34 PS Drosseln überhaupt legal?

Servus, ich hätte mal eine Frage bezüglich drosselns.
Grundsätzlich bin ich sehr gut informiert was die Führerscheine angeht, aber eine Sache verstehe ich immer noch nicht.
Ich stelle diese Frage übrigens da ich im Frühjahr meinen A2 bekomme und mir eine schöne Bandit gesichtet hätte und mir dachte: „woat amoi, bi i jitz deppad?“

Szenario: A2 Führerschein Besitzer in Österreich wohnhaft
Annahme: Ich kaufe mir eine 600er Bandit mit 78 PS und drossle diese auf 34 PS bzw. kaufe diese bereits gedrosselt auf 34 PS.

Viele werden sich jetzt denken, „und weida?“ aber laut EU heißt es die Maschinen dürfen ungedrosselt „nicht mehr als die doppelte Leistung“ haben, doch das hat sie ja, das doppelte von 34 wäre ja 68.
Also was heißt das in diesem Fall?
Darf sie davor nicht mehr als 96 PS haben, da das das doppelte der legalen 48 PS ist, oder darf sie nicht mehr wie 68 PS haben, da das das doppelte der 34 PS ist?

Ich wäre sehr froh über sachkundige Antworten, bitte keine „Ich glaube“ oder „Ich finde“ geschweige denn „Mei Kolleg hat ma’ gsogt“, immerhin würde ich sonst meinen Führerschein riskieren.

Vielen Dank, Grüße!

Servus,
Ist relativ neu aber wie du richtig geschrieben hast maximal doppelte A2 Leistung für das Mopet deiner Begierde…
Schönen Sonntag noch!
Mandi

….wobei aber auch noch das Eigengewicht eine Rolle spielt ; = 5KG pro KW. Bedeutet ,- wenn das Motorrad gedrosselt 35KW hat (Leistung ungedrosselt max 70KW), muss es mindestens 175KG Eigengewicht haben. Ist bei der Bandit nicht relevant da sowieso schwerer.
KTM hatte/hat mit ein paar Modellen Gewichtsprobleme, da sind gedrosselt eben nur 33KW möglich.

Die 34PS war vor der Führerscheinreform, diese Motorräder sind aber trotzdem immer noch legal zu fahren. - solang der Gewichtsfaktor stimmt.

Ich kann mir aus deiner Antwort leider nicht erschließen ob ich es nun darf oder nicht, vielleicht liegts auch einfach an mir.

Das mit dem Leistungsgewicht ist mir bekannt und ich berechne das auch immer gleich mit ein, auch das mit KTM weiß ich da ich dort arbeite, trotzdem schön dass du es nochmal ansprichst, man weiß ja nie.

Und auch danke für die Antwort zur Frage!

100%ig an Dir - besser erklärt kann man sowas nun mal wirklich nicht mehr bekommen

wie du denkst das es ist, gäbe es auch keine gedrosselte V-Strom 650 auf 48 PS, MT07, oder Monster oder oder… Nur der Maximalwert darf nicht mehr als 96PS70KW betragen - wie weit du drosselst, sollte dein Spaßverderber sein.
Schau das du alle nötigen Papiere dabei hast - officielles Gutachten über den Einbau der Drossel, - verändere daran nix solange du gedrosselt fahren musst,- das wird im Falle das Falles nämlich sehr sehr teuer,- dann lässt dir die Drossel ausbauen, führst das Moped vor, lässt dir die Leistung eintragen und hast eben offen Spaß, oder du verkaufst das Moped gedrosselt und kaufst dir ein anderes mit mehr/offener Leistung

Diese Richtline mit Drosselung ist mir nicht bekannt (ist das neu?), aber ich dachte immer das mit den max. PS und max. Leistungsverhältnis ist ein sowie - als auch Geschichte?

Was ich damit meine: Das das Moped weder mehr als x PS/kW haben darf, NOCH darf es mehr als x PS pro KG haben? Also selbst wenn man unter der max. Leistungsrenze wäre, dass man trotzdem max. soundsoviel PS pro kg haben darf??

Oder habe ich da was falsch verstanden, bzw. es WAR so, ändert sich aber (dank der großartigen EU) mal wieder?!

Motorräder deren maximale Leistung 70KW/96PS nicht übersteigen - diese Motorräder darfst du auf maximal 35KW/48PS drosseln, solange das Leistungsgewicht nicht unter 5KG pro 1KW liegt.

Das heißt - willst du die vollen 48PS ausschöpfen muss das Motorrad mindestens 175KG Eigengewicht haben.
Sollte das Eigengewicht darunter liegen, sind eben entsprechend weniger KW erlaubt die du als Leistung mit dem A2 fahren darfst.
Sollte dein Wunschmotorrad allerdings nur 72 PS haben, aber über den 175KG liegen, darfst du sie trotzdem mit 48PS in gedrosseltem Zustand fahren.

Jetzt klar? Ansonsten eventl mal im Führerscheinkurs aufpassen, oder entsprechende Bücher/Fahrschulunterlagen zur Hand nehmen - im WWW findest auch vieles darüber, da kannst dir den ganzen Winter Wissen anlesen, echt unvorstellbar

kaufs, und fahr. das passt schon so

das hat er jetzt verstanden?

er hat sichs ja im Prinzip eh selber beantwortet. hab ihm nur die korrekte Antwortmöglichkeit rot markiert.

wenn ers nicht kapiert, sollt er ggf nochmal den Gesetzestext studieren.
aber selbst da tut er sich jetz leicht, weilst es ja so schön geschrieben hast =)

greeez

lg

… sollte er eventuell die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ad acta legen

Ich kann schwer aufpassen im Unterricht, wenn ich noch nicht im Theoriekurs war^^

Aber danke für die Erklärung. Ich „kenn“ die Beschränkungen ja nur von div. Fahrschulseiten, wo bei den Unterkategorien A1 & 2 eben nix genaueres steht, außer das man max x kW haben darf, bzw. das Leistungsverhältnis x kg/kW sein muss… Und Gesetzestexte sind auch so eine Sache, weil a) nicht immer in „normalem“ Deutsch geschrieben und b) die Auslegung auch teilweise schwerst gestört ist. Bin leider bzw GsD kein Jurist, ergo google ich sowas erst gar nicht, und frage Leute in nem Motorradforum, die es evtl. aus der Praxis wissen (weil sie vielleicht mal A2 gemacht haben zB).

Jetzt hab ich’s aber verstanden, und der Threadersteller vermutlich/hoffentlich auch.

….hab ich ja eh immer den Mofafrisierer gemeint.
Ich bin auch kein Jurist, kenne aber kaum einen Gesetzestext der klarer formuliert ist als dieser. und zwecks da Auslegung - in diversen Foren, wo auch noch etwas los ist, kann man lesen das 174kg eben nicht 35KW sind, sondern 34,8KW entsprechen. Könnte man jetzt als Beamtenschimmel auslegen, oder eben als Gesetz zur Fahrberechtigung mit A2.