auspuff gutachten

hallo!

hab mir eine gebrauchte auspuffanlage gekauft und da war kein gutachten dabei!
muss man in österreich ein gutachten des herstellers mitführen auch wenn der auspuff ein e-zeichen hat?

mfg

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich: [ul][] die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
[
] die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
[] der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
[
] Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen. [/ul]

vielen dank für die info!!!

mfg

…steht aber da anders:

http://www.leovince.de/index.php4?h=x2h1&n=s1n1&m=s3t2

mfg.Tom

 
vergiß
 
interessiert in österreich wenige, was in EU gesetzen steht.
 
bei uns ist es leider nach wie vor so, dass eu gesetze nicht ohne änderung übernommen werden.
 
geht, weil einfach ausgedrückt es auch bei eu gesetzen die möglichkeit gibt, auf nationale bedingungen einzugehen oder man nutzt interpretationsspielräume aus.
 
daran dass EU gesetze ohne änderung übernommen werden, wird sich in österreich so schnell nichts ändern frei nach dem sprichwort
 
wo kein kläger, da kein richter
 
 
chris

welche auspuffanlage ist es denn?
für einige gibts das abe auf der herstellerseite zum download, war auf jeden fall bei meiner so (akrapovic)
lg
alex

Es ist ein Termignoni Auspuff, hab auf der Herstellerseite schon geschaut aber nichts gefunden!
Hab am Wochende mit einem Polizisten geredet und der hat gesagt das man eine Betriebserlaubnis mitführen muss!

mfg

die eu vorschriften werden in nationales recht umgewandelt da ist die kernbedingung drinnen und die rahmenbedingungen schafft sich jedes land selber. in dem fall ist es auch gut so denn sonst würde jeder irgendwas draufschrauben und egal ob es passt oder nicht.
in de zb: legens dir gleich das fahrzeug still wenn der puff zu laut ist, das ist bei uns rein rechtlich nur dann möglich wenn von dem fahrzueg eine gefahr ausgeht und so laute auspuffe hat heute eh keiner mehr

 
da hast jetzt was falsch verstanden
 
mir gengan die krawallos auch am nerv, denen der sportauspuff noch immer zu leise ist und die daher ohne db killer fahren. i vasteh die anreiner schon von manch arg frequentierten strecken.
 
mir geht es um die nichteinhaltung oder besser gesagt abänderung des unten stehenden gesetzes.
 
bei uns mußt ein papierl mitführen, auf das du eigentlich lt EU gesetz gar keinen anspruch mehr hast.
 

97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

 
 
chris

Hello!

Schreib einfach eine Mail an info@termignoni.it Hatte wegen meiner Termis auch eine Frage (796er Monster und in dem ABE Karterl steht die 1100er) und hab am Tag drauf ne Antwort gehabt :smiling_face:

lG Anu

wir haben aber noch immer nationales recht und wenn eben die legislative in österreich so ein papierl wünscht, der hersteller es aber nicht liefern will oder kann dann musst halt auf diesen einen auspuff verzichten. bei anderen herstellern wie akrapovic, oder remus gibt es soche probleme nicht.

und sinn macht es trotzdem allemal denn wer sagt dass ich nicht ein typengenehmigtes rohr einer 600er, auf meine 1300er draufschraube. durch den kleineren motor und damit auch das kleinere volumen der anlage kann ich die lämrdämmung gar nicht erreichen, bin aber bei einer kontrolle ohne meßgerät trotzdem im recht ? so kanns auch nicht sein.

 
des ist genau des was mich anfotzt, dass österreich immer noch ihr eigenes süppchen kocht
 
sind wir jetzt bei der EU oder nicht?
 
wir machen selber puffer, richten sie nach stürzen wieder her und stopfen sie nach und es gibt keine marke, die wir noch nicht zerlegt haben. 
 
woraus besteht so ein auspuff.
 
front-, enddeckel, perforiertes rohr und von den dimensionen sind´s auch alle ähnlich. zumindest was die runden und die ovalen betrifft. einzig bei den stopfungen unterscheiden sie sich.
 
da ham manche ein klump drinnen, glaubst gar nicht. aber nicht die günstigen, wennst meinst.
 
das problem das ich darin sehe ist, dass manche eine typisierung haben, die von haus aus zu laut sind. genauso wie die mopeds die auch von haus aus zu schnell sind.
 
 
chris
 
 

jetzt gibt es ab 2013 einen mehr oder weniger gute regelung für den führerschein und was machen die länder ? alle habens eigene ideen wie sie das umsetzen.

zu den auspuffen: der unterschied zwischen einem guten und einem schlechten ist der dass der gute wirklich so was ähnliches wie eine entwicklung durchlaufen hat und für das jeweileig modell zumindest eine grundabstimmung hat. fakt ist aber wennst den auspuff nicht selber am prüfstand abstimmen lässt dann verlierst im normalfall leistung, wenn auch nimmer so viel wie zu den vergaser zeiten.
das manche zu laut typisiert sind stimmt nicht, zum typisieren war das muster schon in ordnung, nur was dann wirklich mit der e-nummer gebaut wird ist (leider) oft nur mehr der äußeren form nach das was der prüfer gesehen hat.

 
1)zusätzlich dann noch innerhalb nach bundesländer unterschiedlich.
 
aktuelles beispiel jugendschutz, wo sie es nicht schaffen ein bundesweite einheitlichtliches gesetz herauszubringen oder bundesländerunterschiedliche regelungen in bereichen des tierschutzgesetzes, die noch dazu von den vorgaben der EU abweichen.
 
2) wurscht wie. im endeffekt ist der konsument der dumme,  weil die verantwortung, dass der puffer nicht zu laut ist, liegt bei ihm und das ist eine sauerei finde ich.
 
dürfte dem träderöffner passiert sein. kauft sich mit guten gewissens ein E-geprüftes erzeugnis und bei der kontrolle ist der puffer zu laut. nach 15tkm darf er mit einer ordentlichen stopfung nicht zu laut sein. er hat genau die marke, von der ich der meinung bin, dass die stopfung mist ist. feines drahtgewebe im eingangsbereich und darüber keine wolle, sondern eine harte fiberglashülle. mit so einer stopfung bellt jeder auspuff.
 
 
chris
 
 

Über die Gesetzeslage in Österreich weiß ich nicht Bescheid.

Der Trend geht jedoch EUweit in die Richtung generell alles zu verbieten, was nicht belegbar erlaubt ist.
Du hast schlechte Karten, wenn Du nicht illegal unterwegs sein willst.

Die zitierte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist deutsches Recht!
Gilt nicht in Österreich!

Dieses Gesetz ist Rechtsanwendung in Deutschland!