Überprüfung bei Prüfanstalt verweigern ? Wechselkennzeichen !

Mal angenommen ich habe einige Sachen die nicht typisiert sind und ich mir ziemlich sicher bin dass mir bei einer Überprüfung bei der Prüfanstalt das Kennzeichen abgerissen wird.

Darf ich die Vorführung bei der Prüfanstalt verweigern ? Egal jetzt ob die vor Ort statt findet oder ich aufgefordert werde sofort nachzufahren.

Klar werde ich sofort aufgefordert das Kennzeichen abzugeben bzw. da es sich um Wechselkennzeichen handelt muss ich die Beamten überzeugen das ich das besagte Fahrzeug nur noch abschleppen lassen werde und nicht aus eigener Kraft fahren werde, aber das Kennzeichen darf ich mir behalten für die anderen Fahrzeuge, oder ?

es wird dir das fahrzeug

Trotzdem die technische Überprüfung verweigern !

verweigern

Ne Prüfung kann auch schon mal eine Stunde dauern. Und wenn er eh sicher ist, dass er durchfliegt, macht es ja auch aus Sicht des Steuerzahlers Sinn, wenn er nicht die Zeit von 2-5 Beamten verschwendet und (einsichtig) sofort die Taferl einziehen lässt.

… muss aber trotzdem durchgeführt werden - ansonsten gäbe es ja keine Punkte die dem Fahrzeughalter/Fahrer vorgehalten und zur Anzeige gebracht werden können.
Und wenns da mal am Prüfbus die Tafel weg nehmen, hast mit der Strafe die Stunde Arbeit der Beamten locker bezahlt. Ganz locker sogar

Zuerst: Du hast nicht das Recht auf eine Kette oder Parkklaue zu bestehen. Diesem Recht wäre die Notwendigkeit inhärent, dass im Prüfbus immer eine ausreichende Anzahl dieser Klauen mitgeführt wird.
Du kannst natürlich alles verweigern, dann kann die Behörde aber die Zulassung aufheben – natürlich auch für ein Wechselkennzeichen.

Zulassungsschein- und Kennzeichenabnahme sind im KFG geregelt, § 58 KFG 1967 „Prüfung an Ort und Stelle“

[i]§58 Abs. 3: Kraftfahrzeuglenker,

  1. die mit ihrem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist, oder
  2. bei deren Fahrzeug die Wirksamkeit von Teilen und Ausrüstungsgegenständen, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Bedeutung sind, beeinträchtigt erscheint,
    haben das Fahrzeug auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem geeigneten, nicht mehr als 10 km von ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort zur Prüfung gemäß Abs. 2 vorzuführen.

§58 Abs. 1: Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 8 anzuwenden.

§ 57 Abs. 8: Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. In die Genehmigungsdatenbank ist eine Zulassungssperre für das Fahrzeug einzutragen.

§ 44 Abs. 1: Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenn
a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird.
(2) Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden, wenn
a) der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, wiederholt nicht entsprochen wurde,
c) Auflagen, unter denen das Fahrzeug zugelassen worden ist, nicht eingehalten wurden,…[/i]

Normalerweise wird das (Wechsel)-Kennzeichen einkassiert und du kannst es dir dann (am nächsten Tag) in der Polizeidirektion/BH unter Vorlage des Typenscheins des „dazugehörigen“ Fahrzeugs abholen. Die Zulassung ist hier dann meist bereits erloschen, das Fahrzeug somit abgemeldet. In den vorgelegten Typenschein kriegst nen Stempel (Vorführung vor Wiederzulassung erforderlich).

Viel Spaß beim Verweigern!

Da deine Formulierung unklar ist: Jein! Nein, die Prüfung muss nicht an Ort und Stelle durchgeführt werden. Die Prüfung ist nicht für die Anzeige notwendig. Wenn du z.B. den Alkotest verweigerst, muss gar nichts durchgeführt werden und der Gesetzgeber geht vom worst-case aus. Und der worst-case (1,6 %o) wird dir stellvertretend vorgehalten und zur Anzeige gebracht.
Verweigert man den Prüfbus vor Ort, wird auch nichts durchgeführt. Die Behörde geht – äquivalent wie beim verweigerten Alko-Test – davon aus, dass das Fahrzeug nicht betriebssicher ist, nimmt das Kennzeichen ab und löscht die Zulassung mit dem Vermerk, dass für die Wiederzulassung eine Prüfung vorgesehen ist. So gesehen hast du recht, ja, final muss eine Prüfung durchgeführt werden.

Worauf beruht bitte dein Wissen?

Nein.

Nein. Derartiges ist im Führerscheingesetz geregelt, falls man keine Lenkberechtigung hat. Es trifft aber nicht für ein Fahrzeug mit illegalen Umbauten zu

Nein, natürlich kann er verweigern, aber ja, es kostet. Das Fahrzeug wird – bei Verweigerung – sowieso abgemeldet und kriegt einen Eintrag bei der Zulassungsbehörde. Die Wiederzulassung könnte also generell interessant werden…

… bin ich ja nicht ganz schlau geworden -

Einmal eingehend auf die Frage des TE - warum bewegt jemand ein Fahrzeug im öffentlichem Verkehr, obwohl er weiß das ihm die nächste Polizeistreife/kontrolle einen Haufen Ärger/Kohle kosten wird?

Hierbei geht es ja wahrscheinlich nicht nur um einen Spiegel der ohne ABE/EG Nr. montiert wurde (wenst an §enreiter erwischt, macht er dir sogar wegen dem an Riesenhaufenärger), sondern um Auffälligere Dinge.
Viell bin ich da ein bissl Moralapostel,- Ich find solche Kontrollen ja OK. Und solang das Moped/Auto in einem Verkehrs/Umwelttauglichem Zustand ist, wird jeder Uniformierte mal ordentlich den Zeigefinger heben, eine Vorladung aussprechen und Gnade vor Recht ergehen lassen (zumindest kenne ich solche Polizisten).

Aber nochmal - warum tut sich jemand den Stress an und wartet ab bis was passiert. Vor allem, wenn was passiert, dann wird’s richtig lustig - ohne Versicherungsschutz, bzw Regress eben dieser.

Kann mich da bitte jemand schlau machen???

Stellvertretend versuche ich darauf mögliche Antworten zu geben (und nein, du bist kein Moralapostel):

1.) Dummheit.
2.) Man versucht mit illegalen Umbauten und lautem Auspuff Aufmerksamkeit vorm Eissalon & Co zu erhaschen, um mangelnde(s) Selbstwertgefühl/Selbstvertrauen/Penislänge zu kompensieren. Damit man auch irgendwo mal jemand ist und am Moped-Stammtisch auch mal mitreden darf. Wenn man zuhause nix zu sagen hat, will man wenigstens am Bike ein wilder Hund sein!

Ginge es um die schlichte Lust am Basteln, könnte man sich ja im legalen Bereich bewegen…

Habe die Ehre

… aber nur weils Moped lauter ist, zwecks dem wird’s Zumpfi a ned länger.

Des denken nur wirklich dumme, die glauben auch, mit viel laut und Krawall können sie Hasen aufreißen.

…und was sind deine Thesen?

Danke für die zahlreichen Antworten aber ich weiss noch immer nicht ob ich eine Überprüfung an meinem Fahrzeug (=mein Eigentum) verweigern darf ?

Angenommen, ich werde auf öffentlicher Strasse angehalten, der Polizist meint es bestehe der Verdacht dass das Fahrzeug nicht den Gesetzen entspricht (was auch so sein wird) und fordert/bittet mich sofort mit ihm zur technischen Überprüfung (z.B. MA46) zu fahren oder vor Ort eine technische Überprüfung (z.B. Prüfbus) vorzunehmen.

Ich möchte das aber nicht !!! Habe ich ein Recht diese Überprüfung zu verweigern ?

Mir geht es nicht darum das er mir das Kennzeichen abnehmen wird und die Zulassung aufheben wird, dem widerspreche ich auch nicht, soll er da er ein Recht auf das hat.

§102 KFG 1967 Abs. 11

…Verweigert der Lenker die ihm zumutbare Mitwirkung an technischen Fahrzeugkontrollen und verhindert so die Überprüfung des Fahrzeuges oder seiner Teile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass das Fahrzeug nicht den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entspricht und dass die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet wird. In diesen Fällen sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 8 anzuwenden.

§57 KFG 1967 Abs. 8

Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. In die Genehmigungsdatenbank ist eine Zulassungssperre für das Fahrzeug einzutragen.

§44 KFG 1967 Abs. 1

Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenn:

a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird,

Zusätzlich unter Abs. 2

Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden, wenn

a) der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, wiederholt nicht entsprochen wurde,

Ich habe aber nirgends gelesen das ich der geforderten Überprüfung nachkommen muss !!!

dir die Antwort eh schon selber gegeben.

Natürlich kannst die Aufforderung verweigern, …

Irgendwann holen dich ein paar nette Uniformierte zuhause/arbeit ab, Das kannst dann nimma verweigern.

Und wieso sollte man jemanden deswegen inhaftieren ? Auf welcher Rechtsgrundlage ?

Man begehe ja mit der Handlung nur ein Verwaltungsstrafverfahren, oder zumindest ist das die Annahme/Vermutung des Kontrollorgans und dieses könnte man ja durch die Verweigerung einer technischen Überprüfung umgehen, oder nicht ? !

… wennst dich weigerst dort aufzutauchen bekommst keine strafe? diese bezahlst natürlich nicht da dir ja nix nachgewiesen werden konnte - zumindest denkst du so. und genau darum werden dich dann ein paar nette uniformierte abholen zum absitzen der ersatzfreiheitsstrafe - ist eh ganz einfach.

für dich anscheinend ned.

Bitte lese meine Beiträge genau (!) durch, es war nie die Rede davon eine Strafe nicht zu bezahlen ! Du malst dir dein eigenes Szenario aus und überträgst es auf mich, dieses hat aber meiner Ansicht nach kriminelle Energie und davon möchte ich ganz klar Abstand nehmen.

Es geht lediglich darum die Vorführung eines KFZ bei der Prüfanstalt zu verweigern ! Es geht nicht darum gegen das Gesetz zu verstossen, sondern sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen.

Und auch wenn es in deiner Welt anscheinend unerklärlich ist kann es plausible Gründe geben die Überprüfung des KFZ verweigern zu wollen wenn es gesetzlich nicht verboten ist. Wenn irgendwo im gesetzt steht das man zur Überprüfung MUSS dann brauchen wir nicht drüber sprechen, aber mir ist kein Gesetz bekannt wo steht das man MUSS und darum geht es hier.

Aber so einfach wird man sich einer Strafe nicht entziehen können wie du denkst, weil der Polizist auf der Strasse wird ja feststellen das gorbe Fahrlässigkeit vorliegt und dir deswegen das Kennzeichen abnehmen und darauf folgt die Strafe.

Nur es geht hier darum ob man eine detalierte Überprüfung auf dem Fahrzeug zulassen MUSS oder nicht ?

Übrigens wenn du die Strafe nicht bezahlst wirdst du nicht sofort „abgeholt“, sondern die BPD stellt zuerst Antrag auf Exekution beim BG … zum Schluss und im Falle der Uneinbringlichkeit der Höhe der Strafe auch durch gerichtlichen Verkauf des Privatvermögens steht dann die Inhaftierung - aber darum geht es hier nicht.

tust gar nix - und im Endeffekt zahlst doch.
Wenn du genauer lesen würdest, würdest dieses schon mal gelesen haben.