Brems und Kupplungs hebel.

Servus aus Wien!
Habe ich mit der Montage von anderen Brems/Kupplungshebeln mit ABE Probleme mit dem Prüfzug zu erwarten?
Werden Stahflexleitungen akzeptiert ohne ABE?
mfg.ciacomo.

Kupplung bzw Bremshebel musst du eintragen lassen. Mit Bescheinigung Termin bei Landesregierung -Prüfstelle ausmachen. Dort werden sie aufgrund der Bescheinigung dann in den Zulassungsschein und Typenschein eingetragen.
Genau so ist es mit Fußrastenanlagen. Sämtliche Teile mit ABE Auspuff, Blinker Sturzpads usw brauchst du nicht mehr eintragen lassen.
Der Prüfer hat mir das so erklärt, dass die Hebel u die Rasten nur IdendifikationsNr haben, diese werden dann überprüft und an Hand der Bescheinigungen die beim Kauf vorhanden sein müssen (Internetausdruck od vom Händler) eingetragen. Dann ist das Mitführen der Bescheinigungen auch nicht mehr nötig.
Die Anbauteile die ABE Nr haben, müssen nicht eingetragen werden und benötigen auch keine Bescheide die mitgeführt werden. Beim Auspuff wird ABE Nr kontrolliert und Nachschau gehalten, ob der Dd Killer entfernt bzw bearbeitet wurde.
Ich hab das auch 2 Wochen später beim Prüfzug in Puchenstuben erlebt und es war genau so. Hat alles gepasst.
Hauptaugenmerk der Kontrollen wurde mir erklärt sind eben Hebel und Rastenanlagen .
LG

Hinsichtlich der Eingangsfrage, war deine Antwort widersprüchlich - ciacomo hat ja Hebel mit ABE…

Deswegen antwortet ich: Wenn die Hebel eine ABE für Österreich haben,…
1.) …musst du die ABE mitführen, aber nicht eintragen
2.) …kannst du die Hebel eintragen lassen, dann musst die ABE nicht mitführen

Danke Füreure Antworten!

Das mitführen der ABE dürfte die leichtere Option sein, laut Auskunft Arböe 1160 Wien, sind Hebeln mit einer Prüfnummer drauf wasserdicht.
Die sollten sich da auch auskennen.
Mit freundlichen Grüßen. ciacomo

Ich habe zB V-Trec Hebel mit ABE Bescheinigung. (Ausdruck Internetseite) Habe diese Bescheinigung bei der ersten Prüfzugkontrolle mitgeführt. Lt Prüfer genügt das nicht, da sie trotzdem eingetragen werden müssen. Da kannst du 10 solche Bescheinigungen mitführen wird es dir nicht helfen. Wurde von den Beamten abgemahnt mit der Aufforderung die Hebel unverzüglich eintragen zu lassen. Habe dann in Weikersdorf nachgefragt und es wurde mir bestätigt, dass das Mitführen dieser Bescheinigung nicht genügt und die Hebel eingetragen werden müssen.
Bei einer Kontrolle wird dann die EintragungsNr im Zulassungsschein abgefragt . So war das auch einige Wochen später bei der zweiten Prüfzugkontrolle.
Ich habe mich eben gleich an der Stelle erkundigt, die es wissen muss = Landesprüfstelle NÖ in Weikersdorf.
Jedem seine Sache wie er es machen will, war nur eine Info damit man sich absichern kann.
LG