Fahren ohne Führerschein ist kein Problem, wenn man sich als „MENSCH“ deklariert…
Mensch und Person sind gemäß § 16 ABGB nicht das selbe…
Eine Person ist ein Rechtssubjekt, erschaffen von der Republik um Personen zu verwalten. Ein Mensch ist ein von der Natur geschaffenes Lebewesen. Die Republik wurde vom Menschen erschaffen um für Recht und Ordnung zu sorgen und um die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (EU Verfassung aus 2004 u. Menschenrechtskonvention) Ein widersprüchliches Handeln wäre Verfassungswidrig.
Die Rennleitung hat nur Verfügungsgewalt über „Personen“. Der Mensch hat das natürliche Recht sich auf diesem Planeten frei zu bewegen und muss keine Behörde fragen. Er hat auch das Recht jedes technische Hilfsmittel dafür einzusetzen. Der Führerschein ist allerdings gültiges Werkzeug innerhalb des Rechtssystems für Personen. Man kann (nach der „Menscherklärung“) die Behörde bitten den Führerschein dennoch zu behalten, weil eine immer wieder und oftmalige Darlegung dieser Situation, nicht der Achtung und Würde des Menschen entsprechen würde.
Man Bedenke, das Rechtssubjekt „Person“ ist kein Lebewesen und kann nicht als Mensch betrachtet werden. Die Person ist lediglich eine behörliche Registrierung im Geburtenregister. Als Dokumentation dient die Geburtsurkunde. Jetzt soll dir die Rennleitung zeigen, wie die Geburtsurkunde Motorrad fahren will, ohne einen Menschen dazu einzusetzen?
Du kannst als Mensch also erklären, dass du „JENE RECHTE DER PERSON NICHT IN ANSPRUCH NIMMST, DIE DER ACHTUNG UND WÜRDE DES MENSCHEN WIDERSPRECHEN“
Du legst damit die Person an den Urheber Republik zurück, welche dafür verantwortlich zeichnet. Sollte also von der Person eine Geldstrafe gefordert werden, so kann man diese als Mensch gerne begleichen, aber man erklärt dass man dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers der Person (Republik) tun kann. Daher ergeht die Bitte an die Republik den Geldbetrag vorher zu übersenden um ihn für die Person einzahlen zu können.
Zu Beachten sind allerdings einige wichtige Grundlagen damit du als Mensch anerkannt bist und dich nicht wieder zu einer Person machen lässt. Hier gibt es beliebte Fallstricke wie Z.B. nennst du deinen „Personennamen“ dann hast du dich automatisch damit zur Person gemacht. Ein Mensch hat keinen Namen den die Behörde registriert hat, also heißt du entweder anders, oder du wirst nur mit dem Personennamen „genannt“, weil es so üblich ist.
Ebenso hast du, sobald du einen anderen Menschen schädigst „keine Möglichkeit nicht Person zu sein“. Gemäß ABGB in kurzer Zusammenfassung hat jeder Mensch das Recht zu tun und lassen was seinem Herz und seiner Seele entspricht, außer es schädigt einen anderen.
Also wird ein Mensch der auf dem Menschenrecht besteht sich daran halten, ansonsten verliert er das Recht Mensch zu sein. (dies nur zur Erläuterung)
Im Übrigen hat der Mensch ALLES und muss nichts fordern. Von Natur aus haben wir diesen Planeten als Lebens- u. Entwicklungsraum bekommen. Die Schöpfung sieht keine Unterschiede vor, also gehört alles den Menschen zu gleichen Teilen. Auch die materiellen Güter wurden von menschlicher Arbeitskraft erschaffen und werden von Systemen nur verwaltet. Leider haben sie es sich in illegaler Weise angewöhnt es dem Menschen vorzuenthalten. Dies ist RECHTS- u. VERFASSUNGWIDRIG und verstößt gegen die UN Menschenrechtskonvention.
Zur Führerscheinsache gibt es ein vom Anwalt in jurisitisch perfekter Form erstelltes Musterschreiben. Man muss darin nur die eigenen Daten eingeben und es auf die eigene Situation anpassen. Wer dies haben möchte sendet mir eine pn mit Angabe der E-mail Adresse. Ich sende es dir dann kostenlos zu und gebe dir gleichzeitig die Menschen bekannt die dir individuell auch unter die Arme greifen können. Diese Erkenntnisse wurden aus einem intensiven Erfahrungsschatz von 4 Jahren Arbeit erstellt und von einem Anwalt in juristisch korrekte Form gebracht. Ich bin nicht der Urheber, aber in Abstimmung mit den Urhebern zur Weitergabe befugt.
GESCHEHE von nun an ALLES IM SINNE DER MENSCHEN!
Lg Kasperl