und bei maximal kann ich mir eine Rundung schwer vorstellen. Es ist ja auch nicht zu empfehlen mit 0,5 Promille zu fahren, da das Gesetz eindeutig sagt, daß man weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben muß um als fahrtauglich zu gelten. Warum sollte also auf- oder abgerundet werden, wenn bereits ein gerundeter Wert als Zielwert angegeben ist, den man nicht erreichen oder nicht überschreiten darf? Wenn deine Frau sagt: "Wenn du mehr als 2 Bier trinkst, dann lasse ich mich scheiden", willst dann wirklich mit 2 Bier und an viertel Schluck auf Abrundung plädieren? Alkohol am Steuer Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt. Klasse A2: Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht) da denk ma sich des Moppal hat eh scho 10kW weniger als erlaubt, und dann is no immer hart an bzw. ums Euzerl über der Grenze
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Nur die Besten sterben jung!! BO
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