Witschaftlicher Totalschaden nach Gutachten. Bitte um Hilfe

ups und schon wieder der selbe user. du scheinst ja ein ganz schlauer zu sein.
das ich das wiederbekomme was ich bezahlt habe ist mir auch klar.
aber ich will mein motorrad nicht verkaufen,verschrotten,verhökern oder sonstwas.
ich will mein motorrad fachmännisch repariert haben und es in dem zustand wie es vor dem unfall war.
ich bin schuldlos und somit will ich einfach meine maschine repariert bekommen.
nicht mehr aber auch nicht weniger.

und was sagt dein max nun dazu??? (kopfschüttel)

und ehrlich gesagt ist es mir völlig banane was die reperatur kostet. mein motorrad befand sich vor dem unfall im bestzustand und das soll es auch jetzt wieder.
warum soll ich mir eine andere maschine kaufen wenn ich doch eine hatte mit der ich super zu frieden war. es war ja nie die rede davon das ich es verkaufen will.
ich bin übrigens 40 jahre alt und nur weil ich erst seit 6 wochen motorrad fahre und deine abkützungen nicht kenne bin ich noch längst kein bürschen.
sorry aber deine kommentare sind mir zutiefst unsymphatisch.

und welches ist nun gemeint??

Leider verhält es sich rechtlich aber so, dass das der Versicherung völlig Banane sein kann, was dir Banane ist und was nicht. Wünschen kann man sich viel, es wird aber leider nicht alles erfüllt.

naja mit wünschen hat das wenig zu tun. mir wurde etwas kaputt gemacht und nun muss es ersetzt werden.
da es diesen artikel mit den liebevollen umbauten nicht mehr gibt muss er repariert werden.
am dienstag habe ich einen anwaltstermin. der wird mir dann sagen ob ich was wünschen muss oder einfach nur mein eigentum in dem zustand zurück erhalte wie er war.
kann mir nicht vorstellen das es zuviel verlangt ist.

Niemand kriegt irgendwelche „liebevollen Umbauten“ bezahlt, wenn der Anschaffungswert des Fahrzeugs 1.200€ waren. Das ist genau das Beispiel, von dem ich weiter oben geschrieben habe, mit dem 3er Golf und hässlichen Airbrushs drauf. Persönlicher Wert sehr hoch, faktischer Wert: Null.

Und so wirds dir leider auch ergehen, auch wenn ich persönlich dir es anders wünschen würde. Wir reden hier nicht von einem liebevoll restaurierten Jaguar aus den 60er Jahren, der echt etwas wert ist, sondern aus der Sicht der Versicherung von einem Fahrzeug mit Wiederbeschaffungspreis 1.200€. Für die Versicherung sind das Bagatellfälle, wegen den kein großes Tamtam gemacht wird. Deswegen wird auch die Rechtschutzversicherung nicht für dich vor Gericht gehen und da irgendwelche Gutachter bestellen, die einen scheinbar höheren Wert bestätigen.

ja klar . da hast du natürlich recht und das können die nicht bezahlen.
umbauten teile und arbeit ist denen egal.mir aber eben nicht.
das verstehe ich im grunde ja auch.
dann sollen die halt sagen ,ok das ding ist für uns schrott und du bekommst deinen kaufpreis erstattet.
dann finde ich schon eine werkstatt der mir das ding für 1200 euro wieder flott macht.
bei dem geringen aufprall der echt lasch war gehe ich als laie davon aus das ein tauchrohr einen weg hat. wenn man also beide rohre austauscht plus gabelbrücke dann sind das 400 euro plus 300 maximal für einbau. reifen vorne dazu für 200 inkl. einbau.
die felge kann unmöglich einen weg gekriegt haben. so doll war der reifen nicht eingedrückt.
dann bin ich bei 900.-
da kann er noch ein bisschen kleinkram tauschen plus überprüfung und wir sind bei 1200.-
aber nicht diesen blödsinn mit restwertschrott was weiß ich börse in der sie mich fast nötigen mein motorrad zu verkaufen.
sie bieten es ja immerhin schon x an obwohl ich überhaupt nicht zugestimmt habe.
hätte sie das gesagt von wegen schrott und hier hast du den kaufpreis zurück und gut ist dann würde die karre jetzt schon in einer fachwerkstatt stehen und alles wäre gut.

ich gehe bei dem laschen anticken eigentlich sowieso eher davon aus das da garnichts krumm ist sondern verstellt oder verdreht.
rahmen und felge werden nichts abbekommen haben. also zur nötigen sicherheit die gabel neu und nen neuen reifen.
denke damit ist es dann auch getan und das sollte für 1200 euro doch möglich sein.
mfg

Max sagt dazu, daß es ein Totalschaden ist.

Hier hast den OGH-Spruch dazu und falls du grad kein „besonderes“ Kraftfahrzeug dein eigen nennst, hast eben Pech.

Auszugehen ist von der Bestimmung des § 1323 ABGB, wonach ein Schaden grundsätzlich durch Wiederherstellung des Zustandes vor der Beschädigung gutzumachen ist. Dies bedeutet, daß bei Beschädigung einer Sache die Ersatzleistung regelmäßig in der Reparatur dieser Sache besteht. Der Beschädigte kann somit grundsätzlich die angemessenen Kosten der Reparatur verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht nur dann nicht, wenn die Reparatur des beschädigten Kraftfahrzeuges unmöglich oder unwirtschaftlich wäre, also ein sogenannter Totalschaden angenommen werden müßte. Unwirtschaftlichkeit der Reparatur, somit das Vorliegen eines Totalschadens, ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Zeitwert bei der Schadenszufügung erheblich hinter den veranschlagten Reparaturkosten zurückbleibt. Der vom Schädiger in Geld zu ersetzende Sachschaden findet grundsätzlich im Zeitwert = Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache seine Grenze (vgl. ZVR 1970/34; ZVR 1974/55; ZVR 1975/ 79; SZ 41/114 = ZVR 1969/115 u. a.). Dieser Grundsatz muß indes dann eingeschränkt werden, wenn ein Markt zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes nicht vorhanden ist. Kein Markt für gleichwertige Gegenstände besteht z. B. für Fahrzeuge einer speziellen Bauart, die auf dem Markt nicht zu kaufen sind. Während es mithin insbesondere bei serienmäßigen Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen, bei denen auf dem Markt ein gleichwertiger gebrauchter Gegenstand gekauft werden kann, auf den hiefür auszulegenden Preis ankommt, muß bei den Gegenständen, für die ein Gebrauchtwagenmarkt nicht besteht, eine Bewertung dahin stattfinden, welchen Wert der zerstörte Gegenstand für den Eigentümer noch hatte. Das wird durch eine technische Bewertung des zerstörten Gegenstandes unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen der Gesamtlebensdauer und der im Zeitpunkt der Zerstörung noch vorhandenen Benutzungszeit ermittelt. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse des Geschädigten zu berücksichtigen (vgl. Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht[12], Randzahl 1196 a; BGH VersR 64, 257; WJ 59, 174).

Das einzige was mit Kraftfahrzeugen zu tun hat ist die Bezirkshauptmannschaft.

Du hast eines scheinbar ned ganz verstanden: Wenn die Reparatur nur 900 ausmachen würde, wäre es eh kein Totalschaden.
Ich schätze mal, daß so eine Reparatur (Achtung Ferndiagnose aus deiner Beschreibung!) ungefähr 2-5000 Euro ausmacht.
Ich hab mir mal ein Motorrad mit gebogener Gabel gekauft (fahrtauglich!), vom Händler allerdings, es war neu, also 6 Wochen jung, und ich bekam es um gut 70.000 ATS, also rund 5.000 Euro günstiger (das war aber vor 20 Jahren, sollte man inflationsbereinigen auch noch, dann sind wir weit darüber).
Und ich glaube nicht, daß mir der Händler Geschenke machen wollte. Die wissen schon was sowas kostet.

Hi,
ja klar da kann ich mich natürlich auch irren und deswegen muss sie in der werkstatt überprüft werden.
der gutachter sagte ja auch nur „irgendwas ist das krumm“
er hat auch von allen seiten geschaut und wußte nicht was denn die gabel sieht gerade aus.meinte er.
aber nur mal eben so. was heißt denn nun BH ???
daher kann man zur reperatur pauschale wenig sagen,da noch nicht festgestellt wurde was nun einen weg hat.
vieleicht ist es auch nur der Gabel-Bolzen oder was viel geringeres als die Gabel.
wie gesagt. Tauchrohre kosten 300 euro und das ist vom Händler ein Neupreis.
Einbau kostet 60 euro die stunde in meiner meisterwerkstatt.
wenn es also nur diese rohre sind dann werden das wohl so 500 euro sein.
ich lasse ja nichts austauschen weil es evtl einen mit bekommen hat sondern nur das was verursacht das die Gabel an den Kühler schlägt.
wenn der meister also sagt das ein tauchrohr nicht ok ist dann sind wir bei einem reifen und einem tauchrohr plus einbau.
so sehe ich das derzeit.
da der gutachter gleich sagte da ist irgendendetwas nicht in ordnung aber ich weiß nicht was und es ist aber ein totalschaden, kann man nicht wissen was es kostet da man nicht weiß was kaputt ist. leider ihr nicht,ich nicht und noch weniger der gutachter.
es kann also auch was kleines sein.
weiß nicht was kaputt gehen kann wenn man von vorne kräftig gegen den reifen drückt.
mehr ist ja nicht passiert.

Na wenn du nur an Teil deines Schadens bezahlt haben willst, dann bist ja eh bestens bedient mit der Differnzbezahlung der Versicherung.
Wenn mein Motorrad umfällt, also ohne Gabelschaden, kostet das rund 2-3.000 Euro.
Normal gibts da folgende Posten zu rechnen:
Spiegel
Blinker
Lenkergewicht
Brems/Kupplungshebel
Gang/Bremspedal
Kleinteile
Verkleiungsteile
Arbeitszeit

Mitunter noch
Windschild
Armaturen
Tank
Scheinwerfer
Fußrasten

Und dann kommt noch sowas wie Gabel, Felge, Reifen, Kotflügel dazu.
Gabelservice kostet übrigens rund 400 ohne Teile.

hi,
ja genau das sage ich ja. bevor die standrohre verbiegen werden eher die schächeren tauchrohre verbiegen da deutlich dünner also 2 neu für 300 euro plus gabelservice 400 euro.
meine meisterwerkstatt ist sehr günstig und nimmt 60 euro stundenlohn und keine pauschalbeträge.kann mir nicht vorstellen das er da über 6 stunden die rohre wechselt.aber ok 400 euro für den service. macht 700.- neuen vorderreifen 150 plus einbau macht 200 euro.
sind 900.- mal ernsthaft dann kommt meine rechnung doch hin.
es kann ja auch sein das der beschaffungswert höher liegt denn die 1200 habe ich als absolutes schnäppchen bezahlt.
und es sind ja auch 130 prozent ok. also 1560 euro maximal.
wenn also noch die gabelbrücke und das lk lager neu muss sollte das bei 620 euro mit drinne sein.
ich glaube dir natürlich da du sowas schon wohl hattest,mir ist es aber unerklärlich was da 3000 euro kosten soll denn meine rechnung ist doch realistisch und meine teile preise beruhen auf realen angeboten.

ich stand doch nur und der lkw hat mich ca. 10 cm nach hinten geschoben. ich bin nicht umgekippt und es sah so aus als ob er nur den Kotflügel erwischt hat.
also
standrohre der gabel 310 euro
lenkkopflager 30 euro
vorderer reifen avon 80 euro
kotflügel gebraucht 100 euro
hochgegriffene 10 arbeitsstunden 600 euro
felge ist nicht nötig denn da ist sicher nichts mit.

macht 1120 euro
selbst wenn er länger als 10 stunden braucht und alle teile etwas teurer sind,obwohl die preise so stehen im online shop, habe ich immer noch luft zu den 1560 euro die möglich wären oder sehe ich das jetzt falsch.???

Also ich kenne mich bei Unfällen ja a bissl aus. Wenn sonst nix kaputt ist, dann ist sehr naheliegend, dass der LKW gar nix damit zu tun hat.
A Gabel verbiegst ned indem du a Motorrad mit an LKW zurückschiebst.

Vermutlich war da vorher schon einiges kaputt.

Lenkkopflager tauschen kannst rund 300 rechnen.
Was meinst du mit onlineshop? Gehst du jetzt von gebrauchte Teile aus???
So darf der Gutachter gar ned rechnen.

So wie sich das jetzt darstellt, möchte ich dir nur raten das zu nemen was sie dir anbieten und die Füsse still zu halten. Freu dich darüber, denn dein Motorrad war immer scho a Fetzn. Darum auch das Schnäppchen. :wink:

Aus der Sicht der Versicherung kommst du VIEL teurer, wenn sie dir 1560,- für den Schaden zum Reparieren geben.

Weil du darfst nicht vergessen, wenn dir die Kohle für eine „neue“ Gebrauchte in die Hand geben, und noch was drauf legen, sagen wir großzügerweise mal 1.500€, dann wollen die aber die Unfallmaschine, die sie einem Ersatzteil-Tandler weiterverkaufen. Angenommen, der bietet 700,- dafür, dann kostet die Versicherung der Unfall nur 800,- - und nicht 1.500,-.

Gibts du ihnen das Motorrad NICHT, dann geben sie dir nicht den vollen Betrag. Ganz einfache Rechnung.

Und, ja, wenn der dich nur nach hinten geschoben und gar nicht die Gabel berührt hat, und nichts umgefallen ist, dann war wahrscheinlich eh wirklich vorher schon was. So „weich“ sind Motorräder nun mal nicht, dass sich die Gabel bei einem Schupser verbiegt. Aber das ist natürlich schwer per Forumsbeitrag zu beurteilen. :wink:

nein. neuteile bei ebay. oder eben halt in mottorad online läden über google.
sind dieselben preise.
lkl 30,90

nein vorher ist die gabel nicht an den kühler gekommen.das war definitiv zu 100 prozent nicht vorher und kam durch den unfall.

ich stand.der lkw rollte zurück.langsam immer weiter bis er mein schutzblech erwischte ich brüllte hupte und er hielt an.
deswegen verstehe ich ja auch nicht das so eine stabil wirkende gabel einen mit hat sonder dachte das evtl nur etwas verdreht oder so,ist.

Vermiss sie einfach mal laienhaft.

Hintere Achse Mittelpunkt zu vorderer Achse Mittelpunkt mal links und rechts vergleichen.
Dann dasselbe mit eingeschlagenem Vorderrad.

Vl. is ja auch nur der kühler schief. :wink:

Lenkkopflager kannst auch selber testen, Vorderrad anheben und mit einem Finger ganz leicht lenken, beobachen ob es irgendwo schwerer geht oder einrastet. Dann an der gabel rupfen, darf nix wackeln.