TOTALSCHADEN?

war zwar gestern auch schon mit einem problem hier aber jetzt hab ich ein echtes problem glaub ich. habe meine Cagiva mito mit hilfe eines bekannten auseinander genommen bzw die verkleidung abgenommen um sie zu putzen und die flüssigkeiten zu kontrollieren.
naja dann haben wir endeckt das die schweißnaht vom rahmen auf der rechten seite einen haarriss hat und der rechte anschlagpolzen abgerissen ist. WAS KANN MAN DA MACHEN - ist das ein totalschaden? bin verzweifelt ende nie.

lg

wenn er schwere Schäden am Bike verschweigt. Würde mich da auch bei einem Juristen informieren.

www.repcar nachfragen ob man den rahmen schweissen
kann!
möglicherweise muss der verkäufer für den schaden
aufkommen!? würd mich auch einmal mit ihn kurzschliessen ;-(

lg

ist immer so eine sache ! man kauft nie etwas gebrauchtes einfach so, ohne es gruendlich zu untersuchen und zu fahren und wenn etwas kaputt ist, dann hat man einfach pech gehabt !!!

das mit dem rahmen ist jetzt leider so, ich glaube kaum das der verkaeufer dafuer haften wird ! weil auf dem kaufvertrag steht sicherlich das du das fahrzeug in kauf nimmst, mit all den maengeln ! der verkaeufer uebernimmt keinerlei haftung mehr fuer das fahrzeug !

selbst wenn du versuchst den verkaeufer irgendwie dafuer haftbar zu machen, waere ich sehr vorsichtig an deiner stelle !

spooki

Den Verkäufer kontaktieren und auf Wandlung oder erstattung der Reparaturkosten (Rahmentausch)bestehen, denn:

Bei der Schwere des Schadens ist das ein Unfallbike mit einer neuen Verkleidung. Der Verkäufer muss daher vom Schaden gewusst haben und hat dir den Schaden einfach nicht mitgeteilt.
In solchen Fällen greift auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht.

Mit Rechtschutzversicherung bist auf der sicheren Seite, wenn nicht ein bissi mit Anwalt drohen schadet trotzdem ned.
Habe ebenfalls mal vor Jahren so eine Leiche erwischt und relativ problemlos die Reparatur vom Vorbesitzer ersetzt bekommen (war nix gerissen nur relativ leicht verzogen).

Bei der Art des Schadens ist auch damit zu rechnen, dass der Rahmen verzogen ist, die Gabelholme und Gabelbrücken ebenso.

Beileid

will mich vorher beim gericht erkundigen was es da rechtlich zu machen ist. und dann werd ich mit dem verkäufer mal reden. aber so ein rahmen ist schätzungsweise auch nicht gerade billig oder? da glaub ich das es besser wäre er nimmt das bike zurück. hoffe das geht so problemlost

steht eben drin das ich das bike wie besichtigt und probegefahren übernehme. naja beim ersten bike gleich eingefahren. wo ist es am besten ein gebrauchtes bike zu kaufen, händler?

würde auf Wandlung des Vertrages hinarbeiten, (Geld zurück, Motorrad zurück), und das nächste Mal einen Ankaufstest beim ÖAMTC machen lassen, oder bei einem Händler kaufen, weil der muß für solche Schäden haften.

Hallo Muzi welches Bj-Farbe-Km-Ps hat die Mito??
L.G.

BJ 95, 11.000 km farbe rot

34 PS hat sie

…in diesem Fall. 100% agree

Und auch die Autofahrerclubs (falls du irgendwo Mitglied bist)haben Juristen die dich in dem Fall beraten können (geht möglw. schneller als bei Gericht).

kann dir auch nur raten einen juristen aufzusuchen, am besten öamtc rechtschutz oder so.
nur nicht aufgeben, vielleicht kannst du was über „laesio enormis“ (verkürzung über die hälfte) falls es dich interessiert § 934 ABGB, erreichen.
ist ein recht, dass nicht ausgeschlossen werden kann, d.h. selbst wenns im kv ausgeschlossen wird, gilts trotzdem.
hab damit noch keine erfahrungen, aber vielleicht hauts ja hin…

wünsch dir viel glück, is ja wirklich ärgerlich sowas…

Da Frog

genau?

Sowas gehört zu den versteckten Mängeln. Wenn sowas verschwiegen wird, dann ist sehr wohl der Verkäufer dafür haftbar…
lg
Ice

ich weiss nicht … vielleicht hat sie der verkaeufer auch drauf aufmerksam gemacht, aber sie hat es nur nicht gehoert ???

mal angenommen… ich kaufe mir ein mopped, einen 2takter in ihrem fall. komme dann drauf, das ich dieses ding gar nicht haben mag, also verursache ich einen motorischen totalschaden und klage den verkaeufer an (weil ich hab das bike auch nicht vorher probegefahren).

ich glaub kaum, das man da den verkaeufer haftbar machen kann … aber ich bin gespannt wie sich die sache ergibt.

ich hoffe nur, das es sich zu ihren gunsten wendet, weil erstes bike und gleich sollche probleme, das nimmt einem sehr viel kraft und lust am biken.

viel glueck
spooki

Beweislast aussieht sei dahingestellt…
Was ich oben geschrieben hab ist nur der sinngemäße Inhalt des Gesetzes… stammt auch nicht von mir, sondern von einer ehemaligen Freundin, die Jus studiert hat…

vollkommen … aber es steht fuer sie sehr schlecht, trotz des gesetzlichen absicherung !

ich hoffe sie berichtet uns in zukunft, wie der fall ausgeht

spooki

auch gespannt…

… angeblich nicht mehr zulässig.

Bitte kontaktiere Sofort einen Juristen (Öamtc o.ä.).

Die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Ich sehe die Sache nicht als Kavaliersdelikt, wenn mir jemand ein Bike verkauft und bewusst einen schweren Unfall in Kauf nimmt.

Also sofort ans Telephon und bei einem Fachmann schlau machen. U.u. muss der Verkaufer den Schaden wieder gutmachen oder das Gerät zurücknehmen. Dann kostet Dich die Sache nichts.

Was er Dir beim Verkauf ins Ohr geflüstert hat (oder auch nicht) ist egal.