Gedrosseltes Motorrad ohne Eintragung fahren

Hallo,

ich habe mir ein Motorrad gekauft. Diese wurde beim Händler gedrosselt. Da ich jetzt über einen Monat auf einen Termin bei der Landesregierung warten muss wollte ich fragen ob ich mit einer Einbaubestätigung und tüv gutachten der drossel damit fahren darf oder ob ich warten muss und das Motorrad dann mit eibem Anhänger zur Landesregierung bringen muss und erst ab diesem Zeitpunkt damit fahren darf.
Das Motorrad ist angemeld und im Zulassungsschein steht somit auch die ungedrosselte Leistung.

mfg