Auf Benzinelache an der Tankstelle weggerutscht

Hi,

mir ist heute leider ein peinliches Malheur passiert … viel konnt ich aber leider auch nicht machen ausser vielleicht vorher genauer die Fahrbahn im Auge zu behalten.

Also folgendes: Nach dem Tanken fahre ich Richtung Tankstellenausfahrt, seh dass ich dort nur Rechtsabbiegen darf, mach also wieder kehrt da an der zweiten Tankstellenausfahrt das Linksabbiegen erlaubt ist, weshalb auch immer.
Beim Vorbeifahren an einer anderen Zahlsäule rutscht mir mir nichts dir nichts das Vorderrad weg, und zwar wegen einer ca. 1 Meter breiten und 2-3 Meter langen Benzin/Diesellache die einen Großteil der Fahrbahn abdeckt. Ihr könnt euch ja vorstellen wie glatt das war, hatte leider keine Chance mehr das Bike aufzufangen …

Nun meine Frage: weiss jemand ob der Tankstellenpächter (bzw. seine Versicherung) für den entstandenen Schaden aufkommen muss? Ist ja grob fahrlässig sowas und IMO vergleichbar mit vereisten Gehwegen wo ja bei Unfällen auch Hausbesitzer haften. Da könnte man ja auch sagen „musst halt selbst schauen wo’s eisig ist“.

Vielen Danke für eure Antworten!

das Gelände einer Tankstelle fährst und dort eine Flüssigkeit flächig am Boden verteilt ist, was könnte das wohl sein? Superkleber? Uhu Tropffrei? Oder eine emulsion aus flüchtigen Kohlenwasserstoffen, die meistens rutschig ist?
Oder hast du nicht nach vor gesehen?

liegt im verantwortungsbereich des tankstellenbetreiber. genauso wennst im mäci nach dem aufwaschen auf dem nassen boden ausrutschst und kein gelbes „vorsicht nass“ schild aufgestellt ist. ich würde die chancen als gut ansehen, besonders dann wenn es fotografische evidenz vom corpus delicti gibt.

Hi,ich würde mich auf jeden Fall mit dem Tankstellenpächter in Verbindung setzen,die müssten da versichert sein.MFG

Die Frage beantwortet es nicht, aber ich finde auch er hat recht!
In unserer heutigen Zeit braucht leider jeder einen Schuldigen! Keiner sieht mehr seine eigenen Fehler.
Bekannter wurde verklagt weil um 5 Uhr in der Früh ein Passant auf dem Gehsteig vor seinem Haus ausgerutscht ist - Im Winter, bei Temperaturen weit unter 0° - wie kanns denn sein dass es Glatteis gibt? Ja woher soll denn der arme Passant das wissen? Traurig.

Im oben genannten Fall ist es vielleicht ein bissl heikler, aber trotzdem muss ich schauen wo ich mich beweg.
Bevor ich meinen Fehler eingesteh, Rechtsschutz hamma ja, such ich einen Schuldigen.

meine Meinung, Chris…

//Edit: so jetz gemma fahren :wink: :grin:

Seh ich auch so.
Wird ihm sicher nicht nochmal passieren.
Ist ein Lernprozess. :wink:

was „grob fahrlässig“ ist oder nicht, das ist gesetzlich definiert (§6 StGB)

dass du schadensersatzansprüche grundsätzlich stellen könntest ist klar und vermutlich stehst du damit garnicht mal so schlecht da - was du brauchst ist ein rechtsbeistand, der die sachlage festhält und deine ansprüche formuliert

vielleicht hast du ja einen juristen in deinem bekanntenkreis? sonst kostets gleich mal - kannst dich natürlich auch an deine versicherung wenden und dort beraten lassen - die werden sich schon für dich einsetzen :wink:

würd auf jedenfall nachhaken - du tust dir selbst keinen gefallen damit, der versicherung der tankstellengesellschaft geld zu schenken (so arm sind die nicht :grin: :wink:)

Genau so wenig kann der Tankstellenpächter nach jedem Tankvorgang kontrollieren ob nicht ein Tank übergelaufen ist.
Außerdem häts eam dann aufn Bindemittel aufglegt. :wink:

Ähm, grob fahrlässig ist z.B. besoffen und gleichzeitig zu schnell fahren. Ich habe das Gefühl, dass du keine Ahnung hast, was „Grobe Fahrlässigkeit“ bedeutet. Das ist etwas, was auf keinen Fall passieren darf. Auch nicht aus Versehen. Alles was gemäss normalem Menschenverstand aus Versehen passieren kann, ist leichte Fahrlässigkeit (so als grober Anhaltspunkt).

Das ist nur leichte Fahrlässigkeit, wenn überhaupt. Grundsätzlich muss man davon ausgehen bei einer Tankstelle, dass dort gewisse Treibstoffreste verbleiben können. Gleichzeitig ist es als normal anzusehen, wenn dort Treibstoff verschüttet wird.

Dazu kommt noch, dass der Tankstellenbetreiber die Möglichkeit einer Entlastung hat, wie z.B. er kann ja nicht alle 30 Sekunden vorbeischauen.

fälle hat jeder gewerbetreibender in österreich eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG diese und deine kasko bzw derjenige der forderungen stellt wird recht zugesprochen bekommen  oder abgelehnt punktausende

Ein Hallo an alle!

Ich bin schon längere Zeit in diesem Forum, muß sagen das ich meistens nur lese und so gut wie keine
Kommentare abgebe, aber zu diesem Thema muß ich auch meine Meinung kundtun:

Es ist sehr, sehr traurig das wie schon erwähnt immer ein Schuldiger gefunden werden muss auch wenn man selber unfähig oder Schuld ist.
Früher hat man sich selber geschimpft wie blöd, unfähig oder dämlich man ist wenn sowas passiert.
Jetzt wird die Schuld nicht bei sich selber gesucht sondern bei einem anderen.

Ich hoffe das Du so einen Beruf hast wo man Dir nichts vorwerfen kann und Du Deinen Job so gut
machst das Dich niemand klagen kann.

LG
luxus13

PS: das Leben ist keine Einbahnstrasse

Schon klar, dass eine Betriebshaftpflicht vorhanden ist, aber solche Fälle werden häufig auch bei den Gerichten kritisch beurteilt. Schliesslich muss man bei einer Tankstelle durchaus von rutschigen Boden ausgehen.

Grobe Fahrlässigkeit ist es aber definitiv nicht. :wink:

beantwortet das seine Frage.

Du kennst auch nur mögliche Rechte vom Hörensagen, hast aber keine Ahnung von den Details.
http://www.lexandtax.at/index.php?option=com_content&view=article&id=14059:10787&catid=51:38,28&Itemid=64

Sowenig, wie ein Liegenschaftseigentümer für jeden Hinfaller eines Passanten verantwortlich gemacht werden kann, kann ein Tankstellenpächter für jeden Ausrutscher haftbar gemacht werden - von einem möglichen Mitverschulden des Threaderstellers ganz zu schweigen.

Leider ist mir die Lache nicht aufgefallen, nein. Es war auch schon füher abend und der Kontrast zur normalen Fahrbahn wohl nicht mehr so gut, aber ja, ich hab was draus gelernt …

@Luxus13, keine Angst, ich hab schon einen Job in dem man mir einiges vorwerfen kann und bin niemand der die Schuld immer nur bei anderen sucht. Ich seh das aber trotzdem ähnlich wie @iveo: wieso soll ich der Versicherung des Tankstellenpächters das Geld schenken, wir zahlen hier ja alle nicht zum Spaß unsere Beiträge.

Ich werde mal rausfinden ob ich einen Rechtschutz bei der Versicherung dabei habe (nein, den brauch ich nicht regelmässig) und euch berichten was dabei rausgekommen ist.

Danke schon mal für eure Kommentare!

Neulich auf der Tankstelle OMV an der Autobahnraststation Alt Simmering:
Die gesamte Tankstellenfläche KOMPLETT rutschig - fast nicht zum derhalten, selbst im Stand.
Da passt was gröber nicht - also immer schön aufpassen beim Nachfüllen!!
Cheerio,
Jerkins

Sowas ist auf gut deutsch ein 150%iger Haftungsausschluss.
Vorsatz: Man hat es absichtlich gemacht
Grobe Fahrlässigkeit: Man wurde mehrfach darauf aufmerksam gemacht und hat trotzdem alles unterlassen.

dem is nix hinzuzufuegen :smiling_face:

damit geht ja auch die tatsache einher, das kaum noch jemand gewillt ist, verantwortung zu übernehmen!
lg
martin

Egal jetzt was passiert ist, auf einem Betriebsgelände einer Tankstelle muss ich halt öfter mit einer Ölspur (was anderes ist es nicht ) rechnen als auf der Straße. Also über nix drüberfahrn was nach feucht ausschaut (auch nicht die Kassierin :grin:).

Wobei ja mittlerweile alle Tanken 55 Videoanlagen haben und so eigentlich einen genauen Überblick haben sollten. Schon im Eigeninteresse (Brandgefahr) sollte hier gehandelt werden.

Wenns ihm nicht zu blöd ist soll er sich halt einen Anwalt suchen. In den USA wär die Tankstellenkette wohl schon Pleite.