Motorrad als Geschäftsfahrzeug

Hallo,

ich habe gerade Ärger mit meinem Finanzamt und suche daher Unterstützung. Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte in den Jahren 2002 – 2004 eine VTR 1000SP 2 als Geschäftsfahrezug in den Büchern, mit der ich im Sommer Kollegen dienstlich aufgesucht habe. Da es 2002 – 2004 keine Pflicht gab ein Fahrtenbuch zu führen, kann ich diese Fahrten nicht belegen, ich habe die 1% Regelung angewand.

Nach einer Betriebsprüfung behauptet jetzt das FA, dass ein „Rennmotorrad mit Straßenzulassung“ (Zitat FA) aufgrund des erhöhten Verschleißes auf der Rennstrecke in jedem Fall dem Privatvermögen zuzurechnen sei. Dass ich gelegentlich geführte Fahrertrainings gemacht habe (Nürburgring, Lausitzring, etc.) bestreite ich gar nicht (dummer weise wie ich jetzt sagen muss). Auch Umbauten wie Stahlflex Bremsleitung und ein besseres Federbein habe ich vornehmen lassen. Nach Auffassung des FA Umbauten, die auf Renneinsätze schließen lassen, die es aber nicht gab.

Meiner Argumentation, dass der Umbau auf Stahlflex Bremsleitungen, durch das verbesserte „Gefühl“ für die Bremse, die Verkehrssicherheit erhöht, wird kein Gehör geschenkt. Was im Grunde ja auch auf ein verbessertes Fahrwerk zutrifft. Ebenso wird meine Auffassung, dass der Verschleiß der Maschine bei den geführten Rennstreckenfahrten durch das gleichmäßige Fahren, sanftere Schalten und die geringeren thermischen Belastungen nicht höher (eher geringer) ausfällt, als bei der gleichen Zahl innerstädtischer Kilometer, nicht beachtet. Nicht einmal die Tatsache, dass die Maschine nicht eine außerplanmäßige Inspektion hatte und in den 3 Jahren nicht einmal Bremsbeläge getauscht werden mussten, erschüttert das FA in ihrer Meinung (durch übrigens durch nichts weiter als die Auffassung des Prüfers „belegt“ wird).

Mein Bitten sind daher: Gibt es Artikel oder Gutachten, z.B. ADAC oder TÜV, die meine Auffassungen belegen könnten? Gibt es vielleicht sogar schon Gerichtsurteile in dieser Richtung. Ich wäre für jede Hilfe mehr als dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
Carsten Grünzner

Re: Motorrad als Geschäftsfahrzeug