Abmeldung ohne Vollmacht (AHA- Erlebnis)

Grüss Euch!

Vielleicht ist es dem einen oder anderen auch schon so ergangen- konnte nur den Kopf schütteln.

Habe mir ein Motorrad gekauft und mit dem Besitzer vereinbart dieses innerhalb von 2 Tagen abzumelden.
Seit einiger Zeit keine Vollmacht mehr vom Verkäufer zur Abmeldung nötig- Kaufvertrag genügt-wurde mir von der Versicherung gesagt.
Heute zur An/ Abmeldestelle und siehe da Erste Frage … wo ist die Vollmacht…meine Erklärung (siehe oben).

Frau von Abmeldestelle: Das stimmt nicht!! ich könne nur abmelden, wenn ich sofort wieder das Motorrad auf mich anmelde!
Meine Frage : Worin liegt da der Sinn? Abmelden muss ich das Motorrad sowieso bevor ich es wieder anmelde??? Muss ja erst ein neues Pickerl machen und danach kann ich erst anmelden!

Mein Glück war nur dass am Kaufvertrag ein Datum vermerkt war welches wir (Käufer/Verkäufer) festgelegt und unteschrieben hatten bis wann die Abmeldebestätigung beim Verkäufer sein muss.
Gnädigerweise durfte ich dann abmelden.

Diese Zeilen dienen nur zur Info- damit der eine oder andere sich vielleicht den Ärger wegen solcher Spitzfindigkeiten ersparen kann.

Schönen Gruss
Razzzi :rage:

Vollmacht … macht voll nur Sinn, wenn sie (notariell) beglaubigt ist. Muß sie das sein ? Meines Wissens nicht. Irrglaube auch hier möglich :eyes:
Sonst: macht keinen Sinn … :grin:

ist das abmelden nur persönlich oder mit vollmacht zulässig, siehe hier Kfz-Abmeldung sie daher froh dass du das fahrzeug abmelden konntest

nur so nebenbei, der verkäufer ist ein dodl wenn er ein fahrzeug verkauft und es nicht selber abmeldet, da kann wiel schindluder getrieben werden, was ärger und / oder sogar strafen nach sich ziehen kann.

Das war auch mein erster Gedanke - völlig wurscht, ob du nun einen Vollmacht brauchst oder nicht…

So long,

da Wolf

Haettiwari ist ein beliebter Vermutungssport :grin:

@ignaz1
@vienna_wolfe

Na jo, so ganz stimmt das nicht. Ich kann schriftlich bevollmächtigen wen ich will, da ja meine Unterschrift verifizierbar ist, sonst unterstelle man ja Jedem gleich eine Urkundenfälschung.
Wenn ich meinem Versicherer den Auftrag erteile meine Fahrzeuge an,- bzw abzumelden gebe ich ihm ja auch eine Vollmacht ohne Notar…

… keine Einwände, um die Glaubwürdigkeit in DIESEM Fall nachvollziehen zu können - es wäre ein bißchen viel Aufwand alle diese Unterlagen zu fälschen, nur um jemanden zu ärgern, indem man ihm ein Fahrzeug ABMELDET - die problemlose Abmeldung bei gleichzeitigem Anmelden des selben Fahrzeuges auf eine durch Meldezettel und Ausweis offenbar existente reale Person wurde seitens der Zulassungsstelle nicht in Frage gestellt; lediglich die Abmeldung alleine.

@Muhhh: „…da ja meine Unterschrift verifizierbar ist…“
So ganz stimmt das nicht; die Zulassungsstelle kann bei einer Abmeldung garnix verifizieren … wie denn auch, es liegen ja keine Kaufverträge zwecks Vergleiches der Unterschrift - wie früher- in Kopie auf den Zulassungsstellen auf - zumindest kann ich mich nicht erinnern, daß jemals ein KV während eines Anmeldevorganges digitalisiert worden wäre. Eine falsche Ab- oder Anmeldung durch einen Versicherungsberater ist eigentlich aus Sachgründen nicht denkbar.

@„dodl, schindluder und strafen…“:
Im konkreten Fall halte ich das Vorgehen des Verkäufers in keinem Fall für strafwürdig - die Bedingungen für einen gültigen Kaufvertrag wurden eindeutig und mit Ablaufdatum vermerkt.
Nebenbei: ich halte es nicht für besonders freundlich und auch nicht für nötig, den Verkäufer unbekannterweise als ‚dodl‘ zu bezeichnen, da uns keinerlei Info über das Zustandekommen des Kaufes bekannt sind und dadurch auf diesem Umweg den TE als möglichen Faker und Verbrecher zu betiteln - denn der hat seine soziale Einstellung alleine dadurch gezeigt, indem er eine Information weitergab, die nicht Allgemeingut zu sein scheint - so viel Feingefühl darf man auch im dümmsten Moppetfo der Welt an den Tag legen … :wink: