Fahren "ohne Führerschein"

… Keine BH oder Versicherung hat jemals bei der Anmekdung einen Fühhrerschein verlangt. Was wenn meine OMI mir einen Ferrari kauft und ihn auf sich anmeldet um mir eine Freude zu tun ?

Der Bursch der OHNE Lizenz unterwegs war ist wirklich ein Knallscharsch … und auch stimmt es dass man zu seinen Blödheiten stehen soll und nicht anschließend herumfragen und weinen wie ein Mädchen …

Alex seh ich Nicht Ganz so …Allein hier auf 1000ps sind 3 Gebrauchte , zu einem Durchaus Passablem Preis Angeboten -auf Willhaben und Weiteren hab ich jetzn gar ned geschaut .

wo Ein wille da ein weg :grin: :grin:

Lg Pg

SERVUS,
Versicherungsschutz hat das Fahrzeug, nur der Regress den sich die Versicherung holt ist eben gemeint das man ohne unterwegs ist. Der mögliche Geschädigte bekommt sein Geld sicher. In Österreich gibt es eine Mindestversicherung, ich glaub 12 000 000 € derzeit, zumindest sind meine Fahrzeuge auf diese Summe versichert

Der Bursch der OHNE Lizenz unterwegs war ist wirklich ein Knallscharsch … und auch stimmt es dass man zu seinen Blödheiten stehen soll und nicht anschließend herumfragen und weinen wie ein Mädchen …
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aber i denk es wird ihm a liachtl aufgehn, spätestens wenn er die straf bekommt

mir hat ein freund gesagt,- zum fahren brauchst an sprit koan schein!

in dem sinne, das Salzkammergut ruft, ich wünsch allen einen super schönen tag, wenns geht auf 2 rädern, und kommts gesund wieder daheim an

des wünsch ich Dir -und Jedem auch …Wenna Heit a Rundal dreht , beim für mich Schönstem Hobbi da Wöld-MOPPAL FOAHRN :wink: :grin:

Lg Pg

… nicht aber in dem Fall „learning by doing“ oder doch eher „Lernen durch Handeln“ … :wink: So samma olle gscheider wurn weil wenn Vatern gemeint hat mach das nicht hamman ausgelacht … heute sind wir es die die Erfahrungen gesammelt haben was mir aber auf die Eier geht ist die Raunzerei NACHHER …
Des is wie „Scheisse i werd Voda“ weu i des Kondom vagessn hob.

Jo 3 is aber trotzdem ned de große Menge, aber häuptsächlich kämpf ich mit Problem 2 KOHLE!!!
Hab ja scho A Sporkassa daham. :grin:

Warum sollte die Versicherung das überprüfen müssen bzw sogar sollen? Dein Fahrzeug kann auch ohne Fahrer Schaden verursachen, dein Fahrzeug kann auch durch fremde Fahrer Schaden verursachen und dein Fahrzeug kann von einem Chauffeur gelenkt werden.

Eine Versicherung versichert Schäden und ist keine Prüfstelle für Einhaltung von Gesetzen.

Und das ist auch gut so!

Und naturlich kannst du dir ohne Führerschein einen Ferrari kaufen! Dafür bekommst aber keinen Leihwagen, nichtmal einen Polo, ohne FS.

Nein, tust du nach eigenen Angaben nicht. Es gibt leider keinen Universalführerschein, der ein bissl für alles gilt.

nix trolls. i glaub die aktuelle „jugend“ is vo haus aus so deppad :cold_face:

greeeeeez

Ich glaub, eigentlich ist das Forum schuld!
Hier müsste wirklich überprüft werden ob jeder einen gültigen FS A hat, dann kämen solche Fragen erst gar ned daher.

Wenn er allerdings zupft wird, aus besoffenheitsgründen temporär ungültig ist oder wenn er aus anderen Gründen nicht mehr gültig ist, hams hier den selben Schaß wie die Versicherungen.

Ich möchte mich dafür aussprechen, dass immer ein Vertreter der Versicherung mitfährt, weil ja der Besitz des FS noch lange nicht ausnahmslos zum Fahren eines KFZ’s berechtigt. Wöchentliche Überprüfung wäre noch eine Option, wobei täglich schon zu spät sein kann.

Manche sind morgens fahrtauglich und nachmittags schon nimma …

Ich weiß aus vertraulicher Quelle einer Vertreterin des Berufsstandes, dem der DBKiller ausbildungsnah verbunden ist, dass die heutige Jugend definitiv so deppat is.

Ich persönlich glaube dad liegt an der Durchimpfungsrate, aber das lässt sich schwer beweisen.

Vielleicht kann man das hier aber nutzen:
An den TE und an die ersten beiden Antworter: Seids ihr gegen recht viel geimpft?

Wer beim ersten Mal erwischt wird, zahlt zwischen 363 und 2.180 Euro. Beim zweiten Mal blüht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Und beim dritten Mal kann es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe setzen.

Richte dir schon mal viel Kohle her.
Dir den Schein zu nehmen hat ja sowiel Sinn wie einem Obdachlosen seine Wohnung zu nehmen …

Vielleicht hast du es immer noch nicht kkapiert, aber DU HAST KEINEN LAPPEN !!!
Zumindest keinen der zu diesem Vergehen passt.

Vermutlich nehmens dir die Tafel, weil sie verpflichtet sind dafür zu sorgen, dass du das nicht einfach weiter so betreibst.

SERVUS,
mehr kann man dazu nicht sagen. Guten Kaffee und Kuchen, Grammelknödel(selbstgemachte) mit Sauerkraut, super Klasse Mitfahrer, keine Kontrollen, besser hätte es nicht sein können

Kommt mal ein wenig runter.
Wenn die meisten hier nur halb so heilig wären wie sie tun :wink:
Er hat halt einen Fehler gemacht für den er auch herhalten wird müssen.
Habe auch einen ähnlichen Vorfall wie „coco66“ gehabt.
Runde um den Block und zack waren die Herren der Rennleitung auch schon da.
Bekam dann nach 14 tagen Post von der BH mit einer Strafe über 110 eur und der Fisch war geputzt,kein Entzug des B Scheines oder sonstige konsequenzen.
Glück gehabt!

SERVUS,
wie du schreibst, glück gehabt.

ich bin neugierig ob der TE uns die Konsequenzen mitteilt. Wäre interessant was dabei wirklich rauskommt.

also lieber TE, hab mut und sags uns, wird zwar noch ein wenig dauern, und teil uns auch die § die sie dir vorwerfen, steht dann alles im strafbescheid

… kenne Leute bei denen beginnt der Zustand schon mittags :wink: :grin:

Fahren ohne Führerschein ist kein Problem, wenn man sich als „MENSCH“ deklariert…

Mensch und Person sind gemäß § 16 ABGB nicht das selbe…

Eine Person ist ein Rechtssubjekt, erschaffen von der Republik um Personen zu verwalten. Ein Mensch ist ein von der Natur geschaffenes Lebewesen. Die Republik wurde vom Menschen erschaffen um für Recht und Ordnung zu sorgen und um die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (EU Verfassung aus 2004 u. Menschenrechtskonvention) Ein widersprüchliches Handeln wäre Verfassungswidrig.

Die Rennleitung hat nur Verfügungsgewalt über „Personen“. Der Mensch hat das natürliche Recht sich auf diesem Planeten frei zu bewegen und muss keine Behörde fragen. Er hat auch das Recht jedes technische Hilfsmittel dafür einzusetzen. Der Führerschein ist allerdings gültiges Werkzeug innerhalb des Rechtssystems für Personen. Man kann (nach der „Menscherklärung“) die Behörde bitten den Führerschein dennoch zu behalten, weil eine immer wieder und oftmalige Darlegung dieser Situation, nicht der Achtung und Würde des Menschen entsprechen würde.

Man Bedenke, das Rechtssubjekt „Person“ ist kein Lebewesen und kann nicht als Mensch betrachtet werden. Die Person ist lediglich eine behörliche Registrierung im Geburtenregister. Als Dokumentation dient die Geburtsurkunde. Jetzt soll dir die Rennleitung zeigen, wie die Geburtsurkunde Motorrad fahren will, ohne einen Menschen dazu einzusetzen?

Du kannst als Mensch also erklären, dass du „JENE RECHTE DER PERSON NICHT IN ANSPRUCH NIMMST, DIE DER ACHTUNG UND WÜRDE DES MENSCHEN WIDERSPRECHEN“

Du legst damit die Person an den Urheber Republik zurück, welche dafür verantwortlich zeichnet. Sollte also von der Person eine Geldstrafe gefordert werden, so kann man diese als Mensch gerne begleichen, aber man erklärt dass man dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers der Person (Republik) tun kann. Daher ergeht die Bitte an die Republik den Geldbetrag vorher zu übersenden um ihn für die Person einzahlen zu können. :wink:

Zu Beachten sind allerdings einige wichtige Grundlagen damit du als Mensch anerkannt bist und dich nicht wieder zu einer Person machen lässt. Hier gibt es beliebte Fallstricke wie Z.B. nennst du deinen „Personennamen“ dann hast du dich automatisch damit zur Person gemacht. Ein Mensch hat keinen Namen den die Behörde registriert hat, also heißt du entweder anders, oder du wirst nur mit dem Personennamen „genannt“, weil es so üblich ist.
Ebenso hast du, sobald du einen anderen Menschen schädigst „keine Möglichkeit nicht Person zu sein“. Gemäß ABGB in kurzer Zusammenfassung hat jeder Mensch das Recht zu tun und lassen was seinem Herz und seiner Seele entspricht, außer es schädigt einen anderen.

Also wird ein Mensch der auf dem Menschenrecht besteht sich daran halten, ansonsten verliert er das Recht Mensch zu sein. (dies nur zur Erläuterung)

Im Übrigen hat der Mensch ALLES und muss nichts fordern. Von Natur aus haben wir diesen Planeten als Lebens- u. Entwicklungsraum bekommen. Die Schöpfung sieht keine Unterschiede vor, also gehört alles den Menschen zu gleichen Teilen. Auch die materiellen Güter wurden von menschlicher Arbeitskraft erschaffen und werden von Systemen nur verwaltet. Leider haben sie es sich in illegaler Weise angewöhnt es dem Menschen vorzuenthalten. Dies ist RECHTS- u. VERFASSUNGWIDRIG und verstößt gegen die UN Menschenrechtskonvention.

Zur Führerscheinsache gibt es ein vom Anwalt in jurisitisch perfekter Form erstelltes Musterschreiben. Man muss darin nur die eigenen Daten eingeben und es auf die eigene Situation anpassen. Wer dies haben möchte sendet mir eine pn mit Angabe der E-mail Adresse. Ich sende es dir dann kostenlos zu und gebe dir gleichzeitig die Menschen bekannt die dir individuell auch unter die Arme greifen können. Diese Erkenntnisse wurden aus einem intensiven Erfahrungsschatz von 4 Jahren Arbeit erstellt und von einem Anwalt in juristisch korrekte Form gebracht. Ich bin nicht der Urheber, aber in Abstimmung mit den Urhebern zur Weitergabe befugt.

GESCHEHE von nun an ALLES IM SINNE DER MENSCHEN!

Lg Kasperl

SERVUS
darum besteht in Österreich auch Ausweispflicht die dich vom Menschen wieder in eine Person verwandelt.

Wennst das am Kiwara erzählst musst aufpassen das nicht ein weißes Auto kommt mit einer Jacke die hinten zugemacht wird