Speedohealer eintragungspflichtig

Hallo,

erstmal großes Kompliment für euren TÜV-Ratgeber, Hätte allerdings noch zwei Fragen dazu. Muß eine Tachokonverter wie der Speedohealer eingetragen werden, mit dem man ja nur den serienmäßigen Tachovorlauf korrigiert bzw. bei einer geänderten Übersetzung anpasst.
Zweite Frage betrifft die KAT-Problematik, wie sieht es bei Maschienen aus, die 2007 erstmalig zugelassen wurden und „nur“ nach Euro2 Homologiert wurden.

Gruß

Nauhiro

Hallo Nauhiro,


für die nach Euro 2 homologierten Fahrzeuge (egal wann sie zum ersten Mal zugelassen wurden) gelten natürlich auch die Bestimmungen für Euro 2-Fahrzeuge. Einfach nochmal den Kat-Text nachlesen


Der Tacho-Konverter ist meines Erachtens nicht eintragungsfähig - allerdings bin ich kein Sachverständiger. Darum diese Problematik am besten mit einem der zahlreichen Herren absprechen, die wir in der riesigen Motorrad-Expertenliste aufgeführt haben.


Grüße aus Stuttgart,


Holger Hertneck