Beschlagnahme wegen zu lautem Auspuff

Hallo liebes Motorrad-Team,

mein Motorrad wurde von der Polizei wegen zu lautem Auspuff beschlagnahmt (DB-Killer war nicht vorhanden). Jetzt die Frage ob es rechtmäßig ist. Ich habe schon mal in einem Artikel und vielen Foren gelesen dass zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Ich hatte angeboten den DB-Killer wieder einzusetzen, hat aber nichts gebracht. Das Motorrad wurde beschlagnahmt. Außerdem hatte ich den Polizisten gefragt ob er nur den Auspuff beschlagnahmen kann (hätte ja den originalen wieder dranschrauben können), das hat er jedoch auch abgelehnt. Der Polizist meinte er muss als Beweissicherung das ganze Motorrad beschlagnahmen. Aber meiner Meinung nach reicht doch ein Photo oder der Auspuff als Beweissicherung, da man ja genau sieht das der DB-Killer nicht vorhanden war und somit der Auspuff nicht erlaubt ist.
Also es wäre schon recht interessant die Frage genau zu klären, vielleicht auch in der Zeitschrift. Da viele Motorradfahrer genauso wie ich im glauben sind bzw waren, wenn der DB-Killer mitgeführt wird, das Motorrad nicht beschlagnahmt werden kann.
Ich wäre über eine schnelle Beantwortung meiner Fragen sehr erfreut, da der Vorfall gestern passiert ist, falls ich noch etwas tun kann.
Grüße Daniel

Lieber Daniel, mal ganz ehrlich: wer ist schon so naiv zu glauben, dass man einen db-Killer nach eigenem Gutdünken einsetzen kann? Und dass es ausreicht, das Teil lediglich auf Tasche zu haben? Die Polizei ist das ganz bestimmt nicht, und wer unsere Zeitschrift immer aufmerksam gelesen hat, garantiert auch nicht. Da steht nämlich (kurz aufs Wesentliche zusammengefasst): a) ein entfernter db-Killer bringt für die Landstraßenperformance gar nichts außer mehr Geräusche und b.) dass man sich mit ausgebautem db-Killer unter den netten Männern in Grün mit den lustigen weißen Mützen sicherlich keine Freunde macht.



Natürlich gibt es viele, die auch außerhalb der Rennstrecke ohne db-Killer herumfahren und das (oftmals nur durch eine versiegelte Mutter) angeschraubte Teil dann wieder einsetzen, wenn es alle zwei Jahre zum TÜV geht. Und nicht jedem wird gleich das Mopped beschlagnahmt (ist tatsächlich eine drastische Maßnahme). Fakt ist aber, dass die Betriebserlaubnis für das ganze Motorrad erloschen ist, der Polizist annehmen darf, dass auch sonst bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, und man sich dementsprechend nicht wundern sollte, wenn das Motorrad eingesackt wird. Ich hoffe trotzdem für Dich, dass Du einigermaßen glimpflich davon kommst.



Grüße,



Thorsten Dentges

MOTORRAD