Moralisch - 19.10.2019 22:13:44
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coco66
Beiträge: 841
Mitglied seit: 10.2.2015 Status: offline
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unter jeder Sau!! Da DU dich schon des Versicherungsbetruges schuldig gemacht hast, und noch ein paar anderen Dingen,- das Problem auf einen Käufer abwälzen. Die Typisierung der offenen Leistung ist nur möglich mit einer Bestätigung einer Meisterwerkstatt, das die Drossel ausgebaut wurde. Und ja, lieber Admin - der Käufer kann sich sehr wohl auch nach einem Jahr darauf berufen, da er nix davon wusste, wenn nicht schriftlich festgehalten, da er keinen Nachweis einer Werkstatt bekommen hat. Und sobald es schriftlich festgehalten ist, hat der Verkäufer das Bummerl wegen Betrug an der Versicherung - also hat immer der Verkäufer das Bummerl
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