R6 (48 PS) in Österreich fahren?

Hallo Leute! Leider hab ich für diesen Fall mit der Suchfunktion nichts passendes dazu gefunden deshalb meine Frage:

Ich habe mir eine R6 aus Deutschland zugelegt und wollte diese in Österreich mit 48 PS typisieren und zulassen. Das war ursprünglich mein Plan. Naja, irgendwie macht mir die Gesetzeslage hier einen Strich durch die Rechnung…

Jetzt frage ich mich, da ich jeweils einen Wohnsitz in Österreich und Deutschland habe, ob ich meine R6 einfach in Deutschland auf 48 PS typisieren kann und dann nach Österreich importiere? Im Prinzip müsste das durch das CoC-Papier ja anerkannt werden?

Die 2. Möglichkeit wäre, die R6 (inkl. Drosselung) in Deutschland anzumelden und mit deutschen Kennzeichen zu fahren - gibt es hier aber rechtliche Probleme aufgrund meines österreichischen Führerscheines, der ja auf 48 PS beschränkt ist, wobei die ungedrosselte Variante maximal 70 kW haben darf? Ich blicke hier nicht ganz durch und bin mir nicht sicher ob diese 70 kW Beschränkung in Österreich (auf deutschen Fahrzeugen) angewendet werden kann - da dies in Deutschland ja kein Problem darstellt.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Grüße
Dave

Du musst dich an die Gesetzeslage im jeweiligen Land halten, egal was für einen Schein du hast.

Die US-amerikaner dürfen bei uns auch nicht mit 16 fahren nur weil sie den Führerschein ind en Usa gemacht haben.

Wenn du ein Deutsches Bike mit deutschem Wohnsitz anmeldest, darfst du es drosseln, aber nicht nach österreich fahren damit. Hier würde die Polizei die drosselung als nicht STVO konform ansehen und du darfst zahlen und nicht mehr weiterfahren.

Abgesehen davon ist die sache mit deutschem wohnsitz in letzter zeit gefährlich, da holn sie viele raus und überprüfen genau

Also mit Ö Führerschein wird das sicher nix, da Dir dann die Lenkberechtigung trotzdem fehlt. Wies mit Deutschen Schein wär müsste man sich anschaun, aber die Frage stellt sich ja ned. In Österreich kannst also ned fahrn.

Eventuell kannst Du damit in Deutschland fahrn, das kommt dann drauf an wie Dein Schein dort gilt (also als Deutscher A2 oder nach der Ö-Regel).

Führerschein hat im dem sinn nix damit zu tun, weils eu weit is. Es geht um den paragraphen in da stvo und der is in deutschland anders. Dort darfst anmeldn und fahrn, aber ned in Ö. In Österreich is da 34ps schein automatisch zum 48er wordn ohne dasdn neu ausstelln lassn musd, aber wennst damit nach D willst gilt des vom schein. Hab extra damals bei der rennleitung gfragt

eine Einzelgenehmigung machen lassen … dann gibts keine Ausgangsversion sondern nur deine Version…

und zur Sicherheit schreibst Yamahahahahaa statt Yamaha.

Schaut schlecht aus… Danke für eure Hilfe!

Derf I da an Tip gebn, kaf da wenns des Börsal zualosst a WR250X oda wennst SSP Mopeds mogst holt a RC390 oda so, und fohr de dawal.
Beholt da de R6 für späta, wennst se offn fohrn derfst, mei Tip muasst natialich net onnehman…I hob a amol so gedocht wie du! :wink:

lg

Danke für den tipp :slight_smile: aber ich werde wohl eh hauptsächlich in deutschland fahren so kann ich das ganze umgehen :rage:

lg

SERVUS,
die finger verbrennen!! erkundige dich bei den zuständigen Behörden, einfach die wahrheit sagen um was es geht. dann bist straffrei und kannst früh genug reagieren.
ich weiß jetzt auch nicht genau wie das gesetz liegt, aber du musst dein Fahrzeug dort anmelden wo dein hauptlebensmittelpunkt ist. also wenn du in Deutschland arbeitest dort, wenn in Österreich eben da. wennst in Deutschland anmeldest musst dir innerhalb eines jahres den schein umschreiben, so war es damals bei mir wie ich dort gearbeitet habe. trotz 2 Wohnsitzen.
ansonsten könnte es sein das du irgendein Steuervergehen begehst, und das wird saftig teuer

Also die Lenkberechtigung hat nix mit der StVO zu tun, sondern ist in § 2 FSG geregelt. Und genau dort steht auch die Begrenzung mit der doppelten Leistung drinnen. Ergo ist es komplett egal, ob das Fahrzeug in Ö oder D angemeldet ist, da die Erteilte Lenkberechtigung davon unabhängig ist. Man darf also in Ö auch ein deutsches Mopped nicht fahren, wenn es nicht in die eigene Lenkberechtigung fällt.

§ 28 FeV Deutschland sagt:

  1. Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
    (2) Der Umfang der Berechtigung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Entscheidung vom 25. August 2008 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. L 270 vom 10.10.2008, S. 31). Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Fahrerlaubnisklassen, für die die Entscheidung der Kommission keine entsprechenden Klassen ausweist. Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend.

Die entsprechende Entscheidung der Kommission gibt keinen näheren Aufschluss, da sie nur die Äquivalenzen der alten Führerscheine zu den neuen EU Klassen regelt.

Fraglich ist also, ob die Beschränkung im österreichischen FSG eine „Auflage“ iSd deutschen FeV darstellt, oder sie zum Umfang der Lenkberechtigung gehört. Je nach dem darfst Du in D fahren oder nicht.

Wenn das den TE auch nach Weihnachten noch interessiert, dann schreib mir dann mal eine PN, jetzt interessierts mich eh selber :wink:

Ansonsten kann ich nur sagen, die Ö Regel ist mE einfach nur dämlich.

SERVUS
vom Schein hängt es auch nicht ab, oder wäre das kleinste Problem. das gröbere ist das Steuergesetz. wenn er mit dem ö schein a deutsches Moped fährt, darf er nur bestimmte zeit in ö fahren. irgendwas hat das mit der Mehrwertsteuer und zoll zu tun. aber es gibt am Landratsamt oder bh sicher eine stelle wo man ordentliche Auskunft bekommt.
würde mich in dem fall sicher nicht auf aussagen im Forum verlassen, den die strafen für ein Zollvergehen sind deftig - gehen bis zum Neuwert des Mopeds in dem fall

auf die R6 und nimmst irgendwas mit 80 PS, das reicht vollkommen zum anfangen und lernen :slight_smile:

SERVUS,
er darf ja eh nur mit 48 pferdal fahren, darum versteh ich auch ned warum a jeder Anfänger gleich a rennmaschin braucht die er dann eh drosseln muß, ersten darf er es nicht weil das drum als offener mehr wie 96 PS hat darum aus der Liga ausscheidet, und wie du schon schreibst - was kleines ist zum anfang leicht genug. erst amal Erfahrung und Kilometer sammeln, und dann drüber nachdenken, wenn mans kann, ob man was größeres braucht, und wie groß die dann wirklich sein soll.
meist ist am anfang eh mehr die Euphorie am werk,- jetzt hab ich des Scheinchen, jetzt brauch i a ordentlichen hobel. irgendwann kommt die einsicht das der hobel gar nicht soviel PS haben muß um spaß zu haben.
spätestens beim ersten zerleger, oder wenn mal ein paar Beitragszahlungen zur polizeilichen Weihnachtsfeier eintrudeln. am schlimmsten is so a hobel aber Enns mal auf tour geht, nach 300km fällt dir alles runter, Sitzfleisch tut weh, die arm gspürst nimma, und deine freund fahren immer noch wie am morgen beim start. genau dann weißt das den falschen hobel unter dir hast.

Servas R6 Johnny …

mei meinung dazu .

Es wird ned Wirklich Möglich seyn Die R6 in Österreich Legal zu fahren nicht mit 48 bzw 34 Ps (Alte Regelung) …Immer noch Entscheidend ist Der HAUPTWOHNSITZ wo Du Gemeldet bist . Es gibt Keine 2 Hauptwohnsitze wo man Gemeldet seyn kann , Einer ist immer ein Neben Wohnsitz . Wenn also Dein Hauptwohnsitz in D sein sollte , muß Du nach Einer Gewissen Zeit eh Den Ö Führerschein umschreiben lassen auf den in D Gültigen …so ists mir vor über 10 Jahren auch gegangen , wo ich von Baian nach Österreich gezogen bin . War aber Eh kein Problem , zumindest für mich nicht . Wie auch immer . Generell bewegst Dich da in Einer Gewissen Grauzone. ich an Deiner Stelle würde das sowohl in Österreich und auch nicht in D ausreitzen wollen :grin:…Wenns Bleed kommt Zahlst Dich Dumm und Deppat wegen dem Schaß , und hast dazu noch a menge Schererein -Genau für Nichts .

Schmeiß Dey R6 am Markt kauf Dir a Offizielle Gebückte mit 48 Ps (Die man Später aufmachen kann) und Gut ists. Sowas geht bei ana CBR 500 R los die zwar Nicht Ganz Supersport wie Die R6 ist aber immerhin auch mit 48 ca 2 Kilo km/h schafft …oder Du schaust nach Einer Aprilia RS 250 mit Offizieller 34 PS Eintragung :eyes: :grin:…wennsd kein 2 Takter magst dann gibts auch noch Honda VFR -bzw-RVF 400 das sind Die sogenannten Alten Kleinen RC 30 und können sowiso mehr als Du und ich :wink:…auch da gabs ein paar mit Offiziell 34 Ps …ich hoffe Du verstehst was mit Offiziell gemeint ist …Das sage ich nur weil ich das Glück hatte zur Damaligen Zeit gleich an Offenen FS machen zu können …und ja ich habe es auch gleich von Anfang an Genutzt , und Lebe immer noch …Ja und- :grin: Jeder hat seyn Drehbuch…und Genauso rennts , und ned Wie man es sich gerne Vorstellt .

Bild VFR 400 (die sprichwörtliche qualität von Damals wird Heute eh nicht mehr gebaut )

+1 für die VFR400R!
Ein selten schenes Moped! :smiley:

http://www.1000ps.at/gebrauchtes-motorrad-1032537-honda-vfr-400-r-nc30

lg

möcht i auch so sagen …Vor Allem Die Größere Echte RC 30 ( 750 CCM ) hod Damals scho Alle Stückln Gspielt :sunglasses: , und is selbst im Design bis Heute Schwer ereicht . Inzwischen sinds Wertanlagen …und das meina meinung nach Vollkommen zu Recht

Lg Pg