[b]Noch mal Achtung: Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, können die Behörden in der Schweiz das Fahrzeug einziehen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.
Und noch etwas: Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind ab sofort verboten.[/b]
Die Limiten sind die folgenden, ab dann gelten die massiven Verschärfungen.
• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.
Wobei, schon vorher waren mehrjähriger Entzug möglich und bei Unfällen mit Todesopfern gilt schon länger Eventualvorsatz (d.h. Fahrzeug gilt als Waffe).
Moritz Leuenberger hat sich durchgesetzt, ebenso die Raserinitiative (obwohl sie nie vors Volk kam).
persönliche Meinung: Die ersten beiden Punkte sind in jedem Fall O.K; sollte auch hier so sein. Die zweiten zwei sind sicherlich überzogen. Aber genau solche Gersetze sind der Grund, warum sie BEI UNS in den Alpen Stoff geben. mfgwogi
Insbesondere der zweite Fall sorgte (zu Recht!) für massive Empörung:
Innerorts lieferten sich Autofahrer ein Rennen (> 100 Km/h) und es kam zu einem tödlichen Unfall (fuhren einem normal fahrendes Auto in Heck). Die 3 Rennfahrer haben sich nicht um die Opfer gekümmert, sondern sind danach in den Ausgang gefahren.
Nun ja, meine Meinung zur aktuellen Gesetzgebung:
Ein Vergewaltiger kommt besser weg, als ein zu schnell Fahrer.
Wohlverstanden, bei Personenschäden und übersetzter Geschwindigkeit gilt hierzulande der Eventualvorsatz.