2. Sitz ja/nein, bzw. was ist zu tun

Nachdem ich jetzt das dritte Jahr stolzer Besitzer meine MT-03 bin, hatte ich bei der heutigen Ausfahrt meine erste Polizeikontrolle.
Da weder so schnell und sonst auch alles mit, dacht ich mir am Anfang nix.

Dann wurde seitens des Hr. Polizisten beanstandet dass ich anstatt der zweiten Sitzbank nur so eine Abdeckung drauf habe, und das das nicht sein dürfte, da das Fahrzeug ja lt. Zulassungsschein 2 Sitze hat und ich so niemand mitnehmen kann -> das war auch der Grund weshalb ich den Sitz gegen die Original-Yamaha-Abdeckung getauscht habe, ich will gar niemanden mitnehmen – die Fußrasten sind noch drauf, dafür war ich zu faul die abzuschrauben.
Wurde dann mit der „Auflage“ weiter fahren gelassen, dass ich mich kundig machen soll, was zu tun ist, damit rechtlich wieder alles korrekt ist…

Was soll ich jetzt machen, einfach Sitzbank wieder drauf, wäre wohl das einfachste, einfach so lassen und hoffen dass es die nächste drei Jahre wieder niemand beanstandet, das zweiteinfachste, oder, nachdem ich jetzt Google befragt habe, das ganze umtypisieren lassen…
Wie seid ihr mit solch einer Situation umgegangen? Bzw. hat deswegen schon mal einer von Euch Strafe bezahlt, bzw. wurde das Fahrzeug schlimmstenfalls still gelegt??

Kawasaki ZX-9R 2002-2003 hat die Sitzbankabdeckung Serienmäßig drauf
http://www.sportbikes.net/archives/forums/attachment.php?attachmentid=71993&stc=1
Die Sitzbankabdeckung war bei der Ninja einfach dabei und ich kann es mir nicht vorstellen das die Sitzbankabdeckung Illegal wäre, ich fahre nur mit der Sitzbankabdeckung und bisher hat keiner die Sitzbankabdeckung beanstandet.

Servas :wink:…und wos geht mich des an :sunglasses: , bei Einem Der innerhalb 2 Beiträgen nicht Einmal Grüßen kann? :eyes:

Rischtich :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth: …Nämlich Genau goar Nix :grin:

Lg Pg

Guten Abend!

Danke für Deinen konstruktiven Beitrag, nachdem ich bisher der Meinung war mein Motorrad entspricht allen gesetzlichen Bedingungen (wurde ja schließlich beim „Pickerl“ auch nie etwas beanstandet) hatte ich heute nach der Polizeikontrolle einfach das Gefühl dass ich bei einem weniger verständnisvollen Polizisten oder bei einer „Aktion scharf“ wegen der Beanstandungen einfach mal wo ohne Taferl und mit einer Strafe zu stehen komme, was ich verständlicherweise nicht brauche!

Danke nochmals + schönen Abend

PS: bei mir ist das keine Abdeckung sondern ein Ersatz für die Sitzbank…

hallo, YAMAHA FZR 600 hat auch eine sozius-abdeckung, wurde in den 6 jahren die ich sie hatte nie beanstandet da es sich um einen originalteil gehandelt hatte.die herren mit dem weissen kapperl sollten sich vorher informieren.mit dem gwandl macht man sich halt oft wichtig!!!die linke zum gruss!

Einfach ignorieren, die oiden Hawara haben blos vergessen das sie selbst nicht gegrüßt haben als die vor rund 1000 Jahren hier hereingestolpert sind. :wink:

Das Problem wird sein das wenn das Motorrad für 2 zugelassen ist, auch 2 mitfahren können müssen, also bau die Fußrasten ab, damit dürfte das Problem erledigt sein.
Zur Sicherheit kannst ja bei einer Prüfstelle (ZB. Weikersdorf) fragen wie man damit umgehen muß, evtl. ist eine Typisierung als Einsitzer nötig ?

Kalle_B.

der ZX-9R ist das keine einfache Sitzbankabdeckung aber sehr wohl ein Ersatz für die Sitzbank, die Sitzbank liegt im Keller :wink:

So lassen.
Die Begründung geht ins Leere, weil dann dürftest du auch kein Gepäck auf die Sitzbank machen, weil dann kein Sozius mehr mitfahren kann. Am besten deklarierst du die Abdeckung beim nächsten mal als Gepäck und gut is.

HALLOHOO @all:
der lothar hat KEINE sitzbankabdeckung montiert, sondern ein so genanntes EINSERbankl …

@lothar: find’ ich auch toll, daß dich der polizist indirekt darauf hingewiesen hat, daß er ev kostenpflichtige maßnahmen hätte setzen können -vor ort oder brief- und dich ziehen hat lassen - solche kontrollen wünscht sich jeder … ich bin an rechtlichen g’schichten nur marginal interessiert, aber meine, die antwort, was du tun müßtest, um keine schwierigkeiten zu bekommen, hast du dir selbst gegeben: typisiere den umbau wenn möglich, er stellt eine einigermaßen bedeutende veränderung dar, somit ist eigentlich alles klar per gesetz definiert…

ich bin da auch der Meinung, dass diese Beanstandung ein Schuss in den juristischen Ofen ist. Keine Ahnung ob so etwas schon durchjudiziert wurde, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Typisierung für 2 Personnen nicht zwangsläufig die Verpflichtung beinhaltet, jederzeit einen Beifahrer(in) mitnehmen können zu müssen.
Wie hier schon erwähnt wurde gibt es auch Fahrzeugkatergorien, welche zb für 9 Personen zugelassen sind und auch serienmäßig mit den entsprechenden Sitzvorrichtungen ausgestattet sind, zum Zwecke der Beladung etwa sind aber einige dieser Sitze zum entfernen ausgelegt, was somit ausschliest die volle erlaubte Personenanzahl mitnehmen zu können.

Ein zu bemängelnder Tatbestand wäre es natürlich wenn das Fahrzeug bei 2 Personenbetrieb NICHT mit der entsprechenden Sitzvorrichtung ausgestattet wäre.

Hier müsste man im Ernstfall tatsächlich die Cochones und die Geduld haben bis zum UVS und wenn das nicht hilft bis zum Verwaltungsgerichtshof vorzudringen. Letzteres kostet aber Geld und daher macht das so gut wie keiner eben weil man wegen dieser „Bagatelle“ seinen Frieden nicht aufs Spiel setzen möchte.
Dieses Argument bezieht sich natürlich auf alle, offensichtlich ungerechtfertigte Anschuldigungen, welche mit der Bezahlung einer verhältnismäßig kleinen Strafe aus der Welt geschafft werden

hab ich auch gehabt;nie ein Problem wg. dem,weil es heisst „wahlweise Sitzabdeckung“! :smiling_face:
Dich hat ws. einer kontrol,der lediglich weisst das Motorräder normallerweise 2 räder haben! :grin:

Das wär ja eigentlich der richtige Weg.
Wenn ein Strassenaufsichtsorgan und eine Zivilperson unterschiedliche Meinungen über die Rechtslage haben, kann man das ohne weiteres die Behörde klären lassen, indem das Organ eben eine Anzeige erstattet.

Was relativ geklärt ist, ist die Frage, was passiert, wenn ich die Beifahrerfussrasten demontiere. Da sind sich die relevanten Stellen einig, dass bei vorhandenem Beifahrersitz auch die Rasten drauf sein müssen (und die Haltevorrichtung für den Sozius). Find ich persönlich auch lächerlich, weil es imho völlig ausreicht, wenn sämtliche Einrichtungen drauf sind, wenn auch ein Beifahrer dabei ist.

… Du siehst das verkehrt.
Das war kein versierter aber verständnisvoller, sondern vielmehr ein ahnungsloser aber wichtigtuerischer Amtsträger (wie man auch an der Beanstandung des Reifens sieht).

Wie schon Vorschreiber meinten, gibt es keine Verpflichtung einen einsatzbereiten Rücksitz zu haben, man muß ja niemanden mitnehmen können.
Anders wäre es wenn Du eine Rückbank aber keine zugehörigen Fußrasten hättest.

Ich würd alles so lassen und hoffen, daß Du nicht oft an einen solchen Wichtigtuer gerätst.

… Bei meiner Gixxn hab ich IMMER sie Soziusabdeckkung drauf und war so geschätzte 100 Mal bei den Bullen damit. Warum soll das verboten sein ? Was du nicht darfst ist die Fußrasten zu entfernen aber ob ich heute wem mitnehm oder nicht ist bitte immer noch mei süßes Geheimnis und geht den Kiwara genau nix au.

Wenn ihr euch übervorteilt vorkommt macht es einfach wie ich … lasst euch anzeigen ! Meisten zieht der „Intelligenbolzen“ dann eh das kurze Schwanzerl ein weil er sich unsicher ist.

dass ich anstatt der zweiten Sitzbank nur so eine Abdeckung drauf habe, und das das nicht sein dürfte

Ist deine ABDECKUNG so eine wie bei einer SRAD Gixxn ???

Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig

wer sogt denn sowas? :wink:

KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.

KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)
Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!

[i]Personenbeförderung : KFG § 106 (12)


Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.

Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden. Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen. [/i]

steht nix von unterschreiten!

[i]KFG § 26 (4), (5), (6)
Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein. Das Anbringen von Kindersitzen die der Größe des Kindes entsprechen (Kinder unter 8 Jahren) ist nur auf Motorfahrrädern (Klasse L1e) erlaubt! Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig. Die Sitzhöhe muss dem Fahrer die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen. (Körpergröße) Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen.

Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen. [/i]

also wohl auch bei anderen zweirädern

KFG §§ 30a (9a), 33 ff; KDV §§ 22a, 22b, 54a

Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.

nachdem bei meiner keine soziusabdeckung, sondern ein soziusersatz drauf is, hab ich auch die rasten abmontiert und von mehreren sheriffs gehört, daß das in ordnung sei.
ich persönlich hätte im kfg auch noch nix gegenteiliges gefunden.

Quelle der angeführten Paragraphen: Motorradrecht

… Sitzersatz hat auch meine Gixxn. Das bedeutet ich darf die Fußrasten abmontieren ? Mir hat man das anders erklärt …

l a u n g s a u m a , oda lauter? :eyes: :grin: