Spritzschutz

Hi!

Hab mir eine neue CB 650R gekauft und die hat ja einen enorm hässlichen langgezogenen Kotflügel/Spritzschutz hinten drauf wobei das Heck ja eigentlich sehr schön kurz wäre. Jetzt hätte ich eine optimale Kennzeichenhalterung gefunden die direkt am Heck ansetzt und wollte noch bei der Prüfstelle fragen, ob es ein Problem darstellt wenn sie einklappbar ist. (Das Feature brauch ich jetzt eigentlich nicht aber ist ja schön wenn sie es kann (zwecks Foto machen und nicht um auf Freilandstraßen Amok zu laufen :wink: )

Der Herr am Telefon meinte nur „und was ist mit dem Spritzschutz“ ? Ich: Ja den Kotflügel würd ich komplett weglassen und der Spritzschutz wäre dann bedingt das Kennzeichen.
Er: „Nein das geht nicht und ist nicht zulässig“

Was ist jetzt richtig…Im Forum hab ich schon nachgelesen und da steht bei „Radabdeckung : KFG § 7 (1)“ genau das was der Herr auch meinte. Allerdings steht bei mir im Zulassungsschein „Genehmigungsgrundlage:EG-Betriebserlaubnis“ und ich hab wo gelesen „Die Richtlinie Spritzschutz gibt es nach EG Recht nicht mehr“.

Also…was ist nun der Weisheit letzter Schluss?

anbei noch Fotos vom Bike und Kennzeichenhalter (Originalblinker werden verwendet, Rückstrahler wird noch angebaut und falls die LED keine E-Zertifizierung hat wird sie gegen eine andere getauscht)

Kennzeichenhalter