Kfzzulassen auf Person, die nicht im Kaufvertrag steht

Hallo,

ich bin neu hier im Forum. Ich hätte eine Frage die mich beschäftigt und weiß nicht so recht, an wen ich mich wenden kann, daher versuch ich es hier.

ich möchte diese Saison mein Auto bei meinem Vater in der Haftpflicht mitversichern, sodass sein und mein Auto auf Wechselkennzeichen laufen, gemeldet auf meinem Vater. Ich möchte das über einen Mietvertrag machen.

Hat schon jemand Erfahrungen damit, als Mieter ein Fahrzeug zuzulassen? Das würde mich brennend interessieren. Meine Versicherung hat damit kaum Erfahrung scheinbar.

In § 37 KFG findet sich ein Ansatzpunkt. Danach muss man den rechtmäßigen Besitz nachweisen können, um das Kfz zugelassen zu bekommen. Eigentümer muss man nicht sein. Unter Punkt f) ist extra ein Verwahrungsvertrag angeführt.

Wäre super, wenn jemand was dazu sagen könnte

Der Zulassungsnehmer muss im Kaufvertrag stehen - sonst wird des nix.

Und Wechselkennzeichen mit einer anderen Person teilen, auch wenns der werte Papa ist, führt zu streit - ansonsten soll die Donau bergauf rinnen

Hast du denn eine Quelle dafür? Oder sagst du das so, weil du es nicht anders kennst?

Sei versichert, wenns zu Streit führen würde, würde ich das nicht überlegen. Ist übrigens gar nicht Thema, ob es zu Streit führen kann.

Konstruktiv war die Antwort nicht.

An-/Abmeldung eines Kfz

geht man mit solchen Fragen nicht gleich zu einer Versicherung und lässt sich beraten?

… seine Versicherung damit kaum Erfahrung hat !!!

Oder viell wäre es auch zu einfach ???

Wer weiß, wer weiß…?? schon die Gründe warum man sein Fahrzeug auf Wechselkennzeichen mit einer anderen Person anmelden will …???